Rahmenvertrag zu verkehrswirtschaftlichen und tariflich-vertrieblichen Beratungsleistungen im SPNV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://beg.bahnland-bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zu verkehrswirtschaftlichen und tariflich-vertrieblichen Beratungsleistungen im SPNV
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Vergabe und Abwicklung von Verträgen über Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und damit zusammenhängender Leistungen. Die Beauftragung der Beratungsleistungen bezieht sich auf verkehrswirtschaftliche und tariflich-vertriebliche Leistungen.
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von verkehrswirtschaftlichen und tariflich-vertrieblichen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungsprojekten sowie späteren Umsetzung von Verkehrsverträgen über Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs.
Einzelheiten sind den Beschaffungsunterlagen zu entnehmen.
Verlängerung der Vertragslaufzeit gemäß Ziffer II.2.7.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Es gelten die Regelungen des § 135 GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags gemäß § 135 Abs. 2 GWB wird hingewiesen. Dieser hat den folgenden Wortlaut:
"(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“