Abholung, Verladung und Transport von bereits entwässertem Klärschlamm Referenznummer der Bekanntmachung: VI/5
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwandorf
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 92421
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]48
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abholung, Verladung und Transport von bereits entwässertem Klärschlamm
Abholung, Verladung und Transport von bereits entwässertem Klärschlamm aus den Kläranlagen der Städte Regensburg und Neumarkt in der Oberpfalz.
Hauptbereich
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Abholung, Verladung und Transport von 13.500 t bereits entwässertem Klärschlamm aus der Kläranlage der Stadt Regensburg.
Der Vertrag verlängert sich je um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsende (28.02. des jeweiligen Jahres) vom AG gekündigt wird und endet spätestens mit Ablauf des 28.02.2026.
Losbeschreibung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Abholung, Verladung und Transport von 3.600 t bereits entwässertem Klärschlamm aus der Kläranlage der Stadt Neumarkt in der Oberpfalz.
Der Vertrag verlängert sich je um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsende (28.02. des jeweiligen Jahres) vom AG gekündigt wird und endet spätestens mit Ablauf des 28.02.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind einzureichen:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB, fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB, sowie über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG) sowie nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass er für die gesamte Vertragslaufzeit über ausreichende Personalkapazitäten zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen verfügen wird
- Eigenerklärung des Bewerbers zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und Leistungsmissbrauch
Auf besonderes Verlangen der Vergabestelle sind zusätzlich vorzulegen:
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als sechs Monate)
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als sechs Monate); die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bewerber zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bewerber ebenfalls zu belegen ist
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als sechs Monate)
- Aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für den Bewerber
- Nachweise zur Überprüfung der festgelegten Abgasnorm Euro 6
Als vorläufiger Beleg wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
Sollte die Gründung einer Bietergemeinschaft vorgesehen sein, ist mit dem Angebot das vollständig ausgefüllte Formblatt L 234 zu den Bewerbungsbedingungen mit einzureichen.
Sollte der Einsatz von Nachunternehmern geplant sein, ist mit dem Angebot das Formblatt L 235 zu den Bewerbungsbedingungen vollständig ausgefüllt mit einzureichen.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
- Nachweis einer aktuellen (d. h. bei Vorlage noch gültigen) marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro, einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro und einer Umweltschadenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Euro sowie Nachweis einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung; soweit die bestehenden Versicherungen nicht die Mindestdeckungssumme aufweisen, Vorlage einer Erklärung des Bewerbers, dass eine Anpassung rechtzeitig zum Leistungsbeginn erfolgt
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Als Mindestanforderungen werden festgelegt:
- Nachweis einer aktuellen (d. h. bei Vorlage noch gültigen) marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro, einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro und einer Umweltschadenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Euro sowie Nachweis einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung; soweit die bestehenden Versicherungen nicht die Mindestdeckungssumme aufweisen, Vorlage einer Erklärung des Bewerbers, dass eine Anpassung rechtzeitig zum Leistungsbeginn erfolgt
Mit dem Angebot sind einzureichen:
- Auflistung von Referenzaufträgen der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre, für mit den angebotenen Leistungen vergleichbare Leistungen. Zu benennen sind die durchgeführte Leistung, der Durchführungszeitraum und der Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnummer)
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (gegliedert nach Firmenleitung, Kaufmännische- und Technische Angestellte)
- Ggf. soweit bereits bekannt Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (unter Verwendung des Formblatts L 235), Vorlage von Eignungsnachweisen für die vorgesehenen Unterauftragnehmer
- Ggf. bei Eignungsleihe Angabe des dritten Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will (unter Verwendung des Formblatts) und Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des dritten Unternehmens (unter Verwendung des Formblatts L 236), (bei Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit inkl. Haftungsübernahme)
- Ggf. bei Bietergemeinschaften Vorlage einer Erklärung der Bewerbergemeinschaft unter Verwendung des Formblatts L 234
- Nachweis und Darstellung der Anzahl der Transportfahrzeuge, sowie Darstellung der Art und Weise des vorgesehenen Transportes (Wie und mit welchem Fahrzeug soll der Transport erfolgen)
- Nachweis über das Vorhandensein einer Genehmigung für den Transport des genannten Abfalls
Als Mindestanforderungen werden festgelegt:
- Nachweis von mindestens drei Referenzen für vergleichbare, zufriedenstellende Leistungen unter Bezeichnung von Transportmengen, Transportfrequenzen, sowie Abfallschlüsselnummer, Auftraggeber und Ansprechpartner in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, davon mindestens eine Referenz über den Transport von bereits entwässertem klärschlamm mit vergleichbarer Jahresmenge.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotseröffnung erfolgt elektronisch, Es sind keine Bieter oder Bevollmächtigte zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden bei der Vergabestelle elektronisch über die Vergabeplattform anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen. Falls Bieterfragen notwendig werden, müssen diese digital über "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten über die Vergabeplattform (www.auftraege.bayern.de) eingereicht werden. Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonisch, schriftlich oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet. Wir weisen darauf hin, dass Bieterfragen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein müssen. Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert. Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass sich die Bieter selbst über die örtlichen Verhältnisse der jeweiligen Kläranlagen und der Klärschlammtrocknungsanlage Schwandorf zu erkundigen haben, so dass ihnen alle für die Angebotserstellung relevanten Parameter bekannt sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen ist in § 160 GWB geregelt.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
„(1)
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[…]
(3)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) oder der Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.