RV für Designleistungen im Marketing des Bayerischen Rundunks Referenznummer der Bekanntmachung: BR-2022-0021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.br.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV für Designleistungen im Marketing des Bayerischen Rundunks
Der Bayerische Rundfunk sucht eine Design-Agentur, welche im Marketing verschiedene Designleistungen übernimmt. Dies reicht von einfachen Adaptionen vorhandener Layouts über Weiterentwicklungen bis konzeptionell-kreativen Neugestaltungen.
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines einer Rahmenvereinbarung pro Los.
Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.01.2023 und hat eine Laufzeit von 24 Monaten bis voraussichtlich zum 31.12.2024 (=Grundlaufzeit). Sie kann sich 2 x um jeweils 1 Jahr verlängern.
Designleistungen für das Marketing für Bayern2
Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R. Rundfunkplatz 1 80335 München
Gesucht wird eine Designagentur, welche Bayern 2 in allen grafischen Belangen (Print, Digital, Soci-al Media, Bewegtbild etc) begleitet. Basierend auf dem bestehenden Design-Konzept gilt es, dieses optimal für alle Anwendungen umzusetzen und weiterzuentwickeln. Unerlässlich ist es hierbei, die Marke Bayern 2 in jedem Medium erkennbar zur Geltung zu bringen und eine Klammer zu deren vielfältigen Angeboten zu schaffen. Entscheidend ist es, dass die Agentur die inhaltlichen und markenstrategischen Herausforderungen von Bayern 2 versteht und hierfür kreative Lösungen schafft.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten. Der Auftraggeber hat die Option, diese Rahmenvereinbarung um maximal 2 mal um jeweils 12 Monate zu verlängern.
Designleistungen für das Marketing für BR-KLASSIK
Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R. Rundfunkplatz 1 80335 München
Gesucht wird eine Designagentur, welche BR-KLASSIK in allen grafischen Belangen (Print, Digital, Social Media, Bewegtbild etc) begleitet. Basierend auf dem abgeschlossenen Markenprozess sollen dessen Erkenntnisse in das bestehende Design-Konzept eingebaut und dynamisch für alle Anwendungen weiterentwickelt werden. Unerlässlich ist es hierbei, die Marke BR-KLASSIK in jedem Medi-um erkennbar zur Geltung zu bringen und eine Klammer zu deren vielfältigen Angeboten zu schaffen. Entscheidend ist es, dass die Agentur die inhaltlichen und markenstrategischen Herausforderungen von BR-KLASSIK versteht und hierfür kreative Lösungen schafft.
Die zu betreuenden Maßnahmen umfassen u.a. Imagekampagnen, die Bewerbung von Programmaktionen, einzelner Sendungen, Veranstaltungen.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten. Der Auftraggeber hat die Option, diese Rahmenvereinbarung um maximal 2 mal um jeweils 12 Monate zu verlängern.
Designleistungen für das Marketing für die Dachmarke
Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R. Rundfunkplatz 1 80335 München
Aufbauend auf dem entwickelten übergreifenden Designkonzept, müssen für die verschiedensten unterschiedlichen Angebote innerhalb der Dachmarke Designkonzepte entwickelt und umgesetzt und für die verschiedenen Medien adaptiert werden.
Um innerhalb der komplexen markenstrategischen Herausforderungen unsere Marken und Angebo-te optimal zu entwickeln, zu inszenieren und erlebbar zu machen, sehen wir diesen konzeptionell-kreativen Prozess in einer vertrauensvollen agilen, interaktiven Zusammenarbeit.
Entscheidend ist, dass die Design Agentur innerhalb der gesetzten Corporate Vorgaben, kreative, nutzerzentrierte Lösungen für die jeweiligen Angebote findet und Freude hat in enger Zusammenarbeit mit dem BR und der Corporate-Leadagentur einen konsistenten Auftritt über alle Kontaktpunkte hinweg zu gewährleisten.
Dies ist eine spannende und herausfordernde Aufgabe im Rahmen der Gestaltung der Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten. Der Auftraggeber hat die Option, diese Rahmenvereinbarung um maximal 2 mal um jeweils 12 Monate zu verlängern.
Designleistungen für das Marketing für BR24
Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R. Rundfunkplatz 1 80335 München
Gesucht wird eine Agentur für das Marketing von BR24 mit folgenden Aufgaben:
- Konzeption und Umsetzung von Kampagnen inkl. Motivrecherche und Werbemittelumsetzung (Audio, Video, HTML5, Stills, Copy etc.) für Online, Social Media, Print und weiterer Ausspielwege bzw. Anwendungen bis hin zu Messeauftritten und Eventmodulen.
- dynamische Weiterentwicklung und Umsetzung von grafischen Lösungen auf Basis der Markenpositionierung
Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten. Der Auftraggeber hat die Option, diese Rahmenvereinbarung um maximal 2 mal um jeweils 12 Monate zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr) falls das Unternehmen des Bieters bei einem Registergericht eingetragen wurde.
ODER eine schriftliche Erklärung (mit Angabe des Firmennamens und Unterschrift des Zeichnungsberechtigten dieser Firma), dass das Unternehmen nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen werden muss.
Die Abgabe dieser Anlage und deren Inhalte gelten für jedes Los als abgegeben.
keine
keine
Bestätigung über die vorhandene Kompetenz zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen sowie der hierbei erforderlichen Erfahrung, um eine reibungslose Abwicklung zu garantieren (für jedes Los Anlage 11.1 oder 11.2 oder 11.3 oder 11.4)
Ein vom Bewerber durchgeführtes Referenzprojekt Nr. 1, das sich mit der "Anforderungen" des entsprechenden Loses (Kapitel 2.1 bis 2.4 der Leistungsbeschreibung - fachlicher Teil) vergleichen lässt und in den vergangenen drei Jahren begonnen wurde.
Ein vom Bewerber durchgeführtes Referenzprojekt Nr. 2, das sich mit der "Anforderungen" des entsprechenden Loses (Kapitel 2.1 bis 2.4 der Leistungsbeschreibung - fachlicher Teil) vergleichen lässt und in den vergangenen drei Jahren begonnen wurde.
Der Auftragsbeginn darf nicht älter als 3 Jahre sein.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die "Anlage 5 - Bewerberauskunft mit Eigenerklärung" ausgefüllt beigefügt sein.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (nachstehend kurz: Sanktionsvorschrift), muss die "Anlage 10 - Eigenerklärung zum Russlandbezug" ausgefüllt beigefügt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (nachstehend kurz: Sanktionsvorschrift), verbietet,
öffentliche Aufträge an natürliche oder juristische Personen (Unternehmen) zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Sanktionsvorschrift aufweisen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54YY4R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.