Auswahlverfahren für den Betrieb einer passiven Breitbandnetzinfrastruktur im Rahmen eines Betreibermodells in den Landkreisen Regensburg und Neumarkt i.d. Oberpfalz – Cluster 2 (Nord) Referenznummer der Bekanntmachung: 72411000 Anbieter von Internetdiensten (ISP)
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Parsberg
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92331
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lni.gmbh
Adresse des Beschafferprofils: https://www.lni.gmbh
Abschnitt II: Gegenstand
Auswahlverfahren für den Betrieb einer passiven Breitbandnetzinfrastruktur im Rahmen eines Betreibermodells in den Landkreisen Regensburg und Neumarkt i.d. Oberpfalz – Cluster 2 (Nord)
Die Laber-Naab Infrastruktur GmbH beabsichtigt für deren öffentliche Gesellschafter die flächendeckende Errichtung einer zukunftssicheren Breitbandnetzinfrastruktur und deren Betrieb durch ein Telekommunikationsunternehmen als Kooperationspartner im sog. Betreibermodell. Ziel ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession an einen Kooperationspartner zum Betrieb einer Breitbandnetzinfrastruktur (FTTB/FTTH) nebst der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen. Das gegenständliche Auswahlverfahren für das Cluster 2 (Nord) wird nach Maßgabe von Ziffer 5.4 der Bundesförderrichtlinie und § 5 Abs. 2 der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ i.V.m. § 12 Abs. 1 und 2 KonzVgV als zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) durchgeführt. Die weiteren Cluster werden gesondert ausgeschrieben.
Landkreis Regensburg
Die Laber-Naab Infrastruktur GmbH ist eine öffentliche Infrastrukturgesellschaft, an der derzeit 47 Kommunen aus den Landkreisen Regensburg und Neumarkt i.d. Oberpfalz sowie der Landkreis Regensburg beteiligt sind. Unternehmensgegenstand der Laber-Naab Infrastruktur GmbH ist es, gesamtheitlich Leistungen für den Auf- und Ausbau von Telekommunikationsinfrastruktur für die Gesellschafter der öffentlichen Hand zu übernehmen und damit die Kommunen auch angesichts des zunehmenden (politischen) Handlungsdrucks im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung zu entlasten. Hauptziel ist die Erschließung der Gemeindegebiete mit leistungsfähiger Breitbandinfrastruktur (FTTB bzw. FTTH) und gegebenenfalls ergänzend dazu mit einzelnen Mobilfunkstandorten in Bereichen, in denen keine Ausbauaktivitäten von Telekommunikationsunternehmen mit eigenen finanziellen Mitteln gegeben bzw. nach Durchführung der erforderlichen Markterkundung zukünftig erwartbar sind. Daher werden für die Finanzierung der Projekte der Laber-Naab Infrastruktur GmbH in aller Regel staatliche Zuwendungen aus den Bundes- und Landesförderprogrammen in Anspruch genommen, wobei die entsprechenden Förderanträge mittlerweile eingereicht wurden.
Das flächendeckend zu errichtende Breitbandnetz soll technisch dafür ausgelegt sein, Übertragungsgeschwindigkeiten von mindestens 1 Gbit/s im Down- und Upload zu erzielen und eine zukunftssichere Infrastruktur gewährleistet ist. Der Ausbau betrifft zunächst Gebiete, in denen die vorhandene Telekommunikationsinfrastruktur nicht mindestens eine Datenrate von 100 Mbit/s im Download gewährleistet. Die Erschließung erfolgt in drei unterschiedlichen Clustern Nord, West und Süd, die so zusammengefasst wurden, dass eine möglichst wirtschaftliche und zügige Erschließung unter Berücksichtigung von Synergieeffekten erfolgen kann. Dabei soll die Laber-Naab Infrastruktur GmbH die Planung und Errichtung einer passiven Breitbandinfrastruktur verantworten. Für die Ausstattung mit aktiven Komponenten und den Betrieb der Breitbandinfrastruktur soll ein Kooperationspartner verantwortlich sein. Weitere wesentliche zuwendungsrechtliche Verpflichtung des Kooperationspartners ist die Sicherstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs („open access“). Der Kooperationspartner pachtet die passive Breitbandinfrastruktur von der Laber-Naab Infrastruktur GmbH gegen Zahlung eines Entgelts.
Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist das Cluster 2 (Nord) und betrifft die Kommunen Altenthann, Bach a.d. Donau, Barbing, Bernhardswald, Brennberg, Donaustauf, Lappersdorf, Pettendorf, Pielenhofen, Regenstauf, Tegernheim, Wenzenbach, Wiesent, Wolfsegg, Wörth a.d. Donau und Zeitlarn.
Für den Fall der Förderung von „dunkelgrauen Flecken“ ab 2023 für Adressen im Ausbaugebiet, die zwar bereits über mehr als 100 Mbit/s im Download aber nicht über gigabitfähige Anschlüsse verfügen, behält sich der Auftraggeber die Beauftragung des Netzbetreibers mit dem Betrieb der auch in diesen Bereichen gegebenenfalls noch zu errichtenden Breitbandinfrastruktur vor (einseitiges Optionsrecht).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Angabe von vollständigem Firmennamen, Anschrift, Ansprechpartner mit Kontaktdaten und Niederlassungen;
(2) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV i.V.m. § 53 Abs. 9 VgV vorgelegt werden:
(a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
(b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
(c) in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
(d) in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
(e) in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht, wird der Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaften zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen stellen auch Teilnahmeanträge unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters bzw. Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften dar;
(3) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 152 Abs. 2 i.V.m. § 123 und § 124 GWB vorliegen;
(4) Erklärung zu fehlendem Russlandbezug;
(5) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt zudem, dass
(a) er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt;
(b) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat;
(c) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht;
(d) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort); und
(e) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben;
(6) Vorlage einer Bestätigung nach § 6 TKG;
(7) Einverständniserklärung zur Speicherung und Verarbeitung mitgeteilter personenbezogener Daten für das Vergabeverfahren;
(8) Falls sich der Bewerber (bzw. die Bewerbergemeinschaft) für dieses Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Nachunternehmer) und eine Bestätigung, dass auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des
Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorgelegt, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung; und
(9) Vertraulichkeitserklärung des Bewerbers bzw. jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft.
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss einen Nachweis (Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung durch Versicherungsgeber) – nicht älter als 12 Monate – über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer erbringen.
Die Mindestdeckungssummen je Schadensfall müssen jeweils EUR 2.000.000,00 für Personenschäden und EUR 3.000.000,00 für Sach- und Vermögensschäden betragen. Mit den Anforderungen an den Versicherungsschutz wird keine unbegrenzte Maximierung des Versicherungsschutzes verlangt. Nach den Standardversicherungsbedingungen ist davon auszugehen, dass die Versicherungspolice eine 2-fache Maximierung pro Versicherungsjahr vorsieht. Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssumme bzw. die Maximierung nicht ausreicht muss eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, dass die Deckungssumme im Falle der Beauftragung auf die vorgegebenen Beträge erhöht wird. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss für den Fall der Liquidation des Versicherungsnehmers eine Nachhaftungsfrist von mindestens fünf Jahren aufweist.
(2) Erklärung über den Gesamtumsatz in EUR (netto) des Bewerbers in den Jahren 2019,
2020 und 2021 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2019).
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Nachweis des Abschlusses vergleichbarer Referenzobjekte
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss nach Maßgabe von § 12 Abs. 1 Satz KonzVgV i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mindestens drei in Betrieb befindliche Referenzprojekte benennen, die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung, also Art, Umfang und Komplexität des Auftrags, vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen mit dem ausgeschriebenen Konzessionsgegenstand insbesondere dann, wenn sich die Betriebsleistungen auf geförderte oder nicht geförderte Gigabitnetze (FTTB bzw. FTTH) mit mindestens 5.000 zu erschließenden Gebäuden bezogen haben.
Die Referenzen müssen aktuell sein, d.h. in den letzten fünf Jahren (01. Mai 2017 bis 31. Juni 2022 oder aktueller) erfolgreich abgeschlossen worden sein. Abgeschlossen und damit erbracht ist die Leistung mit Inbetriebnahme der wesentlichen Teile des Breitbandnetzes (mindestens 80 % des Gesamtnetzes) und der damit verbundenen Möglichkeit für Kunden, das Produktangebot (Telefonie und Breitbandinternet) nutzen zu können (Mindestanforderung). Referenzen, die nicht im vorgegebenen Zeitraum erbracht wurden, werden aus Gründen der Gleichbehandlung nicht gewertet.
(2) Erklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen und gegebenenfalls Vorlage einer Erklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmens, mit der der Unterauftragnehmer versichert, dass im Falle der Beauftragung die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Auftragsdurchführung vorhanden sind (Verpflichtungserklärung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter dem angegebenen Direktlink auf der eVergabeplattform abgerufen werden und werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Ausgenommen hiervon sind solche Bestandteile der Vergabeunterlagen, die unter anderem aufgrund von detaillierten Angaben zur Kostenprognose für das Projekt, zur bisherigen Terminplanung und der zu errichtenden öffentlichen Infrastruktur von wesentlicher Bedeutung und daher besonders schützenswert sind. Diese Unterlagen werden zur Sicherstellung des erforderlichen Maßes an Vertraulichkeit gemäß § 41 Abs. 3 VgV erst nach Zugang einer unterzeichneten sowie mit Firmenstempel versehenen Vertraulichkeitserklärung (Teil B der Vergabeunterlagen) zugänglich gemacht. Diese Vertraulichkeitserklärung ist zeitgleich mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbung) form- und fristgerecht einzureichen. Die schützenswerten Bestandteile der Vergabeunterlagen werden dann mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und der Teilnahme an Verhandlungen gesondert an diejenigen Bieter übersandt, bei denen die erforderliche Eignung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs festgestellt wird.
Eine Bewerbung um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Teilnahmeantrag) ist ausschließlich mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars (Teil D der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen möglich. Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie die Vertraulichkeitserklärung einzureichen. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bieter nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bewerber angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu geben. Der Teilnahmeantrag muss alle geforderten Unterlagen und Nachweise enthalten und ist gemäß § 53 Abs. 1 VgV i.V.m. § 126b BGB in Textform elektronisch über die eVergabeplattform zu übermitteln. Eine Übermittlung des Teilnahmeantrages per Post/Boten, Telefax oder E-Mail ist ausgeschlossen. Für den Fall einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft muss jedes einzelne Mitglied die Vertraulichkeitserklärung (Teil B der Vergabeunterlagen) und das Bewerbungsformular (Teil D der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen ausfüllen und gemäß den vorgenannten Vorgaben auf der angegebenen eVergabeplattform zusammen mit dem Teilnahmeantrag der anderen Mitglieder übermitteln.
Weitere Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, dort in den Teilen A („Allgemeine Verfahrensbedingungen“), C („Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb“) und E („Vergabebedingungen für Angebots- und Verhandlungsphase“).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.nordbayern.bayern.de/
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.nordbayern.bayern.de/