Heiners - Neubau am Heiner-Metzger-Platz 1 - Restabbruch, Verbau und Baugrubenaushub Referenznummer der Bekanntmachung: 3.1.01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Ulm
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Heiners - Neubau am Heiner-Metzger-Platz 1 - Restabbruch, Verbau und Baugrubenaushub
Restabbruch, Verbau und Baugrubenaushub
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
In zentraler Lage in der Neu-Ulmer Innenstadt wird aktuell ein Mehrzweckgebäude geplant. Neben den diversen Nutzungen ist eine zweigeschossige Tiefgarage zur Abdeckung des erforderlichen Stellplatzbedarfs vorgesehen. Die beantragte Baumaßnahme umfasst die Herstellung der Baugrubenumschließung, die Aushubarbeiten, die Wasserhaltung und der Abbruch des Heiner-Metzger-Platzes im Bereich der Baugrube.Der Verbau wird wasserdicht mit einer Spundwand ausgeführt. Infolge der Aushubtiefen und lokaler Belastungen aus den Nachbarbebauungen sind Rückverankerungen des Verbaus erforderlich. Die geplanten Litzenanker sind in zwei übereinander liegenden Lagen im Abstand von ca. 1,20 m vorgesehen. Aushub: die Höhe des Fertigfußbodens ist mit +470,60 geplant. Die Unterkante der Gründung und die ungefähre Aushubtiefe liegt bei ca. 462,05. Die Aushubmenge beläuft sich auf ca. 56.500 t.Geplant ist eine offene Wasserhaltung.Abbruchmaßnahmen - die Tiefgarage des Neubaus liegt in einem Teilbereich unter dem Heiner-Metzger-Platz. Dieser Bereich wird beseitigt und im Zuge der Neugestaltung des Platzes wieder hergestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Babenhausen
NUTS-Code: DE27C Unterallgäu
Postleitzahl: 87727
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.