Lagerlose Beschaffung von Büromaterial für das Polizeipräsidium München Referenznummer der Bekanntmachung: V2-8811-0076
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81549
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lagerlose Beschaffung von Büromaterial für das Polizeipräsidium München
Gegenstand des Vertrages ist eine Rahmenvereinbarung gem. § 103 Abs. 5 GWB i. V. m. § 21 VgV mit einer Laufzeit von drei Jahren mit Verlängerungsoptionen. Diese Rahmenvereinbarung beinhaltet die Belieferung der Dienststellen mit Büroverbrauchsmaterial, aus dem kompletten Büromaterialkernsortiment, sowie aus ggf. dem jeweiligen Handelskatalog des Vertragsnehmers.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Vertrages ist eine Rahmenvereinbarung gem. § 103 Abs. 5 GWB i. V. m. § 21 VgV mit einer Laufzeit von drei Jahren mit Verlängerungsoptionen gem. Punkt 2.2. Diese Rahmenvereinbarung beinhaltet die Belieferung der Dienststellen mit Büroverbrauchsmaterial, aus dem kompletten Büromaterialkernsortiment, sowie aus ggf. dem jeweiligen Handelskatalog des Vertragsnehmers.
Das in der Preiszusammenstellung (Datei 05) genannte Artikelkernsortiment ist an die ca. 150 Dienststellen des Polizeipräsidiums München im Stadtgebiet und Landkreis München zu liefern.
Eine Liste mit den genauen Adressen der Dienststellen wird mit Erhalt des Zuschlags zugesendet.
Nachfolgende Behörden bzw. Teile von Behörden, mit Lieferadresse in Stadt und Landkreis München, sind zur Bestellung des Büromaterials zu gleichen Konditionen und Preisen dieses Vertrages berechtigt:
• Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, München
• Staatliches Bauamt München 2, München
• Bayerisches Landesamt für Statistik, Dienststelle München
• Landesamt für Verfassungsschutz, München
• Bayerisches Verwaltungsgericht, München
• Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, München
• Landesanwaltschaft Bayern, Dienststelle München
Verlängerung dieses Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen um 1 Jahr zu gleichen Konditionen.
Bemusterung:
Sie haben während des Auswertungszeitraumes nach Aufforderung innerhalb von 7 Kalendertagen ein Muster der in der Datei 05 "Preiszusammenstellung" gelb markierten Artikel des angebotenen Büromaterials zur Verfügung zu stellen.
Die Lieferung erfolgt ohne Kostenberechnung an die o. g. Vergabestelle des Auftraggebers und wird nach der Teststellung auf Kosten des Bieters zurückgegeben.
Das Muster des Büromaterials muss den Vorgaben der ausgeschriebenen Leistung dem Angebot und der späteren Lieferung entsprechen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angaben zum Bieter
- Nachweis Berufsausübung; Nachweis (in Kopie / gescanntes Dokument) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Die Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate sein und müssen noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Die Nachweise und Erklärungen müssen – soweit nicht ausdrücklich ein Nachreichungstermin genannt ist – mit dem Angebot eingereicht werden.
Die Nachforderung von Unterlagen durch den Auftraggeber richtet sich nach § 56 Abs. 2 - 5 VgV
- Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von zwei (2) Millionen Euro für Personen- und Sachschäden insgesamt und mindestens einer (1) Million Euro je Schadensfall und Versicherungsjahr besteht.
- Eigenerklärung zum Umsatz (der letzten drei Geschäftsjahre 2019 bis 2021)
Die Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate sein und müssen noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Die Nachweise und Erklärungen müssen – soweit nicht ausdrücklich ein Nachreichungstermin genannt ist – mit dem Angebot eingereicht werden.
Die Nachforderung von Unterlagen durch den Auftraggeber richtet sich nach § 56 Abs. 2 - 5 VgV
- Referenzen; zum Nachweis vergleichbarer Lieferungen/Leistungen (Lieferung von Büroverbrauchsmaterial innerhalb eines Rahmenvertrages von mindestens einem Jahr) - in einer vergleichbaren Größenordnung (Menge und Sortiment mit der Artikelmenge und -sortiment in der beigefügten Preiszusammenstellung Datei 05 vergleichbar) – erbringt oder erbracht hat. Die Referenzen müssen auf die letzten 3 Jahre Bezug nehmen.
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer / eignungsrelevante Unternehmen
- Eignungsrelevante Unternehmen
- Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen
- Angabe der Anzahl der Beschäftigten
- Eigenerklärung - formfrei und unterschrieben - über die Lieferung von Holzprodukten mit PEFC, FSC oder vergleichbarem Zertifikat
Die Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate sein und müssen noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Die Nachweise und Erklärungen müssen – soweit nicht ausdrücklich ein Nachreichungstermin genannt ist – mit dem Angebot eingereicht werden.
Die Nachforderung von Unterlagen durch den Auftraggeber richtet sich nach § 56 Abs. 2 - 5 VgV
- Bietergemeinschaften haften Gesamtschuldnerisch
- Erklärung zur polizeilichen Überprüfung und Verschwiegenheit
- Einverständniserklärung der Mitarbeiter für eine polizeiliche Überprüfung (nach Zuschlagserteilung unaufgefordert einzureichen)
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlußgründen gemäß § 19 MiLoG
- Eigenerklärung Russland-Sanktionen
Die Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate sein und müssen noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Die Nachweise und Erklärungen müssen – soweit nicht ausdrücklich ein Nachreichungstermin genannt ist – mit dem Angebot eingereicht werden.
Die Nachforderung von Unterlagen durch den Auftraggeber richtet sich nach § 56 Abs. 2 - 5 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
näheres siehe Vergabeunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.