Unterstützung und Beratung beim Aufbau eines kommunalen Energiemanagements
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kronach
NUTS-Code: DE24A Kronach
Postleitzahl: 96317
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-kronach.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.aumass.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung und Beratung beim Aufbau eines kommunalen Energiemanagements
Unterstützung und Beratung beim Aufbau eines kommunalen Energiemanagements für verschiedene Liegenschaften des Landkreises Kronach, des Zweckverbandes Schulzentrum und für den Verein "Hilfe für das lernbehinderte Kind" e.V.
Unterstützung und Beratung beim Aufbau eines kommunalen Energiemanagements für verschiedene Liegenschaften des Landkreises Kronach, des Zweckverbandes Schulzentrum und für den Verein "Hilfe für das lernbehinderte Kind" e.V.
- Bestandsaufnahme und Aufbau eines Monitorings
- Begehungen der Liegenschaften und Optimierung der Anlagentechnik
- Vorschlag sinnvoller Investitionen
- Erstellen eines jährlichen Energieberichts mit Optimierungsvorschlagen und Durchführen eines Jahresgesprächs mit Zieldefinitionen
- Schulungen für Nutzer
Betreuung jeder Liegenschaft für die Dauer von 3 Jahren
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen und zusätzlich:
Nachweis der Eignung
- Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (abrufbar unter: www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) oder
- vorläufig durch das Formblatt L124 "Eigenerklärung zur Eignung"
- oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" (EEE).
Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind zur Eigenerklärung auf Anforderung folgende Bescheinigungen vorzulegen:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der IHK
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tarifl. Sozialkasse, UB des Finanzamtes
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft m. Angabe d. Lohnsumme
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (sofern zutreffend)
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung beizufügen. Bei Berufung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen sind auf Verlangen jeweils auch für diese die entspr.Unterlagen vorzulegen
siehe Vergabeunterlagen und zusätzlich:
Nachweis der Eignung
- Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (abrufbar unter: www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) oder
- vorläufig durch das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung"
- oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" (EEE).
- Jahresumsatz der letzten drei abgerechneten Kalenderjahre
- bei Bedarf: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe für die geforderte Dienstleistung (näheres siehe Vergabeunterlagen)
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung beizufügen. Bei Berufung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen sind auf Verlangen jeweils auch für diese die entspr.Unterlagen vorzulegen
siehe Vergabeunterlagen und zusätzlich:
Nachweis der Eignung
- Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (abrufbar unter: www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) oder
- vorläufig durch das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung"
- oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" (EEE).
Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind zur Eigenerklärung auf Anforderung folgende Bescheinigungen vorzulegen:
- Angaben zu den in den letzten 5 Jahren ausgeführten vergleichbaren Leistungen und Vorlage von 3 Referenzbescheinigungen mit folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
-Nachweis über die Anzahl der Fachkräfte die für die Ausführung der Leistung erforderlich sind und die auch tatsächlich eingesetzt werden sollen und deren Qualifikationsnachweise (z.B. Studiennachweise, Angaben zur Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeiten usw.)
- Nachweis über die jährliche durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung beizufügen. Bei Berufung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen sind auf Verlangen jeweils auch für diese die entspr. Unterlagen vorzulegen.
Bietergemeinschaften: nur gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Die Ausgabe der Vergabeunterlagen erfolgt elektronisch. Die Einreichung der Angebote darf ebenfalls ausschließlich elektronisch über die angegebene elektronische Vergabeplattform erfolgen. Angebote, die auf dem Postweg, unverschlüsselt per e-mail oder per Fax schriftlich eingereicht werden, können nicht gewertet werden. Wir weisen darauf hin, dass Bieter, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung downloaden über neue Informationen im Verfahren (Änderungen, Nachsendungen, Mitteilungen u.ä.) nicht benachrichtigt werden können. Diese sind verpflichtet sich eigenständig um eine Aktualisierung über die Vergabeplattform zu kümmern.
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Kronach, Außenstelle LCC, Güterstraße 8+9, 96317 Kronach
Es sind keine Bieter zugelassen (§ 55 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Der Antrag ist zulässig, solange die Zentrale Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein
wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Zentrale Vergabestelle die unterlegenen Bieter über
die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15
Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die
geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages
erkannt und gegenüber der Zentralen Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind (§ 160 Abs. 3 GWB).