Markt Burkardroth - Ausschreibung Wirtschaftlichkeitslückenmodell Referenznummer der Bekanntmachung: 220509_FS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Markt Burkardroth
NUTS-Code: DE265 Bad Kissingen
Postleitzahl: 97705
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.burkardroth.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Markt Burkardroth - Ausschreibung Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Ausschreibung Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Los 1
Die Gemeinde führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR - (abrufbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die
Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V aufgeführt. Die unter
Abschnitt III und IV aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien
formuliert. Die im Abschnitt V aufgeführten Eignungskriterien werden - soweit die in Abschnitt V genannten
Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung
für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Ausgewählt werden
höchstens drei Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die
höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei liegt, wird das
Vergabeverfahren fortgeführt. Bei Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet zunächst die gemäß Abschnitt V
Ziffer 5 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz
drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 bei der Referenz 1 (Mindestreferenz) erzielte
Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 bei der
Referenz 2 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei
entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 bei der Referenz 3 erzielte Punktzahl. Bei weiterer
Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 bei der
Referenz 4 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt
V Ziffer 5 bei der Referenz 5 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit
auf Platz drei entscheidet schließlich das Los über den als dritten auszuwählenden Bewerber.
Los 2
Die Gemeinde führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR - (abrufbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die
Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V aufgeführt. Die unter
Abschnitt III und IV aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien
formuliert. Die im Abschnitt V aufgeführten Eignungskriterien werden - soweit die in Abschnitt V genannten
Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung
für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Ausgewählt werden
höchstens drei Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die
höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei liegt, wird das
Vergabeverfahren fortgeführt. Bei Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet zunächst die gemäß Abschnitt V
Ziffer 5 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz
drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 bei der Referenz 1 (Mindestreferenz) erzielte
Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 bei der
Referenz 2 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei
entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 bei der Referenz 3 erzielte Punktzahl. Bei weiterer
Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 bei der
Referenz 4 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt
V Ziffer 5 bei der Referenz 5 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit
auf Platz drei entscheidet schließlich das Los über den als dritten auszuwählenden Bewerber.
Los 3
Die Gemeinde führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR - (abrufbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die
Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V aufgeführt. Die unter
Abschnitt III und IV aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien
formuliert. Die im Abschnitt V aufgeführten Eignungskriterien werden - soweit die in Abschnitt V genannten
Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung
für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Ausgewählt werden
höchstens drei Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die
höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei liegt, wird das
Vergabeverfahren fortgeführt. Bei Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet zunächst die gemäß Abschnitt V
Ziffer 5 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz
drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 bei der Referenz 1 (Mindestreferenz) erzielte
Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 bei der
Referenz 2 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei
entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 bei der Referenz 3 erzielte Punktzahl. Bei weiterer
Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 bei der
Referenz 4 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt
V Ziffer 5 bei der Referenz 5 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit
auf Platz drei entscheidet schließlich das Los über den als dritten auszuwählenden Bewerber.
Los Gesamt
Die Gemeinde führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR - (abrufbar unter www.schnelles- internet.bayern.de) durch.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die
Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V aufgeführt. Die unter
Abschnitt III und IV aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien
formuliert. Die im Abschnitt V aufgeführten Eignungskriterien werden - soweit die in Abschnitt V genannten
Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung
für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Ausgewählt werden
höchstens drei Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die
höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei liegt, wird das
Vergabeverfahren fortgeführt. Bei Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet zunächst die gemäß Abschnitt V
Ziffer 5 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz
drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 bei der Referenz 1 (Mindestreferenz) erzielte
Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 bei der
Referenz 2 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei
entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 bei der Referenz 3 erzielte Punktzahl. Bei weiterer
Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 bei der
Referenz 4 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt
V Ziffer 5 bei der Referenz 5 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit
auf Platz drei entscheidet schließlich das Los über den als dritten auszuwählenden Bewerber.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los Gesamt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/