Neubau Data Center Max-Planck-Campus Martinsried; Techn. Gebäudeausstattung ELT u. HLK Referenznummer der Bekanntmachung: Z.MART.A.000002.TGA.2269
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Data Center Max-Planck-Campus Martinsried; Techn. Gebäudeausstattung ELT u. HLK
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Ingenieurleistungen aus dem Bereich der technischen Gebäudeausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI „Technische Ausrüstung“ für die LPH 2 – 9.
Beauftragt werden sollen Leistungen der folgenden Anlagengruppen:
AG 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
AG 2: Wärmeversorgungsanlagen,
AG 3: Lufttechnische Anlagen,
AG 4: Starkstromanlagen,
AG 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
AG 6: Förderanlagen
AG 7: Nutzungsspezifische Anlagen
AG 8: Gebäudeautomation
Die Kostenobergrenze für die Bauwerkskosten Neubaumaßnahme für die vorgenannten Anlagengruppen (KG 400) beträgt ca. 22 Mio. € netto. Die veranschlagten Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700) belaufen sich auf ca. 47 Mio. € netto.
Die Vergütung erfolgt auf Basis der HOAI auf Basis vorgegebener, für alle Bewerber gleicher Parameter (die Honorarzonen sowie die Honorarsätze für die einzelnen Anlagengruppen können der beiliegenden Honorarberechnung entnommen werden). Die Details der zu vergebenden Leistungen sowie für die Honorierung können dem bereitgestellten Vertragsentwurf entnommen werden.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Die Max-Planck-Gesellschaft plant am Standort des zukünftigen ‚Life-Science-Campus-Martinsried‘ ein übergeordnetes zentrales Rechenzentrum für alle Max-Planck-Institute zu errichten.
Der am südlichen Stadtrand von München liegende Forschungscampus Martinsried wurde in der Zeit von 1968 bis 1986 errichtet. Er verfügt über biologisch-medizinische Labore, Büros und Gemeinschaftsbereiche. Die gesamte Bausubstanz ist technisch und energetisch stark sanierungsbedürftig. Auf Basis einer noch zu entwickelnden neuen städtebaulichen Struktur werden im Projekt ’Life-Science-Campus-Martinsried‘ die bestehenden Forschungsbauten durch zukunftsfähige und nachhaltige Gebäude in mehreren Bauabschnitten ersetzt.
Ziel des Neubau DATA-Center ist es, ein zukunftssicheres, effizientes Rechenzentrumskonzept zu entwickeln. Darüber hinaus ist der Anspruch des Auftraggebers, dass ein möglichst energieeffizienter Betrieb mit möglichst günstiger CO2-Bilanz gewährleistet wird, auch um die Betriebskosten so gering wie möglich zu halten. Im Zusammenhang mit dem ‚Life-Science-Campus‘ sollen Synergien im Hinblick auf die Nachhaltigkeit genutzt werden (u.A. Nutzung Abwärme für Campus etc.).
Betrieben wird das Rechenzentrum durch die Max Planck Computing and Data Facility (MPCDF, früher RZG). Die MPCDF ist ein Institutionen übergreifendes Kompetenzzentrum der Max-Planck-Gesellschaft zur Unterstützung der Computer- und Datenwissenschaften. Das MPCDF betreibt einen hochmodernen Supercomputer, mehrere Midrange-Rechensysteme und Datenrepositorien für verschiedene Max-Planck-Institute und stellt eine moderne Infrastruktur für das Datenmanagement einschließlich Langzeitarchivierung bereit. Aktuell betreibt die MPCDF in Garching ein Rechenzentrum mit einer Leistung von ca. 5 MW.
Die Max-Planck-Gesellschaft ist Vorreiter und Vorbereiter für neue Technologien. Das verpflichtet dazu, auch beim Bau eines neuen Rechenzentrums dafür Sorge zu tragen, so effizient wie möglich mit den Ressourcen umzugehen, die für den Bau und den Betrieb eines Rechenzentrums aufgewendet werden müssen. Das Rechenzentrum soll im ersten Quartal 2026 mit einer Anschlussleistung von ca. 7 MW zur Verfügung stehen. Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass das Rechenzentrum nach 2026 in mehreren Ausbaustufen bis zu einer möglichen Anschlussleistung von 20 MW im Endausbau 2035 weiter ausgebaut werden soll. Alle baulichen Voraussetzungen sind flächenmäßig für den Endausbau vorzusehen, der technische Ausbau wird in 3-4 Stufen geplant.
Der Standort für das DATA Center der MPCDF der MPG liegt im nordöstlichen Teil des Campus-Geländes am Standort einer ehemaligen Gewächshausanlage, die in Kürze abgerissen wird. Das Baufeld liegt auf einer alten wiederverfüllten Kiesgrube. (Mächtigkeit Auffüllung bis zu ca. 15 m; Belastungen nach LAGA bis > Z2).
Das Campus-Gelände ist im Flächennutzungsplan als Sonderfläche (SO) für die Wissenschaft ausgewiesen. Im gültigen Bebauungsplan (B.-Nr 54) ist an der vorgesehenen Stelle eine Nutzfläche von 1.750 m² mit einer max. Wandhöhe von 8 m (WH 8,0) ausgewiesen. Im weiteren Planungsverlauf ist abzuklären, ob Abweichungen von den Vorgaben des B-Plans erforderlich werden (die Gemeinde Planegg steht dem Projekt vom Grundsatz her positiv gegenüber).
Derzeit liegen auf dem Baufeld in geringem Umfang noch Sparten und technische Anlagen verschiedener Medien, die im Zuge der Baumaßnahme gesichert und ggf. umverlegt oder entfernt werden müssen.
Das Raumprogramm für den Neubau des Rechenzentrums umfasst ca. 1.550 m² Serverflächen, ca. 100 m² IT-Büros sowie ca. 30 m² für eine Werkstatt und ca. 50 m² Aufenthalts- und Besprechungsräume
Insgesamt beträgt die Nutzfläche (NUF 1-7) ca. 1.900 m². Zu erwarten ist eine Brutto-Grundfläche (BGF) von ca. 5.500 m² auf 2 Ebenen und ein Brutto-Rauminhalt (BRI) ca. 71.000 m³.
Es ist der Anspruch des Auftraggebers, dass ein möglichst energieeffizienter Betrieb gewährleistet wird, um die Betriebskosten so gering wie möglich zu halten. In der Zukunft soll es u.a. möglich sein, Abwärme dieses Gebäudes für andere Bestands- und Neubauten auf dem Campus zu nutzen.
In dem Rechenzentrum sollen neben Hochleistungs- und Cluster-Rechnern (ohne USV und Netzersatzanlage) auch hochverfügbare Storage-, Server-, Tape- Systeme etc. (mit USV und Netzersatzanlage) betrieben werden. Die Planung der TGA soll in Anlehnung an DIN EN 50600 erfolgen.
Die Planung der genannten Hochleistungs- und Cluster-Rechner sowie der Storage-, Server, Tape-Systeme etc. gehört nicht zum Planungsumfang dieses Auftrags, sondern wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Die Technik des Rechenzentrums soll in gesamt 4 Bauzielen nacheinander errichtet bzw. ausgebaut werden:
Das Rechenzentrum soll im ersten Quartal 2026 mit einer Anschlussleistung von ca. 7 MW in Betrieb gehen (Bauziel 1).
Der weitere technische Ausbau ist wie folgt geplant:
Bauziel 2: 2029: ca. 14 MW
Bauziel 3: 2031: ca. 17 MW
Bauziel 4: 2035: ca. 20 MW (Endausbau)
Der hier ausgeschriebene Auftrag umfasst die Planung (LPH 2-4) für den Endausbau (2035) unter Berücksichtigung der Zwischenausbaustufen (Startausbau (2026), 1. Ausbaustufe (2029) und 2. Ausbaustufe (2031)), die Realisierung (LPH 5-9) dagegen nur für das Bauziel 1.
