Entwicklung, Betrieb und Wartung einer „Plattform für ein effizientes Energiemanagement“ für den Landkreis Ebersberg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ebersberg
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lra-ebe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung, Betrieb und Wartung einer „Plattform für ein effizientes Energiemanagement“ für den Landkreis Ebersberg
Entwicklung, Betrieb und Wartung einer SaaS-Lösung einer „Plattform eines effizienten Energiemanagements“ für den Landkreis Ebersberg – KommunalDigital Portal im Rahmen des Förderprogramms Ideenwettbewerb: Kommunal? Digital! des Freistaats Bayern
Ziel der Energiemonitoring Plattform ist die Bereitstellung von Zähler-Daten verschiedenster Zähler (Wärme, Wasser, etc.) aus mehreren Liegenschaft in einer Präsentationsschicht, dem KommunlDigital-Portal. Das Portal soll auf einer Portal-Lösung aufgebaut werden, die dem Landratsamt Ebersberg als SaaS (Software as a Service)-Lösung / Cloud-Service zur Verfügung gestellt wird. Das KommunalDigital-Portal ruft Daten der Zähler einzelner Liegenschaften ab und stellt diese in verschiedenen Dashboards für das Monitoring und Analyse bereit.
Mit diesem Vergabeverfahren wird ein Vertragspartner gesucht, der während der Laufzeit und auf der Grundlage der Verträge inkl. deren Anlagen [Anlage A02, A02.1, A02.2, A02.3 A03 und A03.1] – als Auftragnehmer für den Landkreis Ebersberg bestimmte für die Entwicklung, den Betrieb und die Wartung einer SaaS-Lösung einer „Plattform eines effizienten Energiemanagements“ zu erbringen hat.
Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie deren Anlagen [Anlage A01 sowie Anlagen A01.1 bis A01.5] und den Verträgen sowie deren Anlagen [Anlage A02, A02.1, A02.2, A02.3, A03 und A03.1].
• Entwicklung, Betrieb und Wartung einer SaaS-Lösung einer „Plattform eines effizienten Energiemanagements“ für den Landkreis Ebersberg -KommunalDigital-Portal [Anlage A01 inkl. der Anlagen A01.1 bis A01.5] Der Bieter (als der potenzielle zukünftige Vertragspartner und Auftragnehmer) hat die Leistungsbeschreibung inkl. deren Anlagen sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vertragslaufzeit einmalig oder mehrmalig, jeweils um einen (1) Jahr zu verlängern. Die Verlängerung erfolgt automatisch, es sei denn der Auftraggeber kündigt spätestens sechs (6) Monate vor dem Ende der jeweiligen Laufzeit in Schriftform gegenüber dem Auftragnehmer.
Sollten mehr als drei (3) Bewerber alle Mindestanforderungen (vgl. II./Teil B/Ziffer 5 der Vergabeunterlagen) erfüllen, werden diejenigen drei (3) Bewerber aufgefordert, welche die höchste Gesamtpunktzahl nach dem nachfolgenden dargestellten Maßstab (Teilnahmeauswahlkriterien) erreichen. Ergeben sich auf Basis der Teilnahmeauswahlkriterien keine drei (3) Bewerber, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber (z. B. weil es auf Platz 3 zwei Bewerber mit gleicher Punktzahl gibt), erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe durch indirekt notariellen Losentscheid.
Liegen weniger als drei (3) geeignete Bewerber vor, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren mit den/dem geeigneten Teilnehmer(n) durchzuführen.
Bewertungsmaßstab:
Die geeigneten Referenzprojekte, welche die unter (vgl. I./Teil A/Ziffer 6 der Vergabeunterlagen) genannten Mindestanforderungen erfüllen, werden im Rahmen der Teilnehmerauswahl anhand des nachfolgend dargestellten Maßstabs bepunktet. Voraussetzung für eine Bepunktung ist, dass die Bewerber bezüglich der nachfolgend genannten Auswahlkriterien mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abgegeben haben.
