Technische Ausrüstung § 53 HOAI Anlagengruppen 4-6 und Planung Präsentationsmedien für den Teil-Ersatzneubau und Umbau des Rathauses der Gemeinde Aschheim
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85609
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aschheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Ausrüstung § 53 HOAI Anlagengruppen 4-6 und Planung Präsentationsmedien für den Teil-Ersatzneubau und Umbau des Rathauses der Gemeinde Aschheim
Es werden Leistungen der Technische Ausrüstung §§ 53 und Anlage 15 HOAI, AG 4,5 und 6 und Planung Präsentationsmedien LPH 1-3 und 5-9 vergeben. Zudem werden besondere Leistungen vergeben.
Aschheim Lkr. München
Die Gemeinde Aschheim im Landkreis München plant den Ersatzneubau für das alte Rathaus in der Ismaninger Straße in Aschheim. Der Abriss des alten Rathauses erfolgte im Sommer 2022. Der im Jahre 1999 errichtete Gebäudeteil des Rathauses soll erhalten und in dem Neubau integriert werden. Das Rathaus soll mit einer Gesamt-Nutzfläche (NUF 1-7) von ca. 2.220 m2 geplant werden, wovon ca. 540 m2 im Bestandsgebäude (Mauerwekrs-Massivbau) vorhanden sind. Der zu erhaltende Gebäudeteil muss an heutige Arbeitsstätten- und Brandschutzanforderungen angepasst werden. Zudem ist wichtig, dass die Aufenthaltsqualität im zu erhaltenden Gebäude gegenüber dem zu planenden Neubau nicht abfällt und somit keine Unterschiede für die Beschäftigten je nach Unterbringung entstehen. Die Durchführung der Vergabe der Leistungen der Objektplanung Gebäude ist abgeschlossen, in deren Rahmen eine grobe Vorentwurfsplanung für den Rathausersatzneubau abgefragt wurde und vorliegt. Diese wird in der 2. Phase des Vergabeverfahrens an den Kreis der Bieter ausgegeben. Eine Tiefgaragenerweiterung ist Teil der Planung. Die Stellplatzanzahl ist noch festzulegen. Das Gebäudes soll in Hybridbauweise mit einem hohen Holzbauanteil errichtet werden. Die Geschosshöhe des Neubaues wird sich am Bestandsgebäude orientieren, dies hat Auswirkungen auf die Möglichkeiten der Trassenführungen. Die bestehende Netzersatzanlage im Gebäude soll weiter verwendet werden. Für das Gebäude ist ein hoher Standard hinsichtlich Nachhaltigkeit gewünscht. Die Energieversorgung des Rathausneubaus sowie des Bestandsgebäudes und des auf dem Grundstück bestehenden sogenannten Partnerschaftshauses erfolgt mit Fernwärme aus der Zweckverbands-Geothermieanlage.
Die Verlängerung ist für den Fall vorbereitet, dass:
— Eine längere Ausführungsdauer bei der Umsetzung der Maßnahme zu einem wirtschaftlichen Ergebnis führt,
— Die Haushaltsmittelbereitstellung zu einer Verlängerung der Baumaßnahme führt.
Die Angaben und Erklärungen aus Ziff. III.1.1) bis III.1.3), zusammengefasst im Teilnahmeantrag dienen zur Auswahl der Teilnehmer für die Auftragsverhandlungen.
1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Mittel des Umsatzes der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV im Leistungsbild der ausgeschreibenen Leistungen (brutto EUR), Gewichtung 15 von 100 Punkten
2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
b) Bürostruktur zur Erbringung der Leistungen, d.h. durchschnittliche Anzahl Ingenieure / Techniker / Meister in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Gewichtung 15 von 100 Punkten.
c) Erfahrung in der Elektroanlagenplanung anhand vergleichbarer Referenzprojekte, Mindestanforderungen: Anlagengruppen 4-5, mind. LPH 2-3 und 5-8 gem. §55 HOAI geleistet und abgeschlossen, mit Baubeginn nach 01.01.2014, 1 Referenzprojekt, Gewichtung 60 von 100 Punkten.
d) Erfahrungen in der Planung Fotovoltaikanlagen anhand vergleichbarer Referenzprojekte, mind. LPH 2-3 und 5-8 gem. §55 HOAI geleistet und abgeschlossen, mit Baubeginn nach 01.01.2014, 1 Referenzprojekt, Gewichtung 10 von 100 Punkten.
Die Nichteinhaltung der geforderten Mindestanforderungen an die Referenzen führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss. Die detaillierte Matrix zur Wertung des
Teilnahmeantrages mit Angabe über die Verteilung der Punkte und Gewichtung der einzelnen Eignungskriterien
ist in der Anlage „Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages“ beigefügt. Bei der Bewertung wird der
Auftraggeber ein Punktesystem anwenden, somit ergibt sich eine Reihenfolge der Bewerber. Erfüllen mehrere
Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl entsprechend
der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, entscheidet bei Punktegleichheit auf dem letzten Rang das
Los (§ 51 VgV i. V. m. § 75 Abs. 6 VgV).
— Stufenweise Beauftragung in Auftragsstufen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Leistungsstufe 1, das sind vorliegend die Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 gem. § 55 HOAI.
Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie erst bei Fortsetzung der Planung / Ausführung abruft.
Leistungsstufe 2: LPH 3 und 4 HOAI
Leistungsstufe 3: LPH 5, 6 und 7 HOAI
Leistungsstufe 4: LPH 8 und 9 HOAI
— Verlängerung der Leistungs- und Vertragslaufzeit,
— Der Auftraggeber behält sich vor Besondere Leistungen, die im Zuge der Projektbearbeitung nicht erforderlich werden, nicht zu beauftragen.
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Angaben der Bewerbung sind zwingend in den Teilnahmeantrag einzutragen, der vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt wird. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Gefordert werden:
1. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
2. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 AEntG,
3. Erklärung über wirtschaftliche und / oder rechtliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen § 36 Abs. 1 VgV,
4. Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
5. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen. der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist in der Phase 2 dieses Verfahrens abzugeben,
6. Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. Verpflichtungsgesetz abzugeben,
7. Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften,
8. Erklärung zur Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten Dritter in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zudem muss der Dritte die Angaben zu Ausschlusskriterien (§§ 123 und 124 GWB) machen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang,
in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung Haften. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang
und für Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Als Anlagen ergänzend zum Teilnahmeantrag einzureichen sind:
9. Nachweis über die Berechtigung zum Führen der geforderten Berufsbezeichnung,
10. Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister, aus dem der Unternehmenszweck zu ersehen ist. Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung:
Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG.
11. Formblatt „Russland-Sanktionen“.
Siehe Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages.
Es werden Angaben gefordert zu:
— Mittel des Umsatzes der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV
im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen (brutto EUR).
— Berufshaftpflichtversicherung über mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate vor Tag der Absendung der Bekanntmachung sein und muss der Bewerbung beiliegen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf die Bewerbergemeinschaft ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem Mitglie der derBewerbergemeinschaft vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Bewerbergemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines Bewerbergemeinschafts-Partners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein vorgelegt werden.
b) Bürostruktur zur Erbringung der Leistung, d. h. durchschnittliche Anzahl Ingenieure / Techniker / Meister in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
c) Erfahrungen in der Elektroanlagenplanung anhand vergleichbarer Referenzprojekte, Anlagengruppen 4-5, mind. LPH 2-3 und 5-8 gem. §55 HOAI geleistet und abgeschlossen, mit Baubeginn nach 01.01.2014 bei baulich fertiggestellten Gebäuden, mit Angaben zu:
— Bezeichnung des Referenzprojekts,
— Auftraggeber mit aktueller Tel. Nr. der Auskunftsperson,
— namentlich vom Bauherrn beauftragter Auftragnehmer,
— Nennung evtl. Mitbeauftragter (z. B. Arbeitsgemeinschafts-Partner) und deren Leistungsanteile in den einzelnen Leistungsphasen,
— Baubeginn, Monat und Jahr,
— Fertigstellung, Monat und Jahr,
— Auftraggeber gem. GWB § 99,
— geleistet und abgeschlossene LPH gem. § 55 HOAI.
differenziert gewertet werden Angaben zu:
— durch den Bewerber selbst erbrachte Leistungen LPH 6-8 bei vergaberechtlich rügefähiger Berücksichtigung VOB Teile A, B und C,
— Leistungen LPH 2-3 und 5-8 für eine Aufzugsplanung durch den Bewerber selbst erbracht,
— Bruttokosten KG 440 - 460 brutto
— Planung Medienausstattung für Räume über 25 Personen
— Projekt mit Brandmeldeanlage
— Neubau Blitzschutzanlage
— Projekt mit Sicherheitsbeleuchtung
d) Erfahrungen in der Planung Fotovoltaikanlagen anhand vergleichbarer Referenzprojekte, mind. LPH 2-3 und 5-8 gem. §55 HOAI geleistet und abgeschlossen, mit Baubeginn nach 01.01.2014, mit Angaben zu:
— Bezeichnung des Referenzprojekts,
— Auftraggeber mit aktueller Tel. Nr. der Auskunftsperson,
— namentlich vom Bauherrn beauftragter Auftragnehmer,
— Nennung evtl. Mitbeauftragter (z. B. Arbeitsgemeinschafts-Partner) und deren Leistungsanteile in den einzelnen Leistungsphasen,
— Baubeginn, Monat und Jahr,
— Fertigstellung, Monat und Jahr,
— Auftraggeber gem. GWB § 99,
— geleistet und abgeschlossene LPH gem. § 55 HOAI.
differenziert gewertet werden Angaben zu:
— durch den Bewerber selbst erbrachte Leistungen LPH 6-8 bei vergaberechtlich rügefähiger Berücksichtigung VOB Teile A, B und C,
— Bruttokosten der Fotovoltaikanlage,
Sonstiges:
Die Referenzen sind so anschaulich zu präsentieren, dass eine Bewertung ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages, die mit dem Bewerbungsbogen abrufbar ist. Wurde ein Referenzprojekt durch eine ARGE geleistet, kann nur der tatsächlich erbrachte Leistungsanteil des Bewerbers gewertet werden. Hierzu muss der genaue Leistungsanteil in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden. Die Angaben sind zwingend in den Teilnahmeantrag einzutragen. Zusätzliche Angaben zu den Referenzen zum Nachweis der Erfüllung der Kriterien können auf bis zu 2 DIN A 4 Anlagenblätter pro Projekt angegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern.
Der verantwortliche Leistungserbringer muss über die Qualifikation „Ingenieur“ der Fachrichtung Elektrotechnik verfügen:
— natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachungzur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist im jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung grundsätzlich nicht geregelt, so sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn die Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist,
— juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hiergegebenen Art ausgerichtet ist. Die bei einer juristischen Person für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlichen Personen müssen, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.
siehe Vergabe-/Auftragsunterlagen;
Grundlage für die Beauftragung wird das Vertragsmuster des Auftraggebers sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch in Textform abzugeben. Es werden nur die im Postfach des jeweiligen Auftrages auf der Vergabeplattform eingegangenen Unterlagen berücksichtigt. Teilnahmeanträge und Angebote müssen nicht handschriftlich signiert werden. Der Bewerber / Bieter informiert sich selbstständig über die Beschränkungen der Vergabeplattform (z. B. Beschränkungen zu Dateien).
2) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
3) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte;
4) Die vom Bewerber / Bieter eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
5) Informationspflicht des Bewerbers: Sofern fragen von Bewerbern oder Bietern eingehen, deren Beantwortung über die in den sonstigen Vergabeunterlagen hinausgehende Information enthält, werden die Fragen und Antworten auf der Vergabeplattform als Fragen- und Antwortliste veröffentlicht. Die Bewerber / Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber / Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist / Angebotsfrist zu verlängern. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
6) Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag oder das Angebot auswirken, gelten folgende Regelungen:
Sofern keine gesonderte Mitteilung des Bieters / Bewerbers eingeht, wird davon ausgegangen, dass der schon eingereichte Teilnahmeantrag / das schon eingereichte Angebot unverändert aufrecht gehalten wird. Ansonsten ist vom Bewerber / Bieter bis zum Ende der Teilnahmefrist / Angebotsfrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, dass:
— der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag / kein neues Angebot abgegeben wird,
— oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag / ein neues Angebot vor Ende der Frist elektronisch abgegeben wird,
— oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot - ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben - aufrecht erhalten werden soll.
Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Frist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss.
7) Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist noch bis zum Tag vor Abgabe der Bewerbung bzw. des Angebotes verlängert werden kann. Alle evtl. Verlängerungen von Fristen werden auf dem Vergabeportal, auf dem die Vergabeunterlagen zur Verfügung stehen, bekannt gemacht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung auf elektronischem Weg oder per Fax vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).