Die Planung des Gewerkes ELT umfasst die Anlagengruppen Starkstrom, Fernmeldetechnik und Fördertechnik. Die Leistungen umfassen die Planung der gesamten Elektroinstallation für den Neubau des Rechenzentrums (wie z. B. Mittelspannungs- Hauptverteilung, Transformatorstation, Niederspannungs-Hauptverteilung, USV und Netzersatz- Anlagen, Blitzschutz- und Erdungsanlagen, Beleuchtungsanlagen, Brandmeldeanlage, Zutrittskontrollsystem, Einbruchmeldeanlage, Brandmeldeanlage etc.) im schrittweisen Aufwuchs in den Bauzielen 1-4.
Im Bereich der Schwachstromanlagen sind neben den sicherheitstechnischen Anlagen (BMA und EMA) auch ein Zutrittskontrollsystem sowie das passive Netz des Rechenzentrums zu planen. Das Gebäude ist mit Aufzugsanlagen für den Personen- und Lastentransport auszustatten, die für die Funktion des Gebäudes notwendig sind.
Die Planung des Gewerkes HKLS umfasst die Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Nutzungsspezifische und verfahrensspezifische Anlagen sowie die Gebäudeautomation. Die Leistungen umfassen die Planung der gesamten HKLS Installationen für den Neubau des Rechenzentrums (wie z. B. Abwasser-, Wasser, sanitärtechnische Anlagen, Gebäudeheizanlage, Teilklimaanlagen, Kälteerzeugungsanlagen, Heißwasserkühlung (ca. 5 MW Bauziel 1) im schrittweisen Aufwuchs in den Bauzielen 1 – 4. Der Aufbau der Kaltwasserversorgung (ca. 1 MW im Bauziel 1) soll für die erste Ausbaustufe aus der Kältezentrale des Campus Martinsried erfolgen.
Bei der Planung sind nicht nur die speziellen Anforderungen im Hinblick auf die technischen Anlagen, sondern auch die bei solchen Objekten üblichen Arbeitsabläufe zu berücksichtigen.
Die Planung hat mindestens entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Die Planung muss auch wirtschaftliche und energiewirtschaftliche Gesichtspunkte wie die Möglichkeit einer umfangreichen Wärmerückgewinnung sowie Kriterien der Nachhaltigkeit einbeziehen.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des Zeitraumes (siehe II.2.7) zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen. Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen vor Ort bzw. in München zur Verfügung zu stehen.
Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (siehe Ziffer III.1), erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien:
(1) Referenzprojekt nach Ziffer III.1.3 (1), (Gewichtung: 60 %)
Die Referenz wird entsprechend den nachfolgenden Unterkriterien beurteilt und gewichtet:
a) Vergleichbarkeit der Funktionalität und Komplexität mit dem hier zu planenden Rechenzentrum (z.B. Komplexität der Strom- und Kälteversorgung, Art der Kühlung und Lüftungstechnik, Erweiterungsmöglichkeit; siehe Ziffern II.1.4 und II.2.4 - 4 Punkte werden vergeben für Projekte, die vergleichbar komplex oder komplexer als das hier ausgeschriebene Rechenzentrum sind) (40 %)
b) Energieeffizienz der Planung (z.B. Wärmerückgewinnung, möglichst geringe Betriebskosten) (15 %)
c) Größe des Bauprojektes (Nutzungsfläche in m², Bauwerkskosten, Anschlussleistung – 4 Punkte werden vergeben für Projekte, die gleich groß oder größer als das hier ausgeschriebene Rechenzentrum sind) (30 %)
d) Erbrachte Anlagengruppen (10 %)
e) Art des Auftraggebers (positiv bewertet wird die Tätigkeit für einen öffentlichen Auftraggeber, möglichst auf Bundesebene, der vergleichbare Vorschriften anzuwenden hat wie die MPG) (5 %)
Bei jedem Unterkriterium können maximal 4 Punkte erreicht werden. Die jeweils erreichten Punkte je Unterkriterium werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert und die hierbei jeweils ermittelten Werte zu einem Gesamtwert aufsummiert. Der Gesamtwert fließt dann multipliziert mit dem Wichtungsfaktor 60% in die Gesamtwertung ein.
