Sanierung Perlachturm Augsburg,Tragwerksplanung, gem. Paragraph 49 ff HOAI 2021, LPH 1-6,bei stufenweiser Beauftragung Referenznummer der Bekanntmachung: 650 22 009 02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Perlachturm Augsburg,Tragwerksplanung, gem. Paragraph 49 ff HOAI 2021, LPH 1-6,bei stufenweiser Beauftragung
Die Stadt Augsburg plant die Sanierung des Perlachturms in Augsburg.
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Tragwerksplanung, gem. Paragraph 49 ff HOAI 2021, LPH 1-6, bei stufenweiser Beauftragung.
Die Leistungsphasen 1-2 wurden bereits als Teil der Sanierung für die oberen 2 Geschosse des Turms erbracht, ebenfalls Teilleistungen der LPH 3. Die Sanierungsmaßnahme wird erweitert und betrifft den kompletten Turm (inkl. oberen 2 Geschosse und unterhalb der Brüstung inkl. neuer Treppenanlage).
Die Planungsergebnisse gelten als Grundlage für die weitere Bearbeitung.
86150 Augsburg
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Tragwerksplanung, gem. Paragraph 49 ff HOAI 2021, LPH 1-6, bei stufenweiser Beauftragung.
Die Leistungsphasen 1-2 wurden bereits als Teil der Sanierung für die oberen 2 Geschosse des Turms erbracht, ebenfalls Teilleistungen d. LPH 3. Die Sanierungsmaßnahme wird erweitert u. betrifft den kompletten Turm, inkl. oberen 2 Geschosse u. unterhalb der Brüstung inkl. neuer Treppenanlage.
Aufgrund d. derzeit noch abzuschließenden LPH 3 erfolgt ggf. eine Reduzierung des Leistungsbildes bzw. Abschlag im Honorarangebot u. Vertrag auf die LPH 1-3 für die oberen 2 Geschosse. Näheres wird im Zuge d. Vergabeverhandlung konkretisiert.
Gegebenenfalls werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden.
Die Planungsleistungen werden d. Honorarzone IV zugeordnet.
Bei diesem Projekt werden Förderungen beantragt.
Das Büro, welches die Leistungen der LPH 1+2 sowie tlw. LPH 3 für die oberen 2 Geschosse des Turms bereits erbracht hat, gilt als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das vorbefasste Büro bewerben u. zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern d. Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen. Auch ohne Teilnahme des vorbefassten Büros, werden die Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt.
Die Planungsergebnisse gelten als Grundlage für die weitere Bearbeitung.
Bausubstanz:
Die Baustubstanz geht im unteren Abschnitt des Turms bis auf das Jahr 1066 zurück. Seit der letzten umfassenden Sanierung von 1985 wurde d. Turm nur punktuell ausgebessert u. weist inzwischen baul. Schäden und Mängel in verschiedenen Bereichen auf. Am gravierendsten sind die teilweise massiven Abplatzungen im obersten Natursteingeschoss. Ursache hierfür sind einbindende Eisenteile die inzwischen rosten u. durch Volumenvergrößerung die Steine sprengen. Die Stahlbetontreppe wurde nicht für die Nutzlasten einer öffentl. begehbaren Treppe ausgelegt u. es zeigen sich auch hier bereits Risse in der Konstruktion, die ebenfalls durch rostende Eisen hervorgerufen werden. Zudem hat der Beton mittlerweile seine Schutzwirkung für die Bewehrungseisen verloren, was dazu führt, dass die Korrosion beschleunigt wird.
Die rechn. Überprüfung des bestehenden Geländers hat erhebliche Spannungsüberschreitungen d. Stahlpfosten im Einspannbereich ergeben.
Maßnahme:
Eine neue Treppenanlage als Stahlkonstruktion zwischen d. Oberkante des Turmsockels u. dem Glockengeschoss ist vorgesehen. Nachdem die Sanierung der oberen Natursteingeschosse den Abbau der Turmkuppel u. des Glockengeschosses erfordert, ist der Abbruch der alten Treppe u. das Einbringen d. neuen Treppenanlage über den nach oben offenen Turmschacht möglich.
Der Turmschacht muss aus Brandschutzgründen brandlastfrei sein. Die vorhandene Elektrosteigtrasse muss deshalb durch einen feuerbeständigen Schacht od. Unterputzverlegung gekapselt werden. Auch die Antriebe und die Steuerung der Turmuhren müssen vom Treppenraum brandschutztechnisch abgetrennt werden.
Der Eingangsbereich des Perlachturms wird umgestaltet. Durch die Zusammenlegung d. beiden nördl. Läden entsteht ein neuer Zugang mit integriertem Shop. Der neue Durchgang wird als Brandschutztüre ausgeführt.
Der Perlachturm ist seit 2017 für den öffentl. Verkehr gesperrt.
Zeitschiene:
Die Angebotsphase wird ggf. verkürzt sein, aber mind. 15 Kalendertage betragen. Geplant sind derzeit 20 Kalendertage. Büros, die sich am Teilnahmewettbewerb beteiligen, erklären sich mit Einreichung ihres Teilnahmeantrags automatisch mit d. verkürzten Angebotsfrist einverstanden.
Die Verhandlung findet voraussichtlich ab Ende Mai 2022 statt. Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Juli 2022. Der Projektstart ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung. Der Baubeginn soll ca. im Frühjahr/Sommer 2023 erfolgen. Die Fertigstellung ist bis Ende 2026 geplant u. einzuhalten.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: LPH 1-2, gem. § 51 ff HOAI 2021, (LPH 1+2 ggf. mit reduziertem Leistungsbild/Abschlag)
— Stufe 2: LPH 3-4, gem. § 51 ff HOAI 2021, (LPH 3 ggf. mit reduziertem Leistungsbild/Abschlag)
— Stufe 3: LPH 5-6, gem. § 51 ff HOAI 2021.
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Teilnahmeanträge und Angebote, sowie auch Rückfragen, dürfen ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform eingereicht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kempten
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/ mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Ort: München
Land: Deutschland
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland