Interimsverlängerung 2022 - Consense3 Referenznummer der Bekanntmachung: 12-22-00291
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]51
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Interimsverlängerung 2022 - Consense3
interimsweise Verlängerung des Vertrages 12-18-00237 (Consense3 Neu) für Pflege und Support, um 5 Monate (11.09.2022 - 10.02.2023)
Ausschreibungssgegenstand ist die Verlängerung des bestehenden Supportvertrages "Consens3" (Vertrags-Nr.12-18-0023). Nach einer Laufzeit von 36 Monaten (Beginn 11.09.2018), wurde seitens des Auftraggebers die einmalige optionale Verlängerungsmöglichkeit von 12 Monaten (Ende 10.09.2022) in Anspruch genommen. Der Vertrag beinhaltet die Bereitstellung des Premium Herstellersupports "Gold" für den im Einsatz befindlichen Gateway-Viren-/Contentschutz, sowie optional ein Dienstleistungskontingent in Form von 100 Personentagen für den gesamten Vertragszeitraum. Es wird eine Verlängerung um 5 Monate benötigt, da die aktuell initiierte Ausschreibung des zukünftigen Supportvertrag "Consense4" nach bisheriger Einschätzung nicht zum 11.09.2022 abgeschlossen sein wird (siehe Vergabeartvermerk vom 25.07.2022 bei "Begründung Verfahrenswahl"). Die Verlängerung beinhaltet die erforderlichen Pflege- und Supportleistungen (Premium Support "Gold" des Herstellers TREND MICRO Deutschland GmbH; Wartung der Hardware und Pflege der Software für DDAN).
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Die Vergabe des Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union ist rechtmäßig, da durch die Verlängerung des Herstellersupports um 5 Monate die Schutzfunktion für E-Mails über den im Einsatz befindlichen Gateway-Virenschutzes vollumfänglich erhalten bleibt. Des Weiteren ist sichergestellt, dass die Anforderungen des IT-Kompendiums, sowie der IT-SRL "Schutz vor Schadprogrammen" erfüllt wird.
Ohne die kurzzeitig befristete Vertragsverlängerung bzw. den Herstellersupport für den Virenschutz, ist die Schutzfunktion im Intranet der BA (Gateway-Virenschutz) nicht gewährleistet, da regelmäßige Patternfiles (musterbasiert) dafür sorgen, dass der Virenschutz auch gegen neue Bedrohungen wirkungsvoll zur Verfügung steht. Darüber hinaus ist der Herstellersupport zwingend erforderlich um Updates, Upgrades und Fehlerkorrekturen in den eingesetzten Produkten zu erhalten. Somit wäre die Schutzfunktion des Virenschutzes aufgehoben und die IT-Systeme und IT-Dienstleistungen der BA könnten aufgrund fehlenden Schutzes von Angreifern gestört oder zerstört werden. Ein möglicher Datenabfluss und somit ein Verstoß der BA gegen die DSGVO und dem SGB III § 298 wären die Konsequenz.
Steht kein Herstellersupport zur Verfügung, so entfällt die entsprechende Schutzfunktion. Die Anforderungen des IT-Kompendiums, sowie der IT-SRL "Schutz vor Schadprogrammen" könnte nicht erfüllt werden. Die ISO27001-Zertifizierung wäre in diesem Fall gefährdet, bzw. hinfällig. Darüber hinaus wären die IT-Verfahren und die IT-Infrastruktur den Angreifern schutzlos ausgeliefert und es könnte zu einer Datenmanipulation, oder einem Datendiebstahl kommen, was einen Verstoß der BA gegen die DSGVO und das SGB III & 298 nach sich ziehen würden. Der daraus resultierende Ausfall der IT-Verfahren und Imageschaden der BA sind nicht bezifferbar und sollte entsprechend vermieden werden.
Nur der Hersteller kann die Leistung erbringen, da nur die Fa. TREND MICRO in der Lage ist, die Produkte mit Patternfiles, Updates, Upgrades und Fehlerkorrekturen zu versorgen und somit die IT-Sicherheit aufrechterhalten werden kann.
Die Umsetzung der Verlängerungsmaßnahme ist alternativlos um weiterhin die notwendige Schutzfunktion auf dem Gateway der BA, kurzfristig nach Ende der regulären Vertragslaufzeit, zu gewährleisten. Es gibt zeitnah keine Alternativen zur Bereitstellung des Herstellersupports über einen anderen Reseller um weiterhin mit Patternfiles, Updates, Upgrades und Fehlerkorrekturen versorgt zu werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Interimsverlängerung 2022 - Consense3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90461
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Stelle, bei der die Angebote bzw. Teilnahmeanträge einzureichen sind, ist die eVergabe-Plattform des Bundes, http://www.evergabe-online.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]51
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de