2 - STA_DIGI_offenes_verfahren Referenznummer der Bekanntmachung: 2 - STA_DIGI_offenes_verfahren
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Starnberg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.starnberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2 - STA_DIGI_offenes_verfahren
Um eine zeitgemäße und pädagogisch sinnvolle IT- und Medienausstattung an Bildungseinrichtungen sicherzustellen, stehen den Sachaufwandsträgern der Schulen in Bayern momentan verschiedene Förderprogramme zur Verfügung mit dem Ziel den digitalen Wandel an den Schulen voranzutreiben. Hierzu werden den Schulen Fördergelder zur Verfügung gestellt, die von der Grundlagenschaffung einer Inhouse-Verkabelung bis hin zur medientechnischen Ausstattung in den Klassenzimmern verwendet werden können. Auch der Aufbau eines flächendeckenden WLAN Netzes ist inbegriffen.
Vor diesem Hintergrund werden für die Schulen Maßnahmenplanungen entworfen, welche die Ausstattungswünsche der jeweiligen Schulen widerspiegeln.
Die vorliegende Ausschreibung resultiert aus der Maßnahmenplanung. Für die Stadt Starnberg wurden hierzu die entsprechenden Bedarfe ermittelt. Hierzu werden folgende Lose gebildet:
>> LOS_1 / Klassenzimmerausstattung Medientechnik inkl. Wartungsvertrag auf Stundenbasis für 1 Jahr
>> LOS_2 / IT- und aktive Netzwerktechnik inkl. EVB-IT Systemvertrag für 1 Jahr
Klassenzimmerausstattung Medientechnik
Stadt Starnberg Vogelanger 2 82319 Starnberg
Zur Beschaffung der Medientechnik ergibt sich nachstehender Bedarf:
>> 52 interaktive Displays
>> 52 Höhenverstellungen
>> 52 Tafelflügel beidseitig
>> 54 Audiosysteme
>> 52 Dokumentenkameras
>> Dazugehörige ELT-Verkabelung & Signalmanagement
>> Abbau der Tafelsysteme
>> 3x Beamer mit Projektionsfläche
>> 4x Streaminglösung
>> Wartungsvertrag für ausgeschriebene Komponenten, Laufzeit 1 Jahr
Im Einzelnen ergeben sich die Anforderungen an die zu erbringende Leistung aus:
- Anlage 1aa_VU / Leistungsverzeichnis_LOS_1
- Anlage 1ab_VU / technische Beschreibung_LOS_1
- Anlage ZU_1a / Mindestbedingungen_Compliance_List_LOS_1
- Anlage 2_VU / dBIR Richtlinie Digitale Bildungsinfrastruktur
- Anlage 3_VU / Votum 2021_Empfehlungen IT_Ausstattung
- Anlage 5a_VU / Wertungsmatrix Zuschlagskriterien_LOS_1
- Anlage 6a_VU / Vertragsentwurf Service & Wartung inkl. Anlagen_LOS_1
IT- und aktive Netzwerktechnik
Stadt Starnberg Vogelanger 2 82319 Starnberg
Zur Beschaffung der IT- / aktiver Netzwerktechnik ergibt sich nachstehender Bedarf:
>> 4x Pädagogisches Netzwerk für Grundschule:
- 8x NAS mit Platten und USV
- Software zur Verwaltung der Schulrechner
- Einrichtung und Konfiguration des Netzwerks
>> 1x Pädagogische Netzwerklösung für die Mittelschule:
- 1x Server mit USV und Software
- Einrichtung und Konfiguration des Netzwerks
>> Backup für alle Schulen:
- 2x NAS mit Platten
- Einrichtung der Backup-Jobs
>> Aktive Netzwerkkomponenten:
- 5x Firewall
- 13x Ethernet-Switche (6x 48 Ports, 7x 24 Ports)
- 5x WLAN-Controller
- 82x Access Points
>> IT-Hardware:
- 85x All-In-One-Rechner inkl. USB Festplatte
- 13x Notebook inkl. Monitor (24") und Dockingstations
- Beschaffung aus FWU-Rahmenvertrag (neu)
>> Wartungsvertrag für ausgeschriebene Komponenten, Laufzeit 1 Jahr
Im Einzelnen ergeben sich die Anforderungen an die zu erbringende Leistung aus:
- Anlage 1ba_VU / Leistungsverzeichnis_LOS_2
- Anlage 1bb_VU / technische Beschreibung_LOS_2
- Anlage ZU_1b / Mindestbedingungen_Compliance_List_LOS_2
- Anlage 2_VU / dBIR Richtlinie Digitale Bildungsinfrastruktur
- Anlage 3_VU / Votum 2021_Empfehlungen IT_Ausstattung
- Anlage 5b_VU / Wertungsmatrix Zuschlagskriterien_LOS_2
- Anlage 6b_VU / Vertragsentwurf Service & Wartung inkl. Anlagen_LOS_2
Abschnitt IV: Verfahren
Die Stadt plante die Ausstattung von digitaler Schulausstattung und deren Implementierung ins best. Netzwerksystem einheitlich für alle Schulen für das Schuljahr ab September 2022. Zu diesem Zweck wurde rechtzeitig am 31.03.2022 ein europaweites Offenes Verfahren gestartet. Bei einem konventionellen Verfahrensablauf wäre der Auftrag so rechtzeitig an die Unternehmen erfolgt, sodass die Umsetzung in den Sommerferien erfolgt wäre.
Im europaweit durchgeführten Offenen Verfahren gingen leider nur Angebote ein, welche die Mindestanforderungen bzw. geforderte Leistung nicht entsprechen, so dass das Verfahren aufzuheben war.
Das Verfahren soll -um den größtmöglichen Wettbewerb zu wahren- mit leicht geänderter Leistung wiederholt werden. Um den Zeitplan jedoch noch realistisch umsetzen zu können, soll hierbei wg. Dringlichkeit die Angebotsfrist entsprechend § 15 Abs. 3 VgV geboten auf 15 Tage verkürzt werden, was angesichts der nur geringfügigen angepassten Leistung auch geboten erscheint.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Klassenzimmerausstattung Medientechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://speedpoint.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IT- und aktive Netzwerktechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 81677
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
siehe Vergabeunterlagen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YV86Y20
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die Regelungen in § 160 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.starnberg.de