Sanierung Perlachturm Augsburg, Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. Paragraph 33 ff HOAI 2021, LPH 3-9, bei stufenweiser Beauftragung Referenznummer der Bekanntmachung: 650 22 009 01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Perlachturm Augsburg, Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. Paragraph 33 ff HOAI 2021, LPH 3-9, bei stufenweiser Beauftragung
Die Stadt Augsburg plant die Sanierung des Perlachturms in Augsburg.
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. Paragraph 33 ff HOAI 2021, LPH 3-9 vollumfänglich, bei stufenweiser Beauftragung.
Die Leistungsphasen 1-2 wurden bereits erbracht, ebenfalls Teilleistungen der LPH 3. Die Planungsergebnisse gelten als Grundlage für die weitere Bearbeitung.
86150 Augsburg
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. Paragraph 33 ff HOAI 2021, LPH 3-9, bei stufenweiser Beauftragung.
Aufgrund der derzeit noch abzuschließenden Leistungsphase 3 erfolgt ggf. eine Reduzierung des Leistungsbildes bzw. Abschlag im Honorarangebot und Vertrag auf die LPH 3. Näheres wird im Zuge der Vergabeverhandlung konkretisiert.
Gegebenenfalls werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden.
Die Planungsleistungen werden der Honorarzone III zugeordnet.
Bei diesem Projekt werden Förderungen beantragt.
Das Büro, welches die Leistungen der LPH 1+2, sowie teilweise LPH 3, bereits erbracht hat, gilt als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das vorbefasste Büro bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen. Auch ohne Teilnahme des vorbefassten Büros, werden die Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt.
Die Planungsergebnisse gelten als Grundlage für die weitere Bearbeitung.
Baustubstanz:
Die Baustubstanz geht im unteren Abschnitt des Turms bis auf das Jahr 1066 zurück. Seit der letzten umfassenden Sanierung von 1985 wurde der Turm nur punktuell ausgebessert und weist inzwischen bauliche Schäden und Mängel in verschiedenen Bereichen auf. Am gravierendsten sind die teilweise massiven Abplatzungen im obersten Natursteingeschoss. Ursache hierfür sind einbindende Eisenteile die inzwischen rosten und durch Volumenvergrößerung die Steine sprengen. Die Stahlbetontreppe wurde nicht für die Nutzlasten einer öffentlich begehbaren Treppe ausgelegt und es zeigen sich auch hier bereits Risse in der Konstruktion, die ebenfalls durch rostende Eisen hervorgerufen werden. Zudem hat der Beton mittlerweile seine Schutzwirkung für die Bewehrungseisen verloren, was dazu führt, dass die Korrosion beschleunigt wird.
Die rechnerische Überprüfung des bestehenden Geländers hat erhebliche Spannungsüberschreitungen der Stahlpfosten im Einspannbereich ergeben.
Maßnahmen:
Eine neue Treppenanlage als Stahlkonstruktion zwischen der Oberkante des Turmsockels und dem Glockengeschoss ist vorgesehen.
Nachdem die Sanierung der oberen Natursteingeschosse den Abbau der Turmkuppel und des Glockengeschosses erfordert, ist der Abbruch der alten Treppe und das Einbringen der neuen Treppenanlage über den nach oben offenen Turmschacht möglich.
Der Turmschacht muss aus Brandschutzgründen brandlastfrei sein. Die vorhandene Elektrosteigtrasse muss deshalb durch einen feuerbeständigen Schacht oder Unterputzverlegung gekapselt werden. Auch die Antriebe und die Steuerung der Turmuhren müssen vom Treppenraum brandschutztechnisch abgetrennt werden. Im Zuge der Innensanierung erhält der Turm eine neue LED-Beleuchtung.
Der Eingangsbereich des Perlachturms wird umgestaltet. Durch die Zusammenlegung der beiden nördlichen Läden entsteht ein neuer Zugang mit integriertem Shop. Der neue Durchgang wird als Brandschutztüre ausgeführt.
Der Perlachturm ist seit 2017 für den öffentlichen Verkehr gesperrt.
Zeitschiene:
Die Angebotsphase wird verkürzt sein, aber mindestens 15 Kalendertage betragen. Geplant sind derzeit 20 Kalendertage. Büros, die sich am Teilnahmewettbewerb beteiligen, erklären sich mit Einreichung ihres Teilnahmeantrags automatisch mit der verkürzten Angebotsfrist einverstanden.
Die Verhandlung findet voraussichtlich Ende Mai 2022 statt. Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Juli 2022. Der Projektstart ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung. Der Baubeginn soll ca. im Frühjahr/Sommer 2023 erfolgen. Die Fertigstellung ist bis Ende 2026 geplant und einzuhalten.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 3-4, gem. § 34 ff HOAI 2021, (LPH 3 ggf. mit reduziertem Leistungsbild/Abschlag)
Stufe 2: LPH 5-7, gem. § 34 ff HOAI 2021,
Stufe 3: LPH 8-9, gem. § 34 ff HOAI 2021.
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Teilnahmeanträge und Angebote, sowie auch Rückfragen, dürfen ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform eingereicht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mering
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Ort: k.A.
Land: Deutschland
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland