Abteikirche St. Michael in Bamberg - Bohr- und Verpressarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-232-004/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abteikirche St. Michael in Bamberg - Bohr- und Verpressarbeiten
Die ehemalige Benediktinerabtei St. Michael liegt im Westen der Stadt Bamberg und ist Teil des UNESCO-Weltkulturerbes. Die Baustelle, die ehemalige Abteikirche liegt inmitten der Klosteranlage. Nach Klostergründung 1015 konnte bereits 1021 die erste Kirche geweiht werden. Nach der Zerstörung durch ein Erdbeben 1117 war ein Kirchenneubau 1121 bereits erstellt. Im Jahre 1610 wurde die Abteikirche durch einen Brand stark geschädigt, große Bereiche der Türme, Langhaus und Seitenschiffe mussten neu errichtet werden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bohr- und Verpressarbeiten, Injektionsarbeiten an den Türmen, Kirchenschiff mit Querschiff, Vierung und Seitenschiffen, Ostchor und Choranbauten. Erkundungsbohrungen ca. 25m Kernbohrungen d=80 ca. 30mBohrungen d=30/40 ca. 140mEinbau Mauernadeln d=12/16 ca. 140mWandrisse ausstemmen, reinigen ca.600mGewölberisse schließen ca. 240mTrasskalksuspension injizieren ca. 8,75tTrasszementsuspension injizieren ca. 5,75tSchaumverpressmörtel injizieren ca. 3300kgInjektionsstutzen ca. 2350StkVerpressen Turmanker ca.8,5t
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ranis
NUTS-Code: DEG0K Saale-Orla-Kreis
Postleitzahl: 07389
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.