Microsoft-Software-Lizenzen im Rahmen eines Enterprise Agreement Vertrages auf Basis des BMI Rahmenvertrages Referenznummer der Bekanntmachung: 10-2208
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfarrkirchen
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84347
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rottal-inn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.rottal-inn.de/landkreis-region/aktuelle-ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Microsoft-Software-Lizenzen im Rahmen eines Enterprise Agreement Vertrages auf Basis des BMI Rahmenvertrages
Kauf von Microsoft-Software-Lizenzen mit Nutzungsrechte für das Landratsamt mittels eines Anschluss-Vertrag an den bestehenden Enterprise Agreement.
Landratsamt Rottal-Inn Ringstr. 4-7 84347 Pfarrkirchen
Das Landratsamt Rottal-Inn plant die Beschaffung von Software-Produkten der Firma Microsoft durchzuführen. Insbesondere ist beabsichtigt, den bestehenden Enterprise Agreement zur Standardisierung der Client, Server und Applikations-Software abzuschließen. Ziel ist die Verlängerung des bestehenden Enterprise-Agreement-Vertrages der Microsoft-Produkte über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren mit der Option auf eine Verlängerung um ein Jahr, auf Basis des Konzernvertrages zwischen Microsoft und dem Bundesministerium des Innern (MBSA UM000216 und Konzernvertrag-Nr. 72E60091).
Der Vertrag muss lückenlos fortgeführt werden und beginnt am 01.01.2023
Es müssen Verträge zur Softwarenutzung (Lizenzen) und Softwarepflege (SA) des Lizenzgebers Microsoft
(einschließlich der dafür erforderlichen beratenden und unterstützenden Dienstleistungen) beschafft werden.
Insbesondere werden folgende Themen adressiert:
- Software-Lizenzen gemäß den erforderlichen Lizenzmodellen des Lizenzgebers,
- Software-Pflege (Software Assurance),
- Mehrwert-Leistungen des Lizenzgebers,
- Lizenz-Beratung und Lizenz-Dokumentation unabhängig vom Lizenzgeber,
- Unterstützung bei der Vertragsverlängerung des Enterprise Agreement-Vertrages.
Gegenstand der Ausschreibung ist die lückenlose Fortführung des bestehenden Vertrages.
Der Bieter hat den Nachweis zu erbringen, dass er von Microsoft autorisiert ist, Verträge gemäß dem Rahmenvertrag zwischen Microsoft und dem Freistaat Bayern bzw. BMI abzuschließen. Als Zertifizierung ist LSP und MSPA zu belegen.
Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen zu erbringen:
- die vertragliche Lieferung der Software-Produkte nach
Abstimmung mit dem Auftraggeber von,
- einfachen Nutzungsrechten sowie,
- erweiterten Nutzungsrechten,
- Bereitstellung etwaiger Mehrwert-Leistungen des Lizenzgebers im Rahmen des Lizenzerwerbs, die vertragliche Erfüllung von Software-Verträgen,
- Bereitstellung von Aktualisierungen und Fehlerbereinigungen Patches),
- Update bzw. Upgrade auf neuere Versionen bzw. leistungsstärkere Versionen,
- Technische Unterstützung,
- Bereitstellung etwaiger Mehrwert-Leistungen des Lizenzgebers im Rahmen der Lizenz-Pflege,
- Unterstützung im Software-Asset-Management, insbesondere,
- Zulieferung aller Aktivierungs-Informationen (Lizenzschlüssel) in elektronischer und maschinenlesbarer Form (keine Bilddaten),
- Dokumentation der gelieferten Lizenzen (Art und Umfang) in schriftlicher und elektronischer Form,
- Beratung über Optimierungsmöglichkeiten bei der Nutzung von möglichen Lizenzierungsalternativen
während der Vertragslaufzeit.
Vertragsbeginn ist der 01.01.2023. Die Mindestvertragslaufzeit für den Rahmenvertrag sind 36 Monate, also bis zum 31.12.2025. Nach Ablauf der 36 Monate kann der Microsoft Enterprise Agreement Vertrag auf Wunsch des Auftraggebers zu den aktuell bestehenden Konditionen; um ein weiteres Jahr, also bis zum 31.12.2026, zu den dann jeweils gültigen Konditionen verlängert werden. Hierfür muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer bis spätestens zum 30.06.2025 elektronisch darüber informieren, dass der Vertrag verlängert wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss mit dem Angebot einen Nachweis erbringen, dass er von Microsoft autorisiert ist, Verträge
gemäß dem Rahmenvertrag zwischen Microsoft und dem Freistaat Bayern bzw. BMI abzuschließen.
(Grundlage: Konzernvertrag und Microsoft Business- und Servicevertrag des Bundesinnenministeriums) LSP
und MPSA Zertifizierung sind zu belegen.
Nachweis über Microsoft Kompetenzen.
Der Bieter muss mit dem Angebot einen Nachweis erbringen, dass er von Microsoft autorisiert ist, Verträge
gemäß dem Rahmenvertrag zwischen Microsoft und dem Freistaat Bayern bzw. BMI abzuschließen.
(Grundlage: Konzernvertrag und Microsoft Business- und Servicevertrag des Bundesinnenministeriums) LSP
und MPSA Zertifizierung sind zu belegen.
Nachweis über Microsoft Kompetenzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YA26YVD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst aus der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfarrkirchen
Postleitzahl: 84347
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rottal-inn.de