Los 1: Konserven Gemüse Los 2: Konserven Obst Referenznummer der Bekanntmachung: Verg_EU-046_22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80802
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 1: Konserven Gemüse Los 2: Konserven Obst
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Konserven Gemüse (Los 1) und Konserven Obst (Los 2). Die Lose können getrennt vergeben werden.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit vom 01.09.2022 bis 31.08.2023 mit 3-maliger Option auf Verlängerung um je ein Jahr.
Der Vertrag endet automatisch spätestens am 31.08.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sollte das in den Vergabeunterlagen festgelegte Gesamtkontingent je Los erreicht sein, endet der Vertrag auch vor Ablauf der o. g. Frist.
Eine Preisanpassung anhand der in den Vertragsunterlagen genannten Bedingungen ist halbjährlich möglich.
Konserven Gemüse
München und Umgebung, Freising, Rosenheim
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Konserven Gemüse (Los 1).
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit vom 09.09.2022 bis 31.08.2023 mit 3-maliger Option auf Verlängerung um je ein Jahr.
Der Vertrag endet automatisch spätestens am 31.08.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sollte das in den Vergabeunterlagen festgelegte Gesamtkontingent für Los 1 erreicht sein, endet der Vertrag auch vor Ablauf der o. g. Frist.
Eine Preisanpassung anhand der in den Vertragsunterlagen genannten Bedingungen ist halbjährlich möglich.
Konserven Obst
München und Umgebung, Freising, Rosenheim
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Konserven Obst (Los 2).
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit vom 01.09.2022 bis 31.08.2023 mit 3-maliger Option auf Verlängerung um je ein Jahr.
Der Vertrag endet automatisch spätestens am 31.08.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sollte das in den Vergabeunterlagen festgelegte Gesamtkontingent für Los 2 erreicht sein, endet der Vertrag auch vor Ablauf der o. g. Frist.
Eine Preisanpassung anhand der in den Vertragsunterlagen genannten Bedingungen ist halbjährlich möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung für das Studentenwerk München - Los 1: Konserven Gemüse
Ort: Rotthalmünster
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung für das Studentenwerk München - Los 2: Konserven Obst
Ort: Unterschleißheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung-oberbayern.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über
die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist
beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ort: München
Land: Deutschland