Teilnahmeauswahlkriterien: Die geeigneten Referenzprojekte werden wie folgt mit Punkten bewertet:
Das Referenzprojekt ist mit dem unter Ziffer 6.3 (Teil I). dieser Vergabeunterlagen genannten Tätigkeitsbereich des Auftrags und den dort genannten, zu beachtenden und umzusetzenden Maßgaben uneingeschränkt vergleichbar (erhält 2 Punkte) Das Referenzprojekt ist mit dem unter Ziffer 6.3 (Teil I). dieser Vergabeunterlagen genannten Tätigkeitsbereich des Auftrags und den dort genannten, zu beachtenden und umzusetzenden Maßnahmen nur mit Einschränkungen vergleichbar (erhält 1 Punkt) Der Auftragswert des Referenzprojekts beläuft sich auf einen Betrag von mehr als 300.000,- EUR (bezogen auf die gesamte Laufzeit einschließlich Verlängerungsoption) (erhält 2 Punkte) Der Auftragswert des Referenzprojekts beläuft sich auf einen Betrag von mehr als 150.000,- EUR (bezogen auf die gesamte Laufzeit einschließlich Verlängerungsoption) (erhält 1 Punkt) Je Referenzprojekt können also bis zu 4 Punkte erreicht werden, für die maximal 3 zulässigen Referenzprojekte also insgesamt maximal 12 Punkte (3 x 4 Punkte).
Optionale Erweiterung für vier (4) weitere Liegenschaften des Landkreises. Hierzu zählen das Gymnasium Poing, die Berufsschule Grafing-Bahnhof, das Gymnasium Kirchseeon und die Realschule Poing.
Optional wird während der regulären Vertragslaufzeit ein Dienstleistungskontingent von 5 Personentage und während der optionalen Vertragslaufzeit von 10 Personentage optional abgerufen.
1. Unklarheiten Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmers sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter / die Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein Bieter / eine Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Ziffer 2.9 des Formblatts Eignung „Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen zur Erfüllung der Eignungskriterien (Eignungsleihe)“ auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter haben folgende Erklärungen mit ihrem Angebot abzugeben:
1. Bewerber bzw. Bietergemeinschaften Im Falle der Bildung einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
• in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
• dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
• in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und • dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
Die Bewerber bzw. Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Ziffer 1.2 des Teilnahmeantrags zu verwenden und diese Anlage als Bestandteil ihres Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen.
2. Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister Soweit nach nationalem Recht vorgesehen, hat der Bewerber einen Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, einzureichen. Bei Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis von jedem Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft vorzulegen.
3. Ausschlussgründe 3.1 Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
• § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
• § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
• § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
• § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
• § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
• § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
• § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
• den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
• Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder • den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
3.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
3.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass • weder das Unternehmen des Bieters noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
• das Unternehmen des Bieters nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
• weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
• weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
• das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.
Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung Ziffer 2.2 sowie ggf. Anlage 8 des Formblatts Eignung „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" zu verwenden und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
1. Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers / der Mitglieder der Bewerber bzw. Bietergemeinschaft zur Abdeckung aller sich aus der im Zusammenhang mit den Leistungen des Vertrags ergebenden, in Deutschland tarifmäßig versicherbaren Risiken, mit einer Deckungssumme in Höhe von • mindestens EUR 500.000 für Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Alternativ zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist eine Eigenerklärung des Bewerbers / jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft abzugeben, im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Die Bieter haben daher für diese Erklärung Ziffer 2.4 des Formblatts Eignung „Nachweis einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung" zu verwenden und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bei Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind entsprechende Anhaben von jedem Mitglied einzeln vorzulegen.
Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen.
Geforderte Mindeststandards / Mindestanforderungen an die Eignung 1. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Haftpflichtversicherung.
Jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer haben für diese Erklärung eine Eigenerklärung sowie ggf. eine Anlage (Anlage 2) an das des Formblatts Eignung „Nachweis einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung" anzufügen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
2. Mindestjahresumsatz, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie den Umsatz des Bewerbers mit Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (vgl. Leistungsbeschreibung inkl. deren Anlagen), jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2019, 2020 und 20221).
Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von jeweils mindestens netto 380.000,- EUR p. a. (Mindestjahresumsatz). Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze für Dienstleistungen, die mit den auftragsgegenständlichen Leistungen vergleichbar sind.
1. Eigenerklärungen über die die Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Anzahl derjenigen festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die weit überwiegend (mehr als 75% der Jahresarbeitszeit) mit der Erbringung von Leistungen befasst sind, die mit den ausschreibungsgegenständlichen Leistungen vergleichbar sind, in den Jahren 2019, 2020 und 2021.
