Personenbeförderung mit RufTaxi nach dem PBefG;MVV-RufTaxi Linien 4800 und 4900.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mvv-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderung mit RufTaxi nach dem PBefG;MVV-RufTaxi Linien 4800 und 4900.
Linienverkehr auf der MVV-RufTaxi-Linie 4800 Baiern - Glonn - Moosach - Bruck - Grafing,
und MVV-RufTaxi-Linie 4900 Baiern - Glonn - Egmating - Oberpframmern - Neuperlach Süd,
MVV-RufTaxi-Linie 4900 Zorneding - Glonn - Egmating - Oberpframmern - Neuperlach Süd.
In der Vorabbekanntmachung wurden diese beiden Linien noch als Linie 4008 und 4009 veröffentlicht. Mit der Auftragsbekanntmachung wird die Linie 4008 in 4800 und die Linie 4009 in Linie 4900 umbenannt. An Linienweg und Leistung gibt es keine Änderung.
Landkreis Ebersberg.
— ca. 155 000 Nwkm/a (Prognose),
— 3 Großraumfahrzeuge (Minibus) mit 8 Fahrgastsitzplätzen,
— ca. 76 Haltestellen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: Spanne von [Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: Hofolding
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Glonn
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85625
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Punkte II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung und V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrages/Loses werden für diese Ausschreibung nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 nicht veröffentlicht.
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtige Angebote gem. § 134 GWB und § 62 VgV.
Der Vertrag begründet während der Laufzeit ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates i. V. m. § 8a Abs. 8 PBefG. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen vor Verkehren, die das Fahrgastpotential dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.