Ersatzbeschaffung, Inbetriebnahme und Wartung von IBM P10-Server S1022 und S1022S sowie vHMC Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzbeschaffung, Inbetriebnahme und Wartung von IBM P10-Server S1022 und S1022S sowie vHMC
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens soll die Ersatzbeschaffung, Lieferung, Inbetriebnahme und Wartung von IBM P10-Server S1022 und S1022S sowie vHMC benötigten Komponenten realisiert werden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens soll die Ersatzbeschaffung, Lieferung, Inbetriebnahme und Wartung von IBM P10-Server S1022 und S1022S sowie vHMC benötigten Komponenten realisiert werden.
Vertragsverlängerung um zwei mal 12 Monate möglich. Der Vertrag soll spätestens nach 5 Jahren enden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Allgemeine Unternehmensdarstellung
2. Eintragung in das Berufsregister
3. Erklärung nach §123, 124 und ggfs. nach 125 GWB
4. Angaben zu Bewerbergemeinschaft
5. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben etc.
6. Bestätigung von Deutsch als Projektsprache
7. Bestätigung für den Einsatz von deutschsprachigem Schlüsselpersonal
8. Anerkennung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
9. Angaben zur Einhaltung des Mindestlohns
10. Erklärung, das kein Bezug zu Russland besteht;
Bei den Punkten 1. bis 10. handelt es sich um Muss-Kriterien.
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Mindestumsatz [Betrag gelöscht] EUR
2. Angaben zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
3. Haftpflichtversicherungsbestätigung - Deckungssumme mindestens [Betrag gelöscht] EUR
1. Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich festangestellte Arbeitskräfte, im Umfeld der Ausgeschriebenen Leistung. Mindestanforderung 15 Arbeitskräfte.
2. Drei qualifizierte, mit der ausgeschriebenen Leistung in Art/Größe vergleichbare und zur Zufriedenheit des Auftraggebers ausgeführte Referenzen
Die unter III.1.2 und III.1.3 aufgeführten Forderungen stellen Mindestkriterien dar.
Angebote werden nur von den Bietern gewertet, die die Mindestkriterien erfüllt haben.
Es wird ein EVB-IT Kaufvertrag geschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Etwaige Bieterfragen sind rechtzeitig (sechs Arbeitstage vor Abgabe) einzureichen.
Bei der Vergabestelle/deutsche e-vergabe nicht registrierte Bewerber sind selbstständig verantwortlich, dass sie sich über Aktualisierungen der Ausschreibungsunterlagen und Beantwortungen von Fragen über den veröffentlichten Link informieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.