Überwachung kommunaler Kläranlagen in den Amtsbezirken der Wasserwirtschaftsämter Ansbach, Bad Kissingen, Hof, Ingolstadt, Kempten Landshut, Rosenheim, Weiden in Bayern (2023 - 2026) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000544
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Überwachung kommunaler Kläranlagen in den Amtsbezirken der Wasserwirtschaftsämter Ansbach, Bad Kissingen, Hof, Ingolstadt, Kempten Landshut, Rosenheim, Weiden in Bayern (2023 - 2026)
Die technische Überwachung von kommunaler Abwasserbehandlungsanlagen in Bayern soll an anerkannte private Sachverständige der Wasserwirtschaft (PSW) vergeben werden. Die technische Überwachung beinhaltet unter anderem die Kontrolle der Jahresberichte sowie die Begehung der Anlage und Probenahme vor Ort. An PSW soll die Überwachung der kommunalen Kläranlagen in den Amtsbezirken der Wasserwirtschaftsämter Ansbach, Bad Kissingen, Hof, Ingolstadt, Kempten, Landshut, Rosenheim, Weiden vergeben werden.
KK 01: WWA Ansbach, Teil 1 des Landkreises Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim
KK 01: WWA Ansbach, Teil 1 des Landkreises Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite (± 10 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. nach Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit einer Anzahl von 30 Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Vertragsbeginn: Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2023 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
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Zuschlagslimitierung: Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus der voraussichtlichen Anzahl von Überwachungen ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
KK 02: WWA Ansbach, Teil 1 des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen
KK 02: WWA Ansbach, Teil 1 des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite (± 10 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. nach Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit einer Anzahl von 30 Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Vertragsbeginn: Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2023 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
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Zuschlagslimitierung: Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus der voraussichtlichen Anzahl von Überwachungen ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
KK 03: WWA Ansbach, Teil 2 des Landkreises Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim
KK 03: WWA Ansbach, Teil 2 des Landkreises Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite (± 10 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. nach Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit einer Anzahl von 30 Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Vertragsbeginn: Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2023 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
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Zuschlagslimitierung: Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus der voraussichtlichen Anzahl von Überwachungen ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
KK 04: WWA Ansbach, Teil 1 Landkreis Ansbach
KK 04: WWA Ansbach, Teil 1 Landkreis Ansbach
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite (± 10 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. nach Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit einer Anzahl von 30 Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Vertragsbeginn: Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2023 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
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Zuschlagslimitierung: Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus der voraussichtlichen Anzahl von Überwachungen ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
KK 05: WWA Ansbach, Teil 3 des Landkreises Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim
KK 05: WWA Ansbach, Teil 3 des Landkreises Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite (± 10 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. nach Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit einer Anzahl von 30 Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Vertragsbeginn: Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2023 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
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Zuschlagslimitierung: Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus der voraussichtlichen Anzahl von Überwachungen ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
KK 06: WWA Ansbach, Teil 2 des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen
KK 06: WWA Ansbach, Teil 2 des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite (± 10 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. nach Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit einer Anzahl von 30 Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Vertragsbeginn: Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2023 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
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Zuschlagslimitierung: Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus der voraussichtlichen Anzahl von Überwachungen ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
KK 07: WWA Ansbach, Teil 2 Landkreis Ansbach
KK 07: WWA Ansbach, Teil 2 Landkreis Ansbach
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite (± 10 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. nach Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit einer Anzahl von 30 Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Vertragsbeginn: Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2023 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
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Zuschlagslimitierung: Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus der voraussichtlichen Anzahl von Überwachungen ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
KK 48: WWA Ansbach, Kreisfreie Stadt Ansbach, Teil 3 Landkreis Ansbach
KK 48: WWA Ansbach, Kreisfreie Stadt Ansbach, Teil 3 Landkreis Ansbach
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite (± 10 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. nach Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit einer Anzahl von 30 Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Vertragsbeginn: Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2023 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
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Zuschlagslimitierung: Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus der voraussichtlichen Anzahl von Überwachungen ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
KK 49: WWA Ansbach, Teil 4 Landkreis Ansbach
KK 49: WWA Ansbach, Teil 4 Landkreis Ansbach
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite (± 10 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. nach Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit einer Anzahl von 30 Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Vertragsbeginn: Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2023 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
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Zuschlagslimitierung: Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus der voraussichtlichen Anzahl von Überwachungen ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
KK 12: WWA Bad Kissingen, Landkreis Haßberge
KK 12: WWA Bad Kissingen, Landkreis Haßberge
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite (± 10 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. nach Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit einer Anzahl von 30 Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Vertragsbeginn: Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2023 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
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Zuschlagslimitierung: Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus der voraussichtlichen Anzahl von Überwachungen ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
KK 13: WWA Bad Kissingen, Kreisfreie Stadt Schweinfurt, Landkreis Schweinfurt
KK 13: WWA Bad Kissingen, Kreisfreie Stadt Schweinfurt, Landkreis Schweinfurt
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite (± 10 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. nach Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit einer Anzahl von 30 Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Vertragsbeginn: Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2023 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
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Zuschlagslimitierung: Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus der voraussichtlichen Anzahl von Überwachungen ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
KK 14: WWA Bad Kissingen, Landkreis Bad Kissingen
KK 14: WWA Bad Kissingen, Landkreis Bad Kissingen
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite (± 10 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. nach Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit einer Anzahl von 30 Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Vertragsbeginn: Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2023 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
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Zuschlagslimitierung: Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus der voraussichtlichen Anzahl von Überwachungen ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
KK 15: WWA Bad Kissingen, Landkreis Rhön-Grabfeld
KK 15: WWA Bad Kissingen, Landkreis Rhön-Grabfeld
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite (± 10 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. nach Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit einer Anzahl von 30 Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Vertragsbeginn: Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2023 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
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Zuschlagslimitierung: Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus der voraussichtlichen Anzahl von Überwachungen ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
KK 26: WWA Hof, Kreisfreie Stadt Hof, Landkreis Hof, Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge
KK 26: WWA Hof, Kreisfreie Stadt Hof, Landkreis Hof, Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite (± 10 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. nach Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit einer Anzahl von 30 Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Vertragsbeginn: Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2023 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
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Zuschlagslimitierung: Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus der voraussichtlichen Anzahl von Überwachungen ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
KK 27: WWA Hof, Kreisfreie Stadt Bayreuth, Landkreis Bayreuth
KK 27: WWA Hof, Kreisfreie Stadt Bayreuth, Landkreis Bayreuth
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite (± 10 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. nach Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit einer Anzahl von 30 Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Vertragsbeginn: Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2023 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
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Zuschlagslimitierung: Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus der voraussichtlichen Anzahl von Überwachungen ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
KK 28: WWA Hof, Landkreis Kulmbach
KK 28: WWA Hof, Landkreis Kulmbach
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite (± 10 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. nach Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit einer Anzahl von 30 Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Vertragsbeginn: Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2023 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
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Zuschlagslimitierung: Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus der voraussichtlichen Anzahl von Überwachungen ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
KK 29: WWA Ingolstadt, Landkreis Eichstätt
KK 29: WWA Ingolstadt, Landkreis Eichstätt
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite (± 10 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. nach Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit einer Anzahl von 30 Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Vertragsbeginn: Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2023 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
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Zuschlagslimitierung: Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus der voraussichtlichen Anzahl von Überwachungen ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
KK 30: WWA Ingolstadt, Kreisfreie Stadt Ingolstadt, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
KK 30: WWA Ingolstadt, Kreisfreie Stadt Ingolstadt, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite (± 10 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. nach Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit einer Anzahl von 30 Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Vertragsbeginn: Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2023 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
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Zuschlagslimitierung: Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus der voraussichtlichen Anzahl von Überwachungen ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
KK 31: WWA Ingolstadt, Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm
KK 31: WWA Ingolstadt, Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite (± 10 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. nach Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit einer Anzahl von 30 Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Vertragsbeginn: Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2023 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
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Zuschlagslimitierung: Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus der voraussichtlichen Anzahl von Überwachungen ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
KK 32: WWA Kempten, Kreisfreie Stadt Kaufbeuren, Landkreis Ostallgäu
KK 32: WWA Kempten, Kreisfreie Stadt Kaufbeuren, Landkreis Ostallgäu
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite (± 10 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. nach Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit einer Anzahl von 30 Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Vertragsbeginn: Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2023 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