Hinweise:
Bei den Unterkriterien a), b), c) und e) wird die je Unterkriterium erreichbare Höchstpunktzahl (4 Punkte) vergeben, wenn die benannte Referenz im Hinblick auf die aufgeführten Gesichtspunkte dem zu realisierenden Projekt bestmöglich entspricht oder darüber hinausgeht. Gleichwertige Referenzen erhalten gleichviele Punkte. Die Menge der benannten Referenzen ist nicht ausschlaggebend, sondern allein die Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe anstehenden Leistung. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber wird jeweils nur eine, nämlich die im Hinblick auf die bei dem jeweiligen Kriterium genannten Aspekte beste Referenz bewertet.
Das Unterkriterium d) wird wie folgt bewertet:
Erbrachte Anlagengruppen Nr. 3, 4, 7, 8 plus 2 weitere Anlagengruppen - 4 Punkte
Erbrachte Anlagengruppen Nr. 3, 4, 7, 8 - 3 Punkte
Erbrachte Anlagengruppen Nr. 3, 4 - 2 Punkte
Erbrachte Anlagengruppen Nr. 3 - 1 Punkt
sonst: 0 Punkte
Die vom Bewerber anzugebenden Referenzen sind an entsprechender Stelle im MPG-Bewerbungsbogen einzutragen und nach dortiger Maßgabe mit den entsprechenden Angaben/Nachweisen/Erklärungen/Unterlagen zu ergänzen.
(2) Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (einschließlich Büroinhaber/Innen, ohne Praktikanten und Hilfskräfte) in den letzten drei Jahren und heute bezogen auf den Fachbereich Technische Gebäudeausrüstung (Gewichtung: 10%). Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
Eine durchschnittliche Anzahl von 25 Mitarbeitern (MA) (= Vollzeitäquivalente) pro Jahr im Bereich Technische Gebäudeausrüstung führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
10 bis 14 MA = 1 Punkt;
15 bis 19 MA = 2 Punkte;
20 bis 24 MA = 3 Punkte;
ab 25 MA = 4 Punkte
(3) Durchschnittliche Nettoumsatzzahlen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für Planungsleistungen im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung (Gewichtung: 10%). Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe der Umsätze aller Mitglieder berücksichtigt. Ein durchschnittlicher Nettoumsatz für Planungsleistungen im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung von 5.000.000,- €/Geschäftsjahr führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
1.100.000 € - 2.399.999 € = 1 Punkt; 1.
2.400.000 € - 3.699.999 € = 2 P;
3.700.000 € - 4.999.999 € = 3 P;
ab 5.000.000 = 4 P (Mindestanforderung vgl. Ziffer III.1.2)
(4) Aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Unternehmen zu Ziffer III.1.3 (3) (Gewichtung: 20%)
Hinweis:
Eine Zertifizierung nach ISO 9001:2015, eine Zertifizierung nach einer vergleichbaren Norm oder vergleichbare anhand der einschlägigen Kriterien (z.B. nach der ISO 9001) im Unternehmen durchgeführte Qualitätssicherungsmaßnahmen mit vollständigen Prozessabläufen, die geeignet sind, eine möglichst effiziente und transparente Leistungserbringung mit möglichst geringer Fehlerquote in allen Leistungsphasen sicherzustellen, führen zur Höchstpunktzahl mit 4 Punkten.
Erläuterung allg. Punktevergabe: Siehe II.2.14.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Verbindlich beauftragt werden zunächst die LPH 2-3 bzw. 4 (sofern für diese eine behördliche Genehmigung erwirkt werden muss). Die Stufen 2 (Lph 5), 3 (Lph. 6-7) und 4 (Lph. 8-9) werden optional beauftragt. Bei der Beauftragung handelt es sich um ein einseitiges Recht der Auftraggeberin, der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung einer oder mehrerer der genannten Stufen.
Erläuterung allg. Punktevergabe: zu II.2.9.
Die Gesamtleistungspunktzahl ergibt sich aus der Summe der gewichteten Bewertungspunkte bei den vorstehend genannten Bewertungskriterien wie folgt:
Zur Bewertung der vorstehenden Aufzählungspunkte (1 d), (2) und (3) vgl. oben.
Die Bewertung der vorstehenden Aufzählungspunkte (1a) bis (1c), (1e) und (4) erfolgt anhand folgender Wertungsskala:
Bei jedem dieser Bewertungskriterien bzw. Unterkriterien wird eine Punktzahl zwischen 0 bis 4 Punkten ermittelt, wobei 4 Punkte die bestmögliche Bewertung darstellt.
Die Bewertung erfolgt im Vergleich zueinander unter Abwägung der jeweiligen guten und weniger guten Aspekte (sog. diskursive Wertung).
Der im jeweiligen Kriterium/Unterkriterium vorteilhafteste Teilnahmeantrag erhält 4 Punkte.
Die weitere Punktvergabe erfolgt nach dem Grad der Nachteile gegenüber dem besten Teilnahmeantrag:
3 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist geringfügige Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf
2 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist deutliche Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf
1 Punkt: Der Teilnahmeantrag weist schwerwiegende Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf
0 Punkte: Der Teilnahmeantrag enthält nicht nachvollziehbare Ausführungen
Gleichwertige Teilnahmeanträge erhalten gleich viele Punkte.
Sind für die oben genannten Bewertungskriterien Angaben/Nachweise/ Erklärungen/Unterlagen im Teilnahmeantrag nicht enthalten, werden diese nicht nachgefordert.
Hinweis zu Ziffer II.2.7:
Bei der Monatsangabe handelt es sich um eine Schätzung für den Fall des Abrufs sämtlicher Stufen. Eine exakte Laufzeit des Vertrages kann nicht angegeben werden, da es alleine auf den Werkerfolg ankommt. Die Fertigstellung (Inbetriebnahme) des ersten Bauziels im 1. Quartal 2026 ist für den Auftraggeber jedoch von herausragender wirtschaftlicher Bedeutung.
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV - die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sollen mindestens 3 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt werden.
1. Bewerbergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbareren Gesellschaftsformen anderer Rechtsordnungen zugelassen. Im Falle einer Beteiligung als Bewerbergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag die vollständig ausgefüllte und in Textform unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 1 zum MPG-Bewerbungsbogen) einzureichen.
2. Sofern ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Leistungen auf Unterauftragnehmer zu übertragen, sind im Teilnahmeantrag die entsprechenden Leistungsbereiche anzugeben (siehe Bewerberbogen MPG)
3. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, (Bewerberbogen MPG)
4. Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, nicht älter als 3 Monate, gerechnet ab dem Ende der Teilnahmefrist
Im Fall der Eignungsleihe ist ein Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens erforderlich. Dieser ist als Anlage „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird eine gemeinsame Haftung mit dem/den anderen Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt. Der Bewerber und das seine Eignung leihende Unternehmen haften in diesem Fall als Gesamtschuldner im Sinne von §§ 421 ff. BGB. Die Haftung des seine Eignung leihenden Unternehmens gegenüber dem Auftraggeber ist dabei jedoch prozentual entsprechend dem Anteil am geforderten Umsatz begrenzt, den das verleihende Unternehmen zum geforderten Mindestumsatz beigesteuert hat. Sofern mehrere Unternehmen dem Bewerber ihre Eignung im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leihen, gilt Folgendes: Die Haftung jedes seine Eignung leihenden Unternehmens bestimmt sich im Verhältnis zum Auftraggeber nach dem prozentualen Anteil, den das jeweilige eignungsleihende Unternehmen zum geforderten Mindestumsatz beigesteuert hat.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist eine ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung einzureichen, zudem hat jedes Mitglied die Erklärung zu den Ausschlussgründen sowie einen aktuellen Handelsregisterauszug abzugeben.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen (hinsichtlich Bewerbergemeinschaft siehe Ziffer III.1.1):
1) Der Auftraggeber fordert von seinem zukünftigen Vertragspartner, dass er für das Projekt eine adäquate Deckung seines Berufshaftpflichtrisikos über eine Versicherung sicherstellt. Mindestens folgende Deckungssummen werden dabei erwartet:
- 5 Mio. EUR für Personenschäden
- 5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine spezifische Projektdeckung, alternativ den Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens den genannten Deckungssummen, jedoch in diesem Fall mit einer 2-fach Maximierung je Versicherungsjahr.
Der Nachweis einer entsprechenden Versicherung bzw. alternativ die verbindliche Bestätigung eines Versicherers bzw. seines Versicherungsmaklers über eine entsprechende Deckung, ist vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen. Im Rahmen seines Teilnahmeantrages ist eine Erklärung des Bieters ausreichend, wie er beabsichtigt die geforderte Risikodeckung/Versicherung sicher zu stellen.
Bitte beachten: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Mitglieder bestätigen, dass sie im Auftragsfall eine Projektversicherung abschließen werden, die für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. Arbeitsgemeinschaft gleichermaßen und in vollem Umfang/der geforderten Höhe haftet. Alternativ muss jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Versicherungssumme in geforderter Höhe nachweisen. Jedes Mitglied hat deshalb eine diesbezügliche Erklärung abzugeben.
2) Eigenerklärung über die Umsätze im Bereich Planung Technische Gebäudeausrüstung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der MPG-Bewerbungsbogen zu verwenden. Der MPG-Bewerbungsbogen ist von den Bewerbern unter https://portal.deutsche-evergabe.de herunterzuladen und für den Teilnahmeantrag zu verwenden. Fehlen geforderte Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen ganz oder teilweise oder sind diese unvollständig oder entgegen den Vorgaben ausgefüllt, erfolgt, außer bei Angaben, Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen, die von der Nachforderung ausgenommen sind, eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung von 6 Kalendertagen. Werden diese nachgeforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Zu 1) Die Versicherung muss mindestens folgende Deckungssummen aufweisen:
- 5 Mio. EUR für Personenschäden
- 5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Zu 2) Als Mindestkriterium gilt, bezogen auf die vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, ein durchschnittlicher Netto-Geschäftsumsatz pro Jahr in Höhe von 1.100.000 € für Planungsleistungen im Bereich Technische Gebäudeausrüstung (bei Bewerbergemeinschaften zählt die Summe der Umsätze der Mitglieder).
Wird dieser geforderte durchschnittliche Netto-Geschäftsumsatz oder die geforderten Mindestdeckungssummen der Versicherung nicht erreicht, führt es zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der MPG-Bewerbungsbogen inklusive Anlagen einzureichen. Nachfolgend geforderte Angaben bzw. Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizulegen:
(1) Angabe eines in den letzten 7 Jahren abgeschlossenen oder gegebenenfalls noch laufenden Referenzprojekts, bei dem mindestens die Leistungen der LPH 2 bis 8 nach §§ 53 ff HOAI für ein Rechenzentrum erbracht wurden, d.h. mindestens die Leistungen dieser Leistungsphasen müssen im Zeitpunkt des Fristablaufs für die Teilnahmeanträge abgeschlossen sein..
Angabe von:
a) einer Kurzbeschreibung des Gebäudes/Projektes mit Angabe der erbrachten Leistungsphasen
b) der Projektgröße nach Nutzfläche
c) der Projektgröße nach Anschlussleistung
d) des Leistungszeitraums
e) des Auftragswertes und der Baugröße
f) des verantwortlichen Projektleiters/Bearbeiters des Auftraggebers
g) eines Ansprechpartners des Auftraggebers (Name und Telefonnummer)
Die Referenz ist an entsprechender Stelle im MPG-Bewerbungsbogen einzutragen.
(2) Erklärung, aus der die Anzahl der Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) (einschließlich Büroinhaber/Innen, ohne Praktikanten und Hilfskräfte) in den letzten drei Jahren und heute ersichtlich ist inkl. der jeweiligen Qualifikation bzw. Berufsbezeichnung (Beschäftigte mit Hochschulabschluss, technische Angestellte, Zeichner etc.) bezogen auf den Fachbereich Technische Gebäudeausrüstung (die Angaben sind an entsprechender Stelle im MPG-Bewerbungsbogen einzutragen).
