Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Referenznummer der Bekanntmachung: BaPa-2022-0012
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ingolstadt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bp-recht.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)
Ingolstadt
Inhalt dieses Vergabeverfahrens ist die Findung eines externen Auftragnehmers, welcher ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept "Zukunft Ingolstadt 2040+" (nachfolgend ISEK genannt) als zentrales Steuerungsinstrument für Ingolstadt die zukünftige Stadtentwicklung Ingolstadts maßgeblich erstellt und definiert.
Folgende Arbeitspakete sind zu erbringen:
A Grundlagenermittlung und vorbereitende Untersuchungen
B Entwicklungsziele und Handlungsräume
C Beteiligungskonzept
1. Erarbeitung der Bürgerbeteiligung in Abhängigkeit zum Arbeitsprozess und Prozessdesign
2. Planung, Vorbereitung und Durchführung aller Veranstaltungen
3. Nachbereitung der Bürgerbeteiligung
D Handlungskonzept
Jeweils nach den konkreten Vorgaben der Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber prüft im Eignungsverfahren die Angaben und Nachweise der Bewerber in ihren Teilnahmeanträgen auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Erfüllen der Eignungskriterien (zwingende Mindesterfordernisse) gemäß Teil A, Punkt 8.
Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes kann der Bewerber nicht zur Angebotsabgabe eingeladen werden. Gehen mehr als drei Teilnahmeanträge in dem Verfahren ein, ermittelt der Auftraggeber die Bewerber, welche zu der 2. Stufe zugelassen werden, anhand der Kriterien gemäß Teil A, Punkt 9. Es ist beabsichtigt, das Verhandlungsverfahren in der zweiten Stufe mit mindestens drei, höchstens vier Bewerbern durchzuführen. Der Auftraggeber behält sich vor, die zweite Stufe mit maximal vier Teilnehmern durchzuführen, wenn hierdurch ein Losverfahren vermieden werden kann (zwei oder mehr Teilnehmer haben die gleiche Punktezahl erzielt).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-182c4cc993a-373c93df2d4d7beb
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-182c4cc993a-373c93df2d4d7beb
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-182c4cc993a-373c93df2d4d7beb
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeantragsabgabe und die Angebotsabgabe erfolgen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der AI-ILV GmbH. Dort müssen die Vergabeunterlagen mit dem AI Bietercockpit geöffnet, bearbeitet und abgegeben werden, nachdem sich die Bieter kostenlos auf der Plattform registriert haben.
Die Teilnahmeanträge und Angebote sind elektronisch zu übermitteln. Für den rechtzeitigen Zugang der Angebote ist ausschließlich der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich. Es ist zu beachten, dass es bei dem Hochladen der Angebote auf der Bieterplattform zu Problemen kommen kann. Die Bieter sind daher gehalten mit dem Hochladevorgang so rechtzeitig zu beginnen, dass gegebenenfalls bestehende Probleme beseitigt werden können.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen zur Zuverlässigkeit von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf folgende gesetzliche Regelung wird hingewiesen (§ 160 Absatz 3 GWB):
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1.
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.