Rahmenvertrag Software Adobe Point 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000571
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Software Adobe Point 2022
1. Kurzdarstellung des Gegenstands der Beschaffung
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – für die unter Ziffer 2 genannten teilnehmenden Einrichtungen einen Rahmenvertrag für den Bezug von zeitlich befristeten Adobe-Lizenzen (insbesondere, aber nicht ausschließlich "Creative Cloud" und "Adobe Acrobat Pro DC") durch die teilnehmenden Einrichtungen gemäß den Bestimmungen des Adobe ETLA Point Vertrags (Adobe Contract Number: 00889793, Deal-Registrierungs-ID DR3132424) zwischen dem Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften (LRZ) und Adobe Systems Software Ireland Limited (ADIR) und dem Leistungsverzeichnis dieses Verfahrens.
Vergabestelle ist der Freistaat Bayern vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
2. Teilnehmende und zu beliefernde Einrichtungen
Universitäten
• Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
• Ludwig-Maximilians-Universität München
• Otto-Friedrich-Universität Bamberg
• Technische Universität München
• Technische Universität Nürnberg
• Universität Augsburg
• Universität Bayreuth
• Universität Passau
• Universität Regensburg
Universitätskliniken
• Klinikum der Universität München
• Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München
• Universitätsklinikum Erlangen
• Universitätsklinikum Regensburg
• Universitätsklinikum Würzburg
Hochschulen
• Evangelische Hochschule Nürnberg
• Hochschule für angewandte Wissenschaften Augsburg
• Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten
• Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut
• Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern
Kunsthochschulen
• Akademie der Bildenden Künste München
• Hochschule für Musik und Theater München
• Hochschule für Musik Würzburg
Weitere akademische Einrichtungen
• Bayerische Staatsbibliothek
sowie deren mitversorgte und gemeinsame Einrichtungen.
Teilnehmende Einrichtungen in diesem Vergabeverfahren sind zudem als weitere Auftraggeber bezüglich des oben genannten Rahmenvertrages das Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften (Körperschaft des Öffentlichen Rechts), das Bundesministerium der Verteidigung, dieses vertreten durch die Universität der Bundeswehr München und die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, sowie deren mitversorgte Einrichtungen.
- All Apps, Pro for Higher EDU Students - Paket mit 200 Lizenzen > 1 Paket
- All Apps, Pro for Higher EDU Students - Paket mit 500 Lizenzen > 3 Pakete
- All Apps, Pro for Higher EDU Students - Paket mit 1000 Lizenzen > 1 Paket
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Abrufe zu erfüllen, sobald der Höchstwert gemäß der Auftragsbekanntmachung Abschnitt II.2.14 ([Betrag gelöscht] Euro netto) durch die Summe der Auftragswerte der Einzelabrufe erreicht wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§123 GWB).
- Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB).
- Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) – falls zutreffend.
- Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Gesamtumsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). - Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) können hier gefordert werden
- Erklärung Nicht-Vorliegen einer Insolvenz
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Referenz für eine gleichwertige Lieferung der ausgeschriebenen Leistungen
- Erklärung zum Unterauftragnehmer (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m.§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
- Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer (§ 36 Abs. 1 VgV) – falls zutreffend - Die namentliche Nennung der Subunternehmer, deren Fähigkeiten sich der Bieter im Auftragsfall bedienen wird, hat bereits im Angebot zu erfolgen. Ist die Benennung noch nicht bzw. nur teilweise möglich, ist hierauf entsprechend hinzuweisen. Die namentliche Benennung muss aber spätestens vor Zuschlagserteilung vorliegen, da das Angebot ansonsten nicht berücksichtigt werden kann.
- Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft (§ 43 Abs. 2 u. 3 VgV) – falls zutreffend. Bietergemeinschaften haften dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigten Vertreter.
- Eigenerklärung russische Unternehmen
- Erklärung des Bieters, den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen nachzukommen
- Erklärung des Bieters, weder die Technologien von L. Ron Hubbard oder Ähnliches anzuwenden, zu lehren oder in anderer Weise zu verbreiten.
- Nachweis Autorisierter Adobe-Händler
- Nachweis Partner Programm
- Nachweis Partner Level
- Abschluss Supportangebot
- Nachweis Aufrechterhaltung Status und Zertifizierung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach
Maßgabe des § 160 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 160
Abs. 3 Nrn. 1 – 3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind. Rügen sind an folgende
Adresse zu richten:
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Referat 3.3 Einkauf
Sanderring 2
97070 Würzburg
Die Julius-Maximilians-Universität Würzburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge
abgeholfen wird.
Wird einer Rüge nicht abgeholfen, so ist ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist schriftlich bei der
Vergabekammer (s. Nr. 9) einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Sofortige Beschwerde (§ 171 GWB)
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 171 Abs.
1 GWB). Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen
Nachprüfungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 167 Abs. 1 GWB entschieden hat (§ 167
Abs. 2 GWB). Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der
Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 167 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt,
schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit
ihrer Einlegung zu begründen. Für die sofortige Beschwerde ist das Oberlandesgericht
München – Vergabesenat zuständig, der darüber entscheidet.
Auf die Präklusionsvorschrift des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]