Beschaffung Systemservice und weiterer Nebenleistungen für die Software LÄMM-Kom LISSA Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt3-Z42-BEK-2022-0003
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Systemservice und weiterer Nebenleistungen für die Software LÄMM-Kom LISSA
Die Landeshauptstadt München erbringt Hilfen nach dem AsylbLG. Um derartige Hilfen künftig weiter erbringen zu können, ist eine softwareseitige Unterstützung zwingend erforderlich.
Leistungsgegenstand für einen Vertragszeitraum von fünf Jahren ist mithin die Erbringung von Pflege- und Anpassungsleistungen für das Bestandssystem, Beratungs- und Dienstleistungen, Nachkauf von Lizenzen inkl. Pflege, Erstellung von Statistiken und Analysen, Entgegennahme von Online Anträgen nach dem OZG.
Stadtgebiet der Landeshauptstadt München
Die Landeshauptstadt München erbringt Hilfen nach dem AsylbLG. Um derartige Hilfen künftig weiter erbringen zu können, ist eine softwareseitige Unterstützung zwingend erforderlich.
Leistungsgegenstand für einen Vertragszeitraum von fünf Jahren ist mithin die Erbringung von Pflege- und Anpassungsleistungen für das Bestandssystem, Beratungs- und Dienstleistungen, Nachkauf von Lizenzen inkl. Pflege, Erstellung von Statistiken und Analysen, Entgegennahme von Online Anträgen nach dem OZG.
a) Optionaler Nachkauf von Lizenzen für die Anwendung LÄMM-Kom LISSA und LÄMM-Kom ANALYSE inkl. der dafür erforderlichen Pflege
b) optionale Inanspruchnahme von Beratungs- und Entwicklungsleistungen im Zusammenhang mit der verwendeten Software
c) Optionaler Abruf eines Moduls für die Online Antragsannahme im Internet (entsprechend OZG - Onlinezugangsgesetz)
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Die LHM beabsichtigt die Firma Lämmerzahl GmbH erneut mit der Erbringung von Serviceleistungen sowie weitere Nebenleistungen zu beauftragen. Konkret handelt es sich dabei um die nachfolgend dargestellten Leistungsbestandteile.
1) Sicherstellen von Wartung und Anpassung an gesetzliche Neuerungen für bereits erworbene Lizenzen
2) Im Falle von geplanten oder ungeplanten (Flüchtlingskrisen) Stellenausweitungen, Nachkaufmöglichkeit für Lizenzen und Sicherstellen von Wartung und Anpassung für diese
3) Beratungs- und Dienstleistungen für Anpassung des Systems
4) Erstellung von Statistiken und Analysen aus Lämmerzahl (LÄMMkom Analyse) mit BOARD
5) Entgegennahme von Online Anträgen im Internet nach OZG
Bei der LHM ist im Bereich AsylbLG seit 5 Jahren das System LÄMMkom LISSA von Lämmerzahl im Einsatz. Die Beschaffung sämtlicher genannter Leistungsbestandteile stellt eine Integration in eine bestehende Systemlandschaft dar. Dies stellt einen nachvollziehbaren objektiven und auftragsbezogenen Grund dar.
Der AG hat sich aus Gründen des Investitionsschutzes, der Wirtschaftlichkeit und aufgrund einer Vielzahl von Risiken entschieden, die sich seit mehreren Jahren beim AG im Einsatz befindliche Fachapplikation, welche nach den Vorgaben des AG angepasst wurde, weiter zu betreiben, zu pflegen und weiter zu entwickeln, auch mit Erwerb zusätzlicher Lizenzen.
Eine notwendige Systemerweiterung kann nur über eine Zusatzbeschaffung zum bestehenden System realisiert werden. Eine Beschaffung der Pflege- und Wartungsleistungen kann nur durch den Abschluss eines Vertrages mit der Lämmerzahl GmbH erfolgen. Zusätzliche Lizenzen über eine andere Software abzudecken, so dass im Ergebnis zwei verschiedene Softwarelösungen im Einsatz wären, ist nicht praktikabel. Auch eine Systemumstellung auf ein System eines anderen Herstellers, unter Aufgabe der Nutzung des bisherigen Systems, ist weder wirtschaftlich noch technisch sinnvoll und in hohem Maße risikobehaftet. Im Ergebnis ist daher nur der Abschluss eines Vertrages mit Lämmerzahl GmbH zweckmäßig. Auch ein vollständiger Verzicht auf einen Pflegevertrag ist nicht möglich.
Für die Beschaffung von ergänzenden Leistungen von der Lämmerzahl GmbH für die nächsten fünf Jahre sprechen ebenfalls nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe. Die Leistungen können ausschließlich bei Lämmerzahl GmbH bezogen werden und diese Einzelleistungen lassen sich nicht unabhängig beschaffen.
Die zu beschaffenden Leistungen im Sinne des Leistungsgegenstandes werden europaweit ausschließlich von Lämmerzahl GmbH angeboten. Anderen Unternehmen ist es aus rechtlichen Gründen untersagt, diese Leistungen anzubieten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
VGSt-Z42-2022-0007
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44225
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das unter Ziffer V.2.1) der Bekanntmachung angegebene Datum (Pflichtfeld mit dem Hinweis, dass das Datum vor dem aktuellen Datum liegen bzw. diesem entsprechen muss) entspricht dem Tag der (internen) Zuschlagsentscheidung, also dem Tag, an dem sich der öffentliche Auftraggeber entschieden
hat, diese Vergabe durchzuführen. Dies betrifft somit nicht den Tag, an dem der Vertrag geschlossen wurde. Der Vertrag wird zukünftig erst noch geschlossen werden bzw. der Zuschlag wird erst noch erteilt werden.
Abweichung von der Regelvergabe:
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV zu beschaffen, da sowohl hinsichtlich des Produkts als auch hinsichtlich des Händlers ein Alleinstellungsmerkmal besteht.
Die Erläuterungen zum Alleinstellungsmerkmal sind dem Anhang D1 zu entnehmen.
Abweichung vom Grundsatz der Losbildung:
Das Ziel der losweisen Vergabe ist es insbesondere, die Beteiligung von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) am Vergabeverfahren zu erleichtern. Die Leistung wird vorliegend im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV vergeben. Wie den Erläuterungen im Anhang D zu entnehmen ist, liegt sowohl ein rechtmäßiges Produkt- als auch ein Händleralleinstellungsmerkmal vor. Eine Losaufteilung ist schon aus diesem Grund nicht zielführend. Insofern erfolgt im vorliegenden Vergabeverfahren keine Aufteilung in Lose.
Abweichung vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung:
Gem. § 31 Abs. 6 VgV darf in der Leistungsbeschreibung nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren, das die Erzeugnisse oder Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens kennzeichnet, oder auf gewerbliche Schutzrechte, Typen oder einen bestimmten Ursprung verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden, es sei denn, dieser Verweis ist durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt. Die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers sind eingehalten, sofern - die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, - vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, - solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind, - und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Aufgrund des vorliegenden Alleinstellungsmerkmales ist die Abweichung vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung gerechtfertigt.
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen werden (§ 135 Abs. 3 GWB).