Mindestanforderung ist eine Mitarbeiterzahl von mindestens 3 festangestellten Personen im ausschreibungsgegenständlichen Bereich (Softwareentwicklung und Support).
Eigenerklärung über die Qualifikation und Berufserfahrung der zur Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiter (m/w/d) und leitenden Systemtechniker (m/w/d).
Mindestanforderung ist, dass diese Mitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen.
Weitere Mindestanforderung ist, dass die zur Auftragsausführung vorgesehenen • Projektleiter über eine mindestens dreijährige und • die leitenden Softwareentwickler über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Tätigkeitsbereich des Auftrags verfügen.
2. Referenzprojekte Eigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend näher bezeichnete, geeignete Referenzprojekte des Bewerbers (Unternehmensreferenzen) mit Angabe von Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, und einer Projektbezeichnung, den Leistungszeitraum, den Auftragswert des Referenzprojekt in Euro sowie einer Beschreibung der erbrachten Leistungen (der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben beim Referenzauftraggeber zu überprüfen). Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
Auch von einer Bewerbergemeinschaft dürfen insgesamt nur die nachfolgend genannte Maximalzahl von Referenzprojekten benannt werden.
Es werden nur die vom Bewerber im Teilnahmeantragsformular an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Die Geeignetheit der jeweiligen vom Bewerber eingereichten Referenzen sowie die an diese Referenzen gestellten (und nachfolgend beschriebenen) Mindestanforderungen müssen sich unmittelbar aus den Angaben des Bewerbers an der jeweils vorgegebenen Stelle im Teilnahmeantragsformular entnehmen lassen.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
a) Mindestens 1 (eine) und bis zu 3 (drei) geeignete Referenzprojekte des Bewerbers (falls eine Bewerbung als Einzelbewerber erfolgt) oder, im Falle der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft, unter Bezeichnung desjenigen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, welches das Referenzprojekt erbracht hat, wobei das Referenzprojekt in dem Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021 beendet worden sein muss, oder, falls diese noch fortdauert, ist dies anzugeben.
b) Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den beschriebenen ausschreibungsgegenständlichen Leistungen nach Inhalt, Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar ist.
Hinweis: Wird nicht mindestens eine geeignete Referenz vorgelegt, welche die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen! Kann ein Bewerber nicht mindestens ein (1) Referenzprojekt angeben, das diesen Referenzzeitraum sowie die aufgeführten Anforderungen abdeckt, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
3. Qualitätsmanagement ISO 27001 (Informationstechnik – IT-Sicherheitsverfahren – Informationssicherheits-Managementsysteme – Anforderungen) Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz Der Auftragnehmer hat einen Nachweis über eine ISO 27001 Zertifizierung zu erbringen.
Sollte diese bereits vorliegen ist Sie dem Formblatt Eignung als Anlage anzufügen. Alternativ zum Nachweis der ISO 27001 Zertifizierung ist eine Eigenerklärung des Bewerbers / jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft abzugeben, im Auftragsfalle eine entsprechende Zertifizierung nachzureichen.
Mindestanforderung: Spätestens zu Auftragsbeginn ist der Nachweis einer ISO 27001 Zertifizierung erforderlich.
1. Vertrag Über die auftragsgegenständliche Leistung wird ein EVB-IT-Cloudvertrag so [Anlage A02] und der dazugehörigen Anlagen [Anlage A02.1, A02.2 und A02.3] sowie ein Entwicklungsvertrag und der dazugehörigen Anlagen [Anlage A03 und A03.1] geschlossen.
2. Datenschutz Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten und diese Einhaltung dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend durch technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) sicherzustellen. Der Auftragnehmer wird dafür eine Datenschutzvereinbarung mit dem Auftraggeber abschließen.
Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder der Durchführung des gegenständlichen Vertrags betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen schriftlich zu bestätigen.
Soweit der Auftraggeber wegen der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften im Rahmen des Vertragsverhältnisses zum Schadensersatz gegenüber Betroffenen verpflichtet ist, bleibt ihm der Rückgriff beim Auftragnehmer vorbehalten.
Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber sowie der Datenschutzbeauftragte des Auftraggebers jederzeit berechtigt sind, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarung im erforderlichen Umfang zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.