Objektplanungsleistungen für die Generalsanierung der Staatlichen Realschule Traunstein Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-RSTS-1a
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen für die Generalsanierung der Staatlichen Realschule Traunstein
Der Landkreis Traunstein plant, die Reiffenstuel-Realschule Traunstein generalzusanieren. Die Schule wurde zwischen 1969 und 1971 erbaut, 2005 wurde ein Erweiterungsbau hinzugefügt. Die bisher erstellten Unterlagen zur Generalsanierung sind in der Vergabeunterlage E - E.1. (Machbarkeitsstudie), E.2. (Ergebnis der baufachlichen Prüfung) und E.3. (Grundrisse) zusammengefasst.
Die Regierung von Oberbayern hat bestätigt, dass die Generalsanierung förderfähig ist, wenn die übrigen Fördervoraussetzungen nach § 10 BayFAG vorliegen.
Hier sollten die Objektplanungsleistungen für die Generalsanierung beschafft werden.
Traunstein
Leistungen der Objektplanung (Gebäude und Innenräume) gem. § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß beigefügtem Architektenvertrag (Vergabeunterlage F-F.1.). Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsphasen - ganz oder teilweise - zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
I. stufenweise Beauftragung;
II. Besondere Leistungen (optional) nach Architektenvertrag (Vergabeunterlage F)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80543
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]