Objektplanung Gleisbau in den Leistungsphasen 6 und 7 Referenznummer der Bekanntmachung: KV_M1+_008
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90451
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bayernhafen.de/hafen/nuernberg/
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Gleisbau in den Leistungsphasen 6 und 7
Die Hafen Nürnberg-Roth GmbH plant den Ausbau der trimodalen KV-Umschlagsanlage Modul 1 am
bestehenden Standort.
Die in Asphaltbauweise vorhandene Fahr- und Ladespur innerhalb der KV-Umschlaganlage wird auf gesamter
Länge bis zum Erdplanum zurückgebaut und soll in versetzter Lage (seitlicher Versatz von ca. 4,50 Meter) auf gesamter Länge in
Asphaltbauweise wiedererrichtet werden.
Im Zuge des Straßenbaus werden die bestehenden Unterflurhydranten in Ihrer Lage angepasst sowie eine
neue Fahrbahnmarkierung aufgebracht.
Die bestehenden Abstellspuren für Ladeeinheiten, 3-Spuren in Betonverbundpflaster für eine 3-fache Stapelung
einschließlich dem Oberbau sind bis zum Erdplanum rückzubauen und zu entsorgen. Es sollen 5 neue Abstellspuren für Ladeeinheiten in
Betonbauweise einschließlich einer Schwerlast-Schlitzrinne in Ortbetonbauweise errichtet werden. Die Abstellspuren sind für eine 4-fache
Stapelung ausgelegt.
Der Umbau ist im laufenden Betrieb der KV-Umschlaganlage geplant.
Nürnberg
Die Hafen Nürnberg-Roth GmbH, welche Eigentümerin der trimodalen KV-Umschlagsanlage Modul 1 im
Güterverkehrszentrum (GVZ) bayernhafen Nürnberg ist, plant den Ausbau der trimodalen KV-Umschlagsanlage
Modul 1 am bestehenden Standort, Hamburger Straße 59, 90451 Nürnberg, Gemarkung Eibach.
Gleis
Innerhalb der KV-Umschlaganlage wird im Zuge des Neubaus der Fahr- und Abstellspuren für Lkw sowie der
Erweiterung der Abstellflächen für Ladeeinheiten (LE) das östliche Umschlaggleis (Gleis Nr.1) im Zuge einer
Vormaßnahme zurückgebaut.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge nach einem Verfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Die Leistungen wurden bereits zweimal im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Bei beiden Verfahren wurden keien Teilnahmeanträge abgegeben.
In einem weiteren Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wurde ebenfalls kein Angebot abgegeben.
Darauf hin wurden die Leistungen in den Leistungsphasen unterteilt und getrennt im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90480
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gauff.net
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1)Die in Ziffer VI.4.1) genannte Stelle (Vergabekammer) ist nur für Nachprüfungsverfahren nach dem
Vergaberecht zuständig. Sie wird nur auf Antrag (Nachprüfungsantrag) tätig. Ein Nachprüfungsantrag ist
nur statthaft, wenn der Antragsteller damit zugleich geltend macht, dass der Auftraggeber ein öffentlicher
Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB sei und ein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 103 GWB vorliegen würde
(beachte Ziffer VI.3 Absatz 1). Für sonstige Rechtsbehelfe ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten
eröffnet.
(2)Der Auftraggeber unterliegt der Aufsicht des Freistaats Bayern darüber, dass er sich bei Ausübung seiner
Tätigkeit im Rahmen der für ihn geltenden Rechtsvorschriften hält. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das
Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, Prinzregentenstr. 28, 80538
München.
(3)Ein Nachprüfungsantrag oder Rechtsbehelf gemäß Absatz 1 setzt voraus, dass der Antragssteller den
angeblichen Rechtsverstoß zuvor rechtzeitig beim Auftraggeber gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit
ist der Eingang der Rüge beim Auftraggeber (Ziffer VI.4.4). Nicht rechtzeitig ist eine Rüge in jedem Fall
dann, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt erhoben wurde, ab dem
der Antragsteller Kenntnis von dem angeblichen Rechtsverstoß erlangt oder sich dieser Kenntnis mutwillig
verschlossen hat. Nicht rechtzeitig ist eine Rüge außerdem dann, wenn der angebliche Rechtsverstoß aufgrund
der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht bis zum Schlusstermin für
den Eingang der Angebote (Ziffer IV.2.2) erhoben wurde.
(4)Ein Nachprüfungsantrag gemäß Absatz 1 setzt im Übrigen voraus, dass seit dem Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, nicht mehr als 15 Kalendertage
vergangen sind.
(5)Ein Nachprüfungsantrag oder auf Unterlassung des Vertragsschlusses gerichteter Rechtsbehelf
gemäß Absatz 1 setzt weiterhin voraus, dass der Vertrag noch nicht wirksam geschlossen wurde. Der
Vertragsschluss kann erfolgen entweder (a) 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die
Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter oder (b) 10 Kalendertage nach Übermittlung dieser Information
per Fax oder auf elektronischem Weg. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem
Nachprüfungsverfahren und nur geltend gemacht werden, wenn keine der folenden Fristen abgelaufen ist: (a)
30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Vertragsschluss,
(b) 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union oder (c) sechs Monate nach Vertragsschluss.