Rahmenvereinbarung über Tafelanlagen für Schulen im Sachaufwand der Stadt Nürnberg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022002104
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90403
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.beschaffungsmanagement.nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Tafelanlagen für Schulen im Sachaufwand der Stadt Nürnberg
Rahmenvereinbarung über Lieferung und Montage von Tafelanlagen an Schulen im Sachaufwand der Stadt Nürnberg
Schulen Nürnberg Nord
Die betreffenden Schulen sind unter Workflowpunkt "Anlagen" aufgelistet.
Regiestunden im Falle außergewöhnlichen Mehraufwands bei Montage (Pos. 1.2.4)
Schulen Nürnberg Süd
Die betreffenden Schulen sind unter Workflowpunkt "Anlagen" aufgelistet.
Regiestunden im Falle außergewöhnlichen Mehraufwands bei Montage (Pos. 2.2.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schulen Nürnberg Nord
Ort: Nünrberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schulen Nürnberg Süd
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß §161 GWB („unverzüglich“).
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Frist zur Anstrengung eines Nachprüfungsverfahrens gem. § 160 GWB im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber:
15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/Bewerber (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Auftragserteilung: gemäß § 134 Abs. 2 GWB, 15 Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber oder 10 Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber per Fax oder auf elektronischem Weg.