Rahmenvereinbarung Bestandsräumung im Tierseuchenfall Referenznummer der Bekanntmachung: 2022OKR000001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 2019/S 198-481334
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91058
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lgl.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Bestandsräumung im Tierseuchenfall
In Vorbereitung auf entsprechende Situationen soll, neben weiterer Vorsorge, für das Töten von Geflügel und Klauentieren ein Rahmenvertrag geschlossen werden, der sicherstellt, dass im Tierseuchenfall die technischen und personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen, um die Tierseuche effektiv zu bekämpfen. Hiermit soll eine möglichst schnelle und effektive Tötung von Geflügel- und Klauentierbeständen nach den Vorschriften der VERORDNUNG (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) i. V. m. der Delegierten Verordnung (EU) 2020/ 687 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen in der jeweils geltenden Fassung und dem Tiergesundheitsgesetz vom 1. November 2018 in der jeweils gelt
Geflügel
Tötung von Geflügel
Klauentiere
Tötung von Klauentieren
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Klauentiere
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Holdorf
NUTS-Code: DE94F Vechta
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/index.htm
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangs bevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen.
Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]