Beschaffung von Fräs- und Drehmaschinen für die Beruflichen Schulen Altötting Referenznummer der Bekanntmachung: Abt. 4-8044/2022#16
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altötting
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84503
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Fräs- und Drehmaschinen für die Beruflichen Schulen Altötting
Der Landkreis Altötting beabsichtigt im Rahmen eines Offenen Verfahrens einen Kaufvertrag zu schließen. Auftragsgegenstand ist die Lieferung einer Fräsmaschine (Los 1) und von fünf Drehmaschinen (Los 2) für die Beruflichen Schulen Altötting. Die Ausschreibung erfolgt im Rahmen des Förderprogramms DigitalPakt – integrierte Fachunterrichtsräume.
Los 1: Fräsmaschine
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es wird eine Fräsmaschine in sicherer und geschlossener Bauweise beschafft. Die Fräsmaschine muss für den Unterricht geeignet sein und dient als Lehrer-Demonstrationsgerät.Ausführung: "Kombi-Ausbildungsmaschine" mit Handsteuerung per Handrädern und Digitalanzeige. Die Fräsmaschine ist vor Ort betriebsbereit aufzustellen. Hierfür ist spätestens vor Anlieferung der Maschine eine Ortsbesichtigung erforderlich. Nach betriebsbereiter Übergabe (inkl. aller Anschlüsse) ist eine Schulung in der Staatl. Berufsschule Altötting vor Ort durchzuführen (max. 1 Tag; ca. 5 Teilnehmer). Nach zwei bis drei Monaten ist eine weitere Schulung (Nachschulung) durchzuführen; Umfang: ca. 4 Stunden. Die Mindestanforderungen der Fräsmaschine sind der Anlage "Leistungsbeschreibung_Preisblatt" zu entnehmen.
Los 2: Drehmaschinen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es werden insgesamt fünf Leit- und Zugspindeldrehmaschinen in sicherer Bauweise beschafft. Die Drehmaschinen müssen für den Unterricht geeignet sein. Bei einer (1) Drehmaschine handelt es sich um ein Lehrer-Demonstrationsgerät, das mit entsprechenden Modulen und Zusatzausstattungen zu liefern ist. Die vier (4) weiteren Drehmaschinen sind als Schülergeräte für den praktischen Unterricht vorgesehen. Alle Drehmaschinen müssen aus Sicherheitsgründen zwingend vom gleichen Typ/Hersteller sein. Die Maschinen (Lehrer- und Schülergeräte) müssen kompatibel sein, damit die Schüler genau so arbeiten können, wie es der Lehrer am Lehrergerät vorzeigt. Werden Maschinen von unterschiedlichen Herstellern angeboten führt dies zum Ausschluss am Verfahren. Die Drehmaschinen sind vor Ort betriebsbereit aufzustellen. Hierfür ist spätestens vor Anlieferung der Maschinen eine Ortsbesichtigung erforderlich. Nach betriebsbereiter Übergabe (inkl. aller Anschlüsse) ist eine Schulung in der Staatl. Berufsschule Altötting vor Ort durchzuführen (max. 1 Tag; ca. 5 Teilnehmer). Nach zwei bis drei Monaten ist eine weitere Schulung (Nachschulung) durchzuführen; Umfang: ca. 4 Stunden. Die Mindestanforderungen der Drehmaschinen sind der Anlage "Leistungsbeschreibung_Preisblatt" zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Fräsmaschine
Ort: Remchingen-Nöttingen
NUTS-Code: DE12B Enzkreis
Postleitzahl: 75196
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Drehmaschinen
Ort: Höchstadt a.d. Aisch
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
Postleitzahl: 91315
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.