Touchpoint-Strategie im Bahnland Bayern
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://beg.bahnland-bayern.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