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Zuschlagslimitierung: Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus der voraussichtlichen Anzahl von Überwachungen ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
KK 33: WWA Kempten, Kreisfreie Stadt Memmingen, Landkreis Unterallgäu
KK 33: WWA Kempten, Kreisfreie Stadt Memmingen, Landkreis Unterallgäu
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite (± 10 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. nach Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit einer Anzahl von 30 Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Vertragsbeginn: Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2023 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
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Zuschlagslimitierung: Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus der voraussichtlichen Anzahl von Überwachungen ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
KK 34: WWA Kempten, Landkreis Lindau (Bodensee; Bodensee-EZG), Landkreis Oberallgäu (Bodensee-EZG)
KK 34: WWA Kempten, Landkreis Lindau (Bodensee; Bodensee-EZG), Landkreis Oberallgäu (Bodensee-EZG)
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite (± 10 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. nach Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit einer Anzahl von 30 Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Vertragsbeginn: Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2023 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
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Zuschlagslimitierung: Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus der voraussichtlichen Anzahl von Überwachungen ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
KK 51: WWA Landshut, Landkreis Dingolfing-Landau, Landkreis Kelheim
KK 51: WWA Landshut, Landkreis Dingolfing-Landau, Landkreis Kelheim
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite (± 10 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. nach Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit einer Anzahl von 30 Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Vertragsbeginn: Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2023 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
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Zuschlagslimitierung: Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus der voraussichtlichen Anzahl von Überwachungen ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
KK 52: WWA Landshut, Kreisfreie Stadt Landshut, Landkreis Landshut
KK 52: WWA Landshut, Kreisfreie Stadt Landshut, Landkreis Landshut
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite (± 10 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. nach Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit einer Anzahl von 30 Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Vertragsbeginn: Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2023 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
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Zuschlagslimitierung: Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus der voraussichtlichen Anzahl von Überwachungen ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
KK 42: WWA Rosenheim, Kreisfreie Stadt Rosenheim, Landkreis Miesbach, Landkreis Rosenheim
KK 42: WWA Rosenheim, Kreisfreie Stadt Rosenheim, Landkreis Miesbach, Landkreis Rosenheim
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite (± 10 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. nach Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit einer Anzahl von 30 Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Vertragsbeginn: Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2023 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
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Zuschlagslimitierung: Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus der voraussichtlichen Anzahl von Überwachungen ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
KK 43: WWA Rosenheim, Landkreis Ebersberg, Landkreis Mühldorf a. Inn
KK 43: WWA Rosenheim, Landkreis Ebersberg, Landkreis Mühldorf a. Inn
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite (± 10 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. nach Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit einer Anzahl von 30 Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Vertragsbeginn: Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2023 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
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Zuschlagslimitierung: Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus der voraussichtlichen Anzahl von Überwachungen ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
KK 45: WWA Weiden, Landkreis Schwandorf
KK 45: WWA Weiden, Landkreis Schwandorf
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite (± 10 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. nach Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit einer Anzahl von 30 Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Vertragsbeginn: Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2023 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
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Zuschlagslimitierung: Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus der voraussichtlichen Anzahl von Überwachungen ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
KK 46: WWA Weiden, Landkreis Tirschenreuth
KK 46: WWA Weiden, Landkreis Tirschenreuth
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite (± 10 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. nach Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit einer Anzahl von 30 Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Vertragsbeginn: Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2023 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
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Zuschlagslimitierung: Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus der voraussichtlichen Anzahl von Überwachungen ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
KK 55: WWA Weiden, Landkreis Amberg-Sulzbach
KK 55: WWA Weiden, Landkreis Amberg-Sulzbach
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite (± 10 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. nach Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit einer Anzahl von 30 Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Vertragsbeginn: Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2023 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
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Zuschlagslimitierung: Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus der voraussichtlichen Anzahl von Überwachungen ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
KK 56: WWA Weiden, Kreisfreie Stadt Weiden i.d. Opf, Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab
KK 56: WWA Weiden, Kreisfreie Stadt Weiden i.d. Opf, Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite (± 10 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. nach Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit einer Anzahl von 30 Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im zweiten Arbeitsblatt des Leistungsverzeichnisses ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Vertragsbeginn: Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2023 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
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Zuschlagslimitierung: Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus der voraussichtlichen Anzahl von Überwachungen ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich).
- Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
- Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
Folgende Eignungskriterien gelten für alle Lose:
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Anerkennung als Privater Sachverständiger für den Anerkennungsbereich des § 1 Nr. 6 Technische Gewässeraufsicht für Abwasseranlagen gemäß Sachverständigenverordnung Wasser – VPSW. Die Eigenerklärung ist durch Ankreuzen in der Rubrik „Eignungskriterien“ bei der entsprechenden Frage abzugeben und gilt für alle Mitglieder einer evtl. bestehenden Bietergemeinschaft. Ein Nachweis muss nicht beigelegt werden.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Zulassung für den Bereich Probenahme und allgemeine Kenngrößen nach LaborV. Die Eigenerklärung ist durch Ankreuzen in der Rubrik „Eignungskriterien“ bei der entsprechenden Frage abzugeben gilt für alle Mitglieder einer evtl. bestehenden Bietergemeinschaft. Ein Nachweis muss nicht
beigelegt werden.
- Anerkennung als Privater Sachverständiger für den Anerkennungsbereich des § 1 Nr. 6 technischeGewässeraufsicht für Abwasseranlagen gemäß
Sachverständigenverordnung Wasser – VPSW; Art. 65 BayWG.
- Ausführungsanforderung - Wahrung der Neutralität
Bei der auszuführenden Leistung besteht die Gefahr, dass ein Interessenkonflikt entsteht, wenn der
Auftragnehmer zusätzlich für die zu begutachtende Anlage in anderer Verbindung steht. Wird ein
Interessenkonflikt festgestellt, kann der Bieter die hier ausgeschriebene Leistung nicht erbringen.
Zur Überprüfung, ob die Neutralität bei der Aufgabenwahrnehmung gegeben ist muss eine Neutralitätserklärung
abgegeben werden.
(Wenn Sie ein Angebot als Bietergemeinschaft abgeben, ist die Erklärung von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft auszufüllen und zum Angebot hochzuladen.)
Das Formblatt „Neutralitätserklärung“ finden Sie in der Rubrik "Anlagen" im Angebotsassistenten der eVergabe
Plattform.
Sofern Sie in der Neutralitätserklärung die Punkte IV. und/oder V. angekreuzt haben, so müssen Sie die
entsprechenden Auflistungen fertigen und dem Angebot beifügen. Dies gilt entsprechend für jedes Mitglied
einer Bietergemeinschaft einzeln. Bezeichnen Sie die Auflistungen bitte mit dem jeweiligen Namen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform
www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten
Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort
möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich
elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
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Die Leistung erfolgt für den Freistaat Bayern als Auftraggeber. Der Freistaat Bayern wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt als zentrale Vergabestelle für das Vergabeverfahren und im Übrigen durch die jeweiligen Wasserwirtschaftsämter im Rahmen des Vertragsvollzuges vertreten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: [gelöscht], zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.