Zwei-Photonen-Mikroskop mit Photostimulation Lehrstuhl für Physiologie - Schwerpunkt Neurophysiologie 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000509
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zwei-Photonen-Mikroskop mit Photostimulation Lehrstuhl für Physiologie - Schwerpunkt Neurophysiologie 2022
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – die Beschaffung eines Zwei-Photonen-Mikroskops mit Photostimulation für den Lehrstuhl für Physiologie - Schwerpunkt Neurophysiologie an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg gemäß dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens.
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber)
– hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – die Beschaffung eines
Zwei-Photonen-Mikroskops für den Lehrstuhl für Physiologie - Schwerpunkt Neurophysiologie
- an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg gemäß dem Leistungsverzeichnis des
Verfahrens.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Im Rahmen der Antragstellung bei der DFG erfolgte eine ausführliche Markterkundung. Hierbei zeigte sich das von Rapp OptoElectronic GmbH angebotene System als das Einzige, welche alle technischen Anforderungen, die für die Forschungsarbeiten zwingend notwendig sind, vollumfänglich erfüllt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zwei-Photonen-Mikroskop mit Photostimulation Lehrstuhl für Physiologie - Schwerpunkt Neurophysiologie 2022
Ort: Wedel
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach
Maßgabe des § 160 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 160
Abs. 3 Nrn. 1 – 3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind. Rügen sind an folgende
Adresse zu richten:
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Referat 3.3 Einkauf
Sanderring 2
97070 Würzburg
Die Julius-Maximilians-Universität Würzburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge
abgeholfen wird.
Wird einer Rüge nicht abgeholfen, so ist ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist schriftlich bei der
Vergabekammer (s. Nr. 9) einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Sofortige Beschwerde (§ 171 GWB)
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 171 Abs.
1 GWB). Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen
Nachprüfungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 167 Abs. 1 GWB entschieden hat (§ 167
Abs. 2 GWB). Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der
Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 167 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt,
schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit
ihrer Einlegung zu begründen. Für die sofortige Beschwerde ist das Oberlandesgericht
München – Vergabesenat zuständig, der darüber entscheidet.
Auf die Präklusionsvorschrift des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]