Taktische Rückenkennzeichnung permanent schwer entflammbar (pse) (Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: V3-8014.01-0096-18
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.bayern.de/bpp
Abschnitt II: Gegenstand
Taktische Rückenkennzeichnung permanent schwer entflammbar (pse) (Los 2)
Taktische Rückenkennzeichnung permanent schwer entflammbar (pse) (Los 2)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Offenen Verfahrens ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von taktischen Rückenkennzeichnungen für die Bayerische Polizei. Die Bestellungen von taktischen Rückenkennzeichnungen pse erfolgen üblicherweise in vier Sammelbestellungen pro Kalenderjahr (Bestellungen erfolgen jeweils zum 15.01., 15.04., 15.07. und 15.10. eines Kalenderjahres). Als unverbindliche Abnahmemenge kann von Bestellungen in einer Höhe von 2.500 Stück in der Variante EAK 2015 und 250 Stück in der Variante USK ausgegangen werden. Es handelt sich um eine unverbindliche Angabe, eine Abnahmeverpflichtung für den AG besteht insoweit ausdrücklich nicht. Die angegebene Menge kann unter- bzw. überschritten werden. Die Abnahmemengen sind von verschiedenen Faktoren (Verschleiß, Trainingsbedarf und Anzahl an neuen Einsatzkräften, etc.) abhängig, es kann daher hinsichtlich der Abnahmemenge lediglich eine Schätzung erfolgen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Taktische Rückenkennzeichnung permanent schwer entflammbar (pse) (Los 2)
Ort: Weißenburg-Gunzenhausen
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91781
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen ab Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Offenen Verfahrens ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von taktischen Rückenkennzeichnungen für die Bayerische Polizei. Die Bestellungen von taktischen Rückenkennzeichnungen pse erfolgen üblicherweise in vier Sammelbestellungen pro Kalenderjahr(Bestellungen erfolgen jeweils zum 15.01., 15.04., 15.07. und 15.10. eines Kalenderjahres). Als unverbindliche Abnahmemenge kann von Bestellungen in einer Höhe von 2.500 Stück in der Variante EAK 2015 und 250Stück in der Variante USK ausgegangen werden. Es handelt sich um eine unverbindliche Angabe, eine Abnahmeverpflichtung für den AG besteht insoweit ausdrücklich nicht. Die angegebene Menge kann unter- bzw. überschritten werden. Die Abnahmemengen sind von verschiedenen Faktoren (Verschleiß, Trainingsbedarf und Anzahl an neuen Einsatzkräften, etc.) abhängig, es kann daher hinsichtlich der Abnahmemenge lediglich eine Schätzung erfolgen.
Ort: Weißenburg-Gunzenhausen
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91781
Land: Deutschland
Änderung gem. § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB auf neuen Gesamtauftragswert von 40.000 €. Bisher war eine Auftragsänderung gem. § 132 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 GWB erfolgt.
Aufgrund von unvorhersehbaren, strukturbedingten Funkrufnamenänderungen innerhalb der bayerischen Polizeiverbände zur Angleichung innerhalb der Systematik (u.a. zur Verbesserung der internen Kommunikation) wurde die zusätzliche Lieferung von taktischen Rückenkennzeichen erforderlich. Die Änderung der Funkrufnamen war zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht absehbar und macht eine Ausweitung des Vertrags notwendig. Grade im Hinblick auf den vom 26. bis 28. Juni 2022 auf Schloss Elmau in Bayern stattgefundenden G7-Gipfel war die Ausstattung der bayerischen Polizei mit (aktuellen) taktischen Rückenkennzeichen zur Gewährleistung einer einwandfreien Kommunikation erforderlich.