Stiftung Seligenthal: Beschaffung von schulpädogigischer Hardware Referenznummer der Bekanntmachung: MaBu-2022-0037
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84034 Landshut
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulstiftung.seligenthal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stiftung Seligenthal: Beschaffung von schulpädogigischer Hardware
Die Schulstiftung Seligenthal, Stiftung des öffentlichen Rechts, Bismarckplatz 14, 84034 Landshut beschafft unter Einhaltung des aktuellen Votums 2022 für seine Schule 4 Stück Touch-Screen 98 Zoll, 75 Stück Touch-Screen 86 Zoll, 6 Stück Touch-Screen 65 Zoll jeweils mit Zubehör und Installation. 5 Stück Dokumentenkameras mit 1 Beamer, 30 mobile schulgebundene Endgeräte (iPad) mit Zubehör, 1 Tablet-Gerätewagen mit Lade- und Synchronisationsfunktion, 20 Accesspoints für die WLAN-Erweiterung
Touch-Screens mit Zubehör und Installation.
4 Stück Touch-Screen 98 Zoll
75 Stück Touch-Screen 86 Zoll
6 Stück Touch-Screen 65 Zoll
jeweils mit Zubehör und Installation.
Dokumentenkameras mit Beamer
Dokumentenkameras mit Beamer
mobile schulgebundene Endgeräte mit Zubehör
mobile schulgebundene Endgeräte mit Zubehör
Tablet-Gerätewagen mit Lade- und Synchronisationsfunktion
Tablet-Gerätewagen mit Lade- und Synchronisationsfunktion
Accesspoints für die WLAN-Erweiterung
Accesspoints für die WLAN-Erweiterung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in das Berufsregister, Handels- oder Vereinsregister (nicht älter als 6 Monate)
Gewerbeanmeldung oder Nachweis der Mitgliedschaft in der Indust-rie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer;
Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Bieter
präqualifizierte Bieter legen bitte eine Bestätigung der Präqualifizierung bei;
Eigenerklärung des Bewerbers, dass sich das Unternehmen nicht in Konkurs, Insolvenz bzw. Liquidation befindet und kein Tatbestand nach §§ 123, 124 GWB, AEntG, Auf-enthG, MiLoG vorliegt (siehe Anlage Eigenerklärungen)
Auftragsbezogene Umsätze in den letzten drei Geschäftsjahren
Benennen Sie die Gesamtzahl, der für die Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Personen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Nachunternehmern sind die Werte getrennt anzugeben, werden aber für die Wertung addiert
Wir bestätigen, dass die in unserem Betrieb verantwortliche Einheit oder Abteilung nach ISO27001 zertifiziert ist. (Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
drei austragsbezogene Referenzen
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes nach der Angebotseröffnung nach Aufforderung bzgl. der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
(bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland