Objektplanung Gleisbau und Planung technische Ausrüstung Bremsprobenanlage Referenznummer der Bekanntmachung: KV_M1+_005
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90451
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bayernhafen.de/hafen/nuernberg/
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Gleisbau und Planung technische Ausrüstung Bremsprobenanlage
Die Hafen Nürnberg-Roth GmbH plant den Ausbau der trimodalen KV-Umschlagsanlage Modul 1 am bestehenden Standort.
Die in Asphaltbauweise vorhandene Fahr- und Ladespur innerhalb der KV-Umschlaganlage wird auf gesamter Länge bis zum Erdplanum
zurückgebaut und soll in versetzter Lage (seitlicher Versatz von ca. 4,50 Meter) auf gesamter Länge in Asphaltbauweise wiedererrichtet
werden.
Im Zuge des Straßenbaus werden die bestehenden Unterflurhydranten in Ihrer Lage angepasst sowie eine neue Fahrbahnmarkierung
aufgebracht.
Die bestehenden Abstellspuren für Ladeeinheiten, 3-Spuren in Betonverbundpflaster für eine 3-fache Stapelung einschließlich dem Oberbau
sind bis zum Erdplanum rückzubauen und zu entsorgen. Es sollen 5 neue Abstellspuren für Ladeeinheiten in Betonbauweise einschließlich
einer Schwerlast-Schlitzrinne in Ortbetonbauweise errichtet werden. Die Abstellspuren sind für eine 4-fache Stapelung ausgelegt.
Der Umbau ist im laufenden Betrieb der KV-Umschlaganlage geplant.
Nürnberg
Die Hafen Nürnberg-Roth GmbH, welche Eigentümerin der trimodalen KV-Umschlagsanlage Modul 1 im Güterverkehrszentrum (GVZ) bayernhafen Nürnberg ist, plant den Ausbau der trimodalen KV-Umschlagsanlage Modul 1 am bestehenden Standort, Hamburger Straße 59, 90451 Nürnberg, Gemarkung Eibach.
Gleis
Innerhalb der KV-Umschlaganlage wird im Zuge des Neubaus der Fahr- und Abstellspuren für Lkw sowie der Erweiterung der Abstellflächen für Ladeeinheiten (LE) das östliche Umschlaggleis (Gleis Nr.1) im Zuge einer Vormaßnahme zurückgebaut.
Bremsprobenanlage -
Umbau bzw. Austausch von Bremsprobensteuer- und Bedieneinheiten an der vorhandenen Bremsprobenanlage
Im Rahmen des geplanten Ausbaus der bestehenden trimodalen KV-Umschlagsanlage Modul 1 soll ein prozessorientierter Infrastrukturausbau erfolgen. Insbesondere ist die Anpassung der Bremsprobenanlage erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge nach einem Verfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Die Leistungen wurden bereits zweimal im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Bei beiden Verfahren wurden keien Teilnahmeanträge abgegeben.
Dauauf hin wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gewählt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1)Die in Ziffer VI.4.1) genannte Stelle (Vergabekammer) ist nur für Nachprüfungsverfahren nach dem
Vergaberecht zuständig. Sie wird nur auf Antrag (Nachprüfungsantrag) tätig. Ein Nachprüfungsantrag ist
nur statthaft, wenn der Antragsteller damit zugleich geltend macht, dass der Auftraggeber ein öffentlicher
Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB sei und ein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 103 GWB vorliegen würde
(beachte Ziffer VI.3 Absatz 1). Für sonstige Rechtsbehelfe ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten
eröffnet.
(2)Der Auftraggeber unterliegt der Aufsicht des Freistaats Bayern darüber, dass er sich bei Ausübung seiner
Tätigkeit im Rahmen der für ihn geltenden Rechtsvorschriften hält. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das
Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, Prinzregentenstr. 28, 80538
München.
(3)Ein Nachprüfungsantrag oder Rechtsbehelf gemäß Absatz 1 setzt voraus, dass der Antragssteller den
angeblichen Rechtsverstoß zuvor rechtzeitig beim Auftraggeber gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit
ist der Eingang der Rüge beim Auftraggeber (Ziffer VI.4.4). Nicht rechtzeitig ist eine Rüge in jedem Fall
dann, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt erhoben wurde, ab dem
der Antragsteller Kenntnis von dem angeblichen Rechtsverstoß erlangt oder sich dieser Kenntnis mutwillig
verschlossen hat. Nicht rechtzeitig ist eine Rüge außerdem dann, wenn der angebliche Rechtsverstoß aufgrund
der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht bis zum Schlusstermin für
den Eingang der Angebote (Ziffer IV.2.2) erhoben wurde.
(4)Ein Nachprüfungsantrag gemäß Absatz 1 setzt im Übrigen voraus, dass seit dem Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, nicht mehr als 15 Kalendertage
vergangen sind.
(5)Ein Nachprüfungsantrag oder auf Unterlassung des Vertragsschlusses gerichteter Rechtsbehelf
gemäß Absatz 1 setzt weiterhin voraus, dass der Vertrag noch nicht wirksam geschlossen wurde. Der
Vertragsschluss kann erfolgen entweder (a) 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die
Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter oder (b) 10 Kalendertage nach Übermittlung dieser Information
per Fax oder auf elektronischem Weg. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem
Nachprüfungsverfahren und nur geltend gemacht werden, wenn keine der folenden Fristen abgelaufen ist: (a)
30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Vertragsschluss,
(b) 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union oder (c) sechs Monate nach Vertragsschluss.