Energieberatungsleistungen einschl. Baubegleitung und -überwachung für das Projekt Generalsanierung der Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen. Referenznummer der Bekanntmachung: 80563-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gars a.Inn
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 83536
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vs-gars.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Energieberatungsleistungen einschl. Baubegleitung und -überwachung für das Projekt Generalsanierung der Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen.
Gegenstand des Verfahrens sind Energieberatungsleistungen einschl. Baubegleitung und -überwachung für das Projekt Generalsanierung der Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen.
83536 Gars am Inn
Der AG beabsichtigt, die Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen grundlegend zu sanieren (Generalsanierung), wobei auch eine – fördermittelunterstützte – energetische Sanierung erfolgen soll. Die für die energetische Sanierung erforderlichen Beratungs- und (Fach-)Pla-nungsleistungen sollen in zwei Teillosen vergeben werden. Das erste, schon vergebene Teillos umfasst Leistungen bis einschließlich der Erstellung des Förderantrages. Das zweite Teillos erfasst die für die beabsichtigte energetische Sanierung noch zu beauftragenden erforderlichen Leistungen, bestehend aus der energetischen Fachplanung, Beratungsleistungen und der Baubegleitung für die geförderten energetischen Maßnahmen. Die Leistungen für das zweite Teillos sind Gegenstand dieses Vertrages, wobei im Zuge der energetischen Sanierung insbesondere folgende Maßnahmen geplant sind: • Erneuerung der kompletten Haustechnik einschließlich Gebäudeautomation; • Anpassung des Gebäudes an die aktuellen bauphysikalischen Anforderungen hinsichtlich Wärmeschutz. Die Wärmeversorgung erfolgt über die Pflügl Energie GmbH, Lengmoos 102, 83536 Gars a.Inn. Für die energetische Sanierung ist eine Baukostenobergrenze in Höhe von EUR 22 Mio. netto vorgesehen. Die Fertigstellung des Projektes soll bis zum 07/2025 erfolgen.
1. Umsatz (max. 50 v 200 P.): Eigenerklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Angaben zum Umsatz werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von unter und bis einschließlich EUR 50.000,00 mit 0 P., mehr als EUR 50.000,00 bis einschließlich EUR 75.000,00 mit 1 P., mehr als EUR 75.000,00 bis einschließlich EUR 125.000,00 mit 2 P., mehr als EUR 125.000,00 bis einschließlich EUR 175.000,00 mit 3 P., mehr als EUR 175.000,00 bis einschließlich EUR 225.000,00 mit 4 P., mehr als EUR 225.000,00 mit 5 P. bewertet. Die erzielten P. werden mit dem Faktor 10 faktoriert.
2. Unternehmensreferenzen (max. 150 v 200 P.): Zur Bewerberauswahl werden jeweils drei Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge bewertet, die in der Zeit zwischen dem 01.01.2018 und der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Auftrages abgeschlossen worden sind und Leistungen zum Gegenstand hatten, die mit den zu vergebenden vergleichbar sind. Als vergleichbar werden ausschließlich solche Leistungen angesehen, die in der Energieberatung für Nichtwohngebäude bestehen. Für jede Unternehmensreferenz sind anzugeben: Auftraggeber einschl. Ansprechpartner, Gegenstand und Umfang der Leistungen einschließlich einer Erläuterung dazu, aus welchen Gründen die Leistungen vergleichbar sind, Auftragssumme, Ausführungszeit. Eine Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung ist – sofern vorhanden – vorzulegen. Unternehmensreferenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet: Energieberatungsleistungen betreffen eine Schule; Energieberatungsleistungen umfassen Wärmedämmung und/oder Wärme und Kälte; Energieberatungsleistungen umfassen Heizungsanlagentechnik; Energieberatungsleistungen umfassen Fenster, Türen, Sonnenschutz, Lüftung und/oder Klima; Energieberatungsleistungen umfassen die Beleuchtung; Energieberatungsleistungen umfassen die Baubegleitung und -überwachung; Energieberatungsleistungen mit einem wirtschaftlichen Volumen von mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto; Energieberatungsleistungen umfassen Beratung zur Erlangung öffentlicher Fördermittel. Erfüllt eine Referenz eines der o. g. acht Kriterien, so erhält der Bewerber einen Teilpunkt. Erfüllen danach die 3 maximal wertbaren Referenzen alle acht Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 24 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix: 0 bis 4 Teilpunkte: 0 P., 5 bis 8 Teilpunkte: 1 P., 9 bis 12 Teilpunkte: 2 P., 13 bis 16 Teilpunkte: 3 P., 17 bis 20 Teilpunkte: 4 P., und 21 bis 24 Teilpunkte: 5 P. Die erzielten P. werden mit dem Faktor 30 faktoriert.
Siehe § 3 Ingenieurvertrag.
Der AG stellt die Projektunterlagen zu den schon erbrachten Energieberatungsleistungen bis einschl. Erstellung des Förderantrages zum Schutz der Vertraulichkeit der enthaltenen Informationen nur zur Einsichtnahme vor Ort (Hauptstraße 3, 83536 Gars a. Inn) zur Verfügung (§ 5 Abs. 3 VgV). Siehe die Verfahrensbedingungen für weitere Details zur Einsichtnahme.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Sofern Ausschlussgründe vorliegen: Eigenerklärung über Art und Umfang durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinn des § 125 GWB.
a) Eigenerklärung gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VgV über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer, die für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mind. EUR 3,0 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von mind. EUR 1,5 Mio. aufrecht erhalten wird, wobei die Maximierung der Schadensregulierung innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen muss.
b) Eigenerklärung gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Auswahlkriterium, siehe oben II.2.9).
a) Angabe von mindestens drei Unternehmensreferenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge, die in der Zeit zwischen dem 01.01.2018 und der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Auftrages abgeschlossen worden sind und Leistungen zum Gegenstand hatten, die mit den zu vergebenden vergleichbar sind. Als vergleichbar werden ausschließlich solche Leistungen angesehen, die in der Energieberatung für Nichtwohngebäude bestehen. Für jede Unternehmensreferenz sind anzugeben: Auftraggeber einschl. Ansprechpartner, Gegen-stand und Umfang der Leistungen einschließlich einer Erläuterung dazu, aus welchen Gründen die Leistungen vergleichbar sind, Auftragssumme, Ausführungszeit. Eine Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung ist – sofern vorhanden – vorzulegen.
b) Angabe der Person des Projektleiters, der zur Leistungserbringung eingesetzt werden soll und Vorlage seines Lebenslaufs und eines Nachweises über seine Berufsqualifikation gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2, Nr. 6 VgV.
c) Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV.
d) Zur Bewerberauswahl werden jeweils drei Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge bewertet, die in der Zeit zwischen dem 01.01.2018 und der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Auftrages abgeschlossen worden sind und Leistungen zum Gegenstand hatten, die mit den zu vergebenden vergleichbar sind. Als vergleichbar werden ausschließlich solche Leistungen angesehen, die in der Energieberatung für Nichtwohngebäude bestehen. Für jede Unternehmensreferenz sind anzugeben: Auftraggeber einschl. Ansprechpartner, Gegenstand und Umfang der Leistungen einschließlich einer Erläuterung dazu, aus welchen Gründen die Leistungen vergleichbar sind, Auftragssumme, Ausführungszeit. Eine Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung ist – sofern vorhanden – vorzulegen (Auswahlkriterium, siehe oben II.2.9).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber wird die verfahrensgegenständlichen Leistungen nur beauftragen, wenn sich der Auftraggeber aufgrund der Einschätzungen/Planungen des Objektplaners für eine Generalsanierung ausspricht und einen Neubau der Mittelschule Gars a.Inn nicht weiter anstrebt.
Ort: München
Postleitzahl: 80543
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Ort: n.n.
Land: Deutschland
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.