Magnetkryostaten Lehrstuhl für Technische Physik 2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-wuerzburg.de/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Magnetkryostaten Lehrstuhl für Technische Physik 2022
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – die Beschaffung von zwei Magnetkryostaten für den Lehrstuhl für Technische Physik an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg gemäß dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens.
Ultra-Niedrigtemperatur Open Cavity Magnetkryostat in Faraday-Geometrie mit geschlossenem Kühlkreislauf und kundenspezifischen Modifikationen
Ultra-Niedrigtemperatur Open Cavity Magnetkryostat in Voigt-Geometrie mit geschlossenem Kühlkreislauf und kundenspezifischen Modifikationen
Abschnitt IV: Verfahren
- Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Gerät 1:
Für die Erfüllung der Projektarbeiten im Projekt MHLASQU ist die Anschaffung eines vibrationsarmen, ultra-low temperature closed-cycle Kryostaten, der höchste Temperaturstabilität und mechanische Stabilität sowie speziell kundenangepasste optische Aufbauten aufweisen muss, zwingend notwendig. Dieser muss folgende Eigenschaften und Spezifikationen aufweisen:
1. Das System muss eine Basistemperatur von ≤30mK erreichen und eine Temperaturstabilität von mindestens ±0.1mK besitzen.
2. Das System muss einen Magnet mit einer magnetischen Flussdichte von ≥4.5T bei 4.2K besitzen.
3. Das System muss für einen flexiblen optischen Zugang sowie vibrationsarmen Betrieb mit höchster mechanischer Stabilität vom Kühlkreislauf entkoppelt in einen optischen Tisch integrierbar sein. Die konfokale Stabilität muss bei ≤10nm über einen Zeitraum von ≥24h liegen.
4. Das System muss mit einem integrierten kundenangepassten optischen Einbau für Freistrahl-Konfokalmikroskopie Messungen an offenen Mikrokavitäten mit closed-loop x,y,z-Positionierern ausgestattet sein.
5. Das System muss mit den Punkten 2, 3 und 4 ausgestattet sein und dabei Punkt 1 einhalten.
6. Das System muss für eine hohe Probeniteration ein Abkühlen von Raumtemperatur auf 30mK in ≤4h sowie ein Aufwärmen von 30mK auf Raumtemperatur in ≤1.5h ermöglichen.
Nur der Anbieter Qinu kann alle Punkte erfüllen. Punkte 1, 2, 3, 4 können auch von anderen Anbietern erreicht werden. Punkte 5 und 6 können nicht von anderen Anbietern erfüllt werden.
Eine Beschaffung von Geräten der Firma Qinu ist aus o.g. Gründen zwingend erforderlich.
Gerät 2:
Für die Erfüllung der Projektarbeiten im Projekt QR.X ist die Anschaffung eines vibrationsarmen, ultra-low temperature closed-cycle Kryostaten, der höchste Temperaturstabilität und mechanische Stabilität sowie speziell kundenangepasste optische Aufbauten aufweisen muss, zwingend notwendig. Dieser muss folgende Eigenschaften und Spezifikationen aufweisen:
1. Das System muss eine Basistemperatur von ≤30mK erreichen und eine Temperaturstabilität von mindestens ±0.1mK besitzen.
2. Das System muss einen 3D-Vektormagnet mit einer magnetischen Flussdichte von ≥1T/0.4T/0.4T (Bz/Bx/By) besitzen.
3. Das System muss für einen flexiblen optischen Zugang sowie vibrationsarmen Betrieb mit höchster mechanischer Stabilität vom Kühlkreislauf entkoppelt in einen optischen Tisch integrierbar sein. Die konfokale Stabilität muss bei ≤10nm über einen Zeitraum von ≥24h liegen.
4. Das System muss mit einem integrierten kundenangepassten optischen Einbau für Freistrahl-Konfokalmikroskopie Messungen an offenen Mikrokavitäten mit closed-loop x,y,z-Positionierern ausgestattet sein.
5. Das System muss mit den Punkten 2, 3 und 4 ausgestattet sein und dabei Punkt 1 einhalten.
6. Das System muss für eine hohe Probeniteration ein Abkühlen von Raumtemperatur auf 30mK in ≤4h sowie ein Aufwärmen von 30mK auf Raumtemperatur in ≤1.5h ermöglichen.
Nur der Anbieter Qinu kann alle Punkte erfüllen. Punkte 1, 2, 3, 4 können auch von anderen Anbietern erreicht werden. Punkte 5 und 6 können nicht von anderen Anbietern erfüllt werden.
Eine Beschaffung von Geräten der Firma Qinu ist aus o.g. Gründen zwingend erforderlich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach Maßgabe des § 160 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nrn. 1 – 3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind. Rügen sind an folgende Adresse zu richten:
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Referat 3.3 Einkauf
Sanderring 2
97070 Würzburg
Die Universität Würzburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.
Wird einer Rüge nicht abgeholfen, so ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Universität Würzburg, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Sofortige Beschwerde (§ 171 GWB)
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 171 Abs. 1 GWB). Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen Nachprüfungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 167 Abs. 1 GWB entschieden hat (§ 167 Abs. 2 GWB). Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 167 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt, schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit ihrer Einlegung zu begründen. Für die sofortige Beschwerde ist das Oberlandesgericht München – Vergabesenat zuständig, der darüber entscheidet.
Auf die Präklusionsvorschrift des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland