264 KIZBA 1 - kbo-Kinderzentrum München - Erweiterung, Neustrukturierung - 264-2070-01 Vorhänge Referenznummer der Bekanntmachung: 264-2070-01 Vorhänge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81377
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
264 KIZBA 1 - kbo-Kinderzentrum München - Erweiterung, Neustrukturierung - 264-2070-01 Vorhänge
264 KIZBA 1 - kbo-Kinderzentrum München - Erweiterung, Neustrukturierung, Integration Behandlungseinheit für Kinder & Jugendpsychiatrie - BA 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
300 m Vorhangschiene an Decke, in unterschiedlichen Einzellängen285 m Vorhangschiene in Nut, in unterschiedlichen Einzellängen66 St Verdunklungsvorhänge in 4 verschiedenen Farben, in unterschiedlichen Abmessungen172 St Sichtschutzvorhänge in 6 verschiedenen Farben, in unterschiedlichen Abmessungen6 St Mostervorhanganlage vor Ort
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45139
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.