Ortsnetzsanierung der Abwasserentsorgung der Ortsteile Hohentrüdingen und Hechlingen im Markt Heidenheim Referenznummer der Bekanntmachung: 275565-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Markt Heidenheim
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91719
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.markt-heidenheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ortsnetzsanierung der Abwasserentsorgung der Ortsteile Hohentrüdingen und Hechlingen im Markt Heidenheim
Ingenieurleistungen zur Ortsnetzsanierung/-erneuerung der Abwasser-Ortsnetze Hohentrüdingen und Hechlingen im Markt Heidenheim
Markt Heidenheim
Ringstraße 12
91719 Markt Heidenheim
Ingenieurleistungen nach HOAI Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke in Verbindung mit Anlage 12.1, Leistungsphasen 1 - 9 sowie Besondere Leistungen. Optional Fremdwassersanierung in beiden Ortsteilen
Sollte die Auswertung der Wertungsmatrix Eignungskriterien mehr als 4 Bieter aufgrund gleicher Punktzahl ergeben, entscheidet das Losverfahren. Eine Erhöhung der Bieterzahl behält sich der Auftraggeber vor.
1.: Stufenvertrag; Stufe 1: Beauftragung bis Leistungsphase 4 und der in diesem Zeitraum erforderlichen Besonderen Leistungen | Stufe 2: Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 und der in diesem Zeitraum erforderlichen Besonderen Leistungen. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung der Stufe 2
2.: optional werden Leistungen nach HOAI Ingenieurbauwerke LP 1 - 9 zu Fremdwassersanierung beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung ist nicht gegeben.
3.: zu den Objekten "B" und ""E" wird die Leistungsphase 4 nur bei Erfordernis beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung ist nicht gegeben.
4.: bei den Besonderen Leistungen werden die optionalen Leistungen nur bei Erfordernis beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung ist nicht gegeben.
Das Vorhaben ist förderfähig nach RZWas 2021
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Nachweis der Leistungsfähigkeit hat jeder Bewerber/jede Bietergemeinschaft zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Bewerbungsbogen folgende Unterlagen/Angaben einzureichen (siehe auch A.3 Anlagenverzeichnis):
D.0.2.1 Verpflichtung- und Haftungserklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft
D.0.2.2 Verpflichtung- und Haftungserklärung Eignungsleihe
D.0.2.3 Benennung Unterauftragnehmer § 36 VgV
D.0.2.4 Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer §36 VgV
D.0.2.5 Wirtschaftliche Verknüpfungen/Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
D.0.3.1 Nachweis(e) Berufszulassung
D.0.3.2 Nachweis(e) Unterschriftsberechtigung
D.0.3.3 Eigenerklärung gem. § 123 GWB
D.0.3.4 Eigenerklärung gem. § 124 GWB
D.0.3.5 Eigenerklärung Korruption
D.0.3.6 Nachweis gem. § 19 (3) MiLoG
Diese Nachweise sind zu erbringen. Bei Nichtvorlage der Nachweise wird der Bewerber ausgeschlossen.
Für den Nachweis der Leistungsfähigkeit hat jeder Bewerber/jede Bietergemeinschaft zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Bewerbungsbogen folgende Unterlagen/Angaben einzureichen (siehe auch A.3 Anlagenverzeichnis):
D.0.4.1 Auszug Bilanzen
D.0.4.2 Berufshaftpflichtversicherung/en (bzw. Eigenerklärung)
D.0.4.3 Netto-Gesamtjahresumsätze
D.0.6.1 Vertraulichkeitserklärung/en
D.0.6.2 Erklärung Russland-Sanktionen
D.0.6.3 Bestätigung/Anerkennung Vertrag
siehe auch Matrix Eignungskritereien E.0 - Wichtung Matrix 10%
maximale Punktzahl ab einem Nettojahresgesamtumsatz zu vergleichbaren Leistungen ab 1,5 Mio. €. Unter 0,5 Mio. € Nettojahresgesamtumsatz zu vergleichbaren Leistungen gibt es 0 Punkte. Zwischenwerte werden interpoliert
Für den Nachweis der Leistungsfähigkeit hat jeder Bewerber/jede Bietergemeinschaft zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Bewerbungsbogen folgende Unterlagen/Angaben einzureichen (siehe auch A.3 Anlagenverzeichnis):
D.0.5.1 Angaben zur technischen Ausrüstung
D.0.5.2 Angaben zur Qualitätssicherung
D.0.5.3 Angaben zur Mitarbeiterstruktur
D.0.5.4 Angaben zum Projektteam
D.0.5.5 Unternehmensreferenzen
siehe auch Matrix Eignungskriterien E.0
technische Leistungsfähigkeit - Wichtung Matrix je Referenzgruppe 25%:
es sind mindestens 2 von 3 Unternehmensreferenzgruppen (mit je 2 Referenzen) vorzulegen, sonst erfolgt der Ausschluss. Es werden 3 Unternehmensreferenzgruppen (mit je 2 Referenzen) bewertet.
Bewertung der Unternehmensreferenzen (Wertung Untermatrix ungewichtet):
Baukosten 5% (max. Punkte 2 Mio. € net, < 1,5 Mio. € net 0 Punkte) zu Referenz A
Auftragssumme 5% (max. Punkte 200 T € net, < 150 T€ net 0 Punkte) zu Referenz A
Länge der erneuerten Kanäle 25% (max. Punkte 1.200 m, <= 400 m 0 Punkte) zu Referenz A
Durchführung in offener Bauweise der erneuerten Längen 10% (max. Punkte >= 60% der erneuerten Längen, < 30% 0 Punkte) zu Referenz A
Leitungsdimensionen der erneuerten Kanäle 15% (max. Punkte DN 1.000, <= DN300 0 Punkte) zu Referenz A
Länger der Inlinersanierung 30% (max. Punkte 1.200 m, < 500 m 0 Punkte) zu Referenz B
beauftragte Leistungsphasen 10% (max. Punkte >= 7 Leistungsphasen, < 6 Leistungsphasen 0 Punkte) zu Referenz A+B (LP3+8 müssen enthalten sein)
abgeschlossenes Bauvorhaben = Ausschlusskriterium
berufliche Leistungsfähigkeit - Wichtung Matrix 15%:
(max. Punktzahl >= 6 Mitarbeiter (Ingenieure) zu Leistungsbild Ingenieurbauwerke Abwasserentsorgung, bis 3 Mitarbeiter 0 Punkte)
Zwischenwerte werden interpoliert.
§ 75 Abs. 1 (insbes. Projektleiter), ggf. Abs. 2 (Projektmitglieder) bzw. Abs. 3 VgV
Bei juristischen Personen muss das im Bewerbungsbogen benannte Projektteam die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind,die Berufsbezeichnung "beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome in der Bunderepublik Deutschland als "beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" tätig werden dürfen.
siehe Vergabeunterlagen, insbesondere A.0-A.2 Informationsschreiben, D.0 Bewerbungsbogen, D.1 Bieterbogen und H0 mit Anlagen (Vertrag)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die benannten Unterlagen D.0 mit Anlagen sind bei Vorliegen einer Bewerber-/Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (durch Unterauftragnehmer als Eignungsleihe) zu berufen, so sind die benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen ebenfalls vorzulegen. Zusätzlich hat der Bieter mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen (Unterauftragnehmer) vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
b) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote und der Bieterpräsentation sowie dem Bieterbogen mit Anlagen zu vergeben, ohne in ein Bietergespräch zu gehen.
c) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Eignungsunterlagen einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist zu verwenden. Weitere Anforderungen an die Verwendung des Bewerbungsbogens ist diesem zu entnehmen. In der Angebotsphase gilt dies gleichlautend mit dem Bieterbogen.
d) Die in den Anlagen A enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen.
f) Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
g) Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber.
h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
i) Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex und Telefaxe sind nicht zugelassen. Es ist die Vergabeplattform gem. Punkt I.3 zu verwenden.
j) Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform bis spätestens 7 Werktage vor Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist zu richten.
l) Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform bereitgestellt. Die Bewerber sind verpflichtet, sich über die Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben.
m) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls über die Vergabeplattform informiert.
n) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
o) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
p) Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff GWB. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB):
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.