Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grünwald
NUTS-Code:
DE21H München, LandkreisPostleitzahl: 82031
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
www.fwu.de I.2)Informationen zur gemeinsamen BeschaffungDer Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)KommunikationWeitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersAndere: gemeinnützige GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)Bildung
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Digitales Schulbuch "Natur und Technik" Jahrgangsstufen 5 - 7 für bayerische Gymnasien
Referenznummer der Bekanntmachung: 03/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil80200000 Unterricht im Sekundarbereich
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Mitwirkung bei der Erstellung digitaler Schulbücher im Fach "Natur und Technik" an bayerischen Gymnasien der Jahrgangsstufen 5 bis 7.
Neben der Erstellung der Schulbücher sollen Nutzunglizenzen für bayerische Schulen für mindestens zehn Jahre an den erstellten Lehrwerken angeboten werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Hauptort der Ausführung:
FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gemeinnützige GmbH Bavariafilmplatz 3 82031 Grünwald
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Mitwirkung bei der Erstellung digitaler Schulbücher im Fach "Natur und Technik" an bayerischen Gymnasien der Jahrgangsstufen 5 bis 7.
Neben der Erstellung der Schulbücher sollen Nutzunglizenzen für bayerische Schulen für mindestens zehn Jahre an den erstellten Lehrwerken angeboten werden.
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/12/2022
Ende: 01/09/2025
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:06/10/2022
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitEignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche LeistungsfähigkeitEignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches PersonalVerpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
IV.1)Beschreibung
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:06/10/2022
VI.2)Angaben zu elektronischen ArbeitsabläufenDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4YTS6DLL
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse:
www.regierung.oberbayern.bayern.de VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs.3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB:
Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteiliung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:30/08/2022