(3) Aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen und Mittel des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung. Der Bewerber hat in seinem Teilnahmeantrag aufzuzeigen, welche Qualitätssicherungsmaßnahmen in seinem Unternehmen durchgeführt werden/vorhanden sind, um eine möglichst geringe Fehlerquote und die größtmögliche die Transparenz und Kundenzufriedenheit zu erreichen.
Sollte eine Zertifizierung gem. ISO 9001 - oder eine vergleichbare Zertifizierung - vorliegen, ist diese ebenfalls zusammen mit vorgenannten Erläuterungen einzureichen.
(Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen und mit den entsprechenden Angaben/ Nachweisen/ Erklärungen/ Unterlagen zu ergänzen.)
Sind die unter (2) und (3) geforderten Angaben, Nachweise, Unterlagen/Erklärungen im Teilnahmeantrag nicht enthalten, werden diese, da es sich um Bewertungskriterien handelt, von der Nachforderung ausgenommen (Ziffer II.2.9). Liegen zu einem dieser Kriterien keine Angaben vor oder entsprechen die Angaben nicht den in diesem Abschnitt beschriebenen Anforderungen, erhält der Bewerber für dieses Kriterium null Punkte.
Zu 1) Mindestbedingung für die Teilnahme ist, dass der Bewerber 1 Referenzprojekt nach Maßgabe der Ziffer III.1.3) (1) vorweisen kann, bei dem mindestens Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung der LPH 2-8 nach §§ 53 ff. HOAI für ein Rechenzentrum mit einer Anschlussleistung von mindestens 4 MW erbracht wurden und der Abschluss der Leistungsphase 8 nicht länger als sieben Jahre zurückliegt (gerechnet ab dem Ende der Frist für die Teilnahmeanträge). Die Leistungsphase 4 muss nur für die Anlagengruppen nachgewiesen werden, in denen diese auch aufgrund der genehmigungsrechtlichen Bestimmungen erfolgen muss.
Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien über die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb und aus einem Verhandlungsverfahren.
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens „den Teilnahmewettbewerb“ ist folgendes zu beachten:
Alle Wesentlichen für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen, stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [Link zu den Vergabeunterlagen einfügen].
Für den Teilnahmeantrag sind der MPG-Bewerbungsbogen und die Bewerbergemeinschaftserklärung nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung zu verwenden.
Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Teilnahmeantrag einreichen“ den natürlichen Namen/jur. (Büro-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an.
Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen.
Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen formlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt.
Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell ausschließlich in der eVergabe allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der ausschließlich auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Bitte beachten Sie, dass das Übermittelten größerer Datenvolumen (z.B. Pläne) mehr Zeit (ggf. je nach Datenvolumen und Geschwindigkeit der genutzten/ zur Verfügung stehenden Datenleitung) in Anspruch nehmen kann. Beginnen Sie deshalb bitte rechtzeitig vor Teilnahmeschluss mit der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen. Sollte es zu Problemen bei der Übermittlung kommen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Abgabeschluss beim Support der eVergabe.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens, „das Verhandlungsverfahren“, gilt folgendes:
Alle für die Erstellung Ihres Angebotes erforderlichen Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Vertragsunterlagen nebst Anlagen), stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [Link zu den Vergabeunterlagen einfügen].
Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, die den ausgewählten Teilnehmern nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge zugesendet wird, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer die Angebotsphase. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Termin und unter Beachtung der dort aufgeführten Bedingungen ausschließlich elektronisch über den Bieterbereich der eVergabe ab.
Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Angebotseinreichung“ den natürlichen Namen/jur. (Büro-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an.
Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie schriftlich informiert. Gemäß § 17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben.
Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2. Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Phase (Teilnahmewettbewerb). Wichtige Fragen und Antworten sind für Sie ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen und werden hierüber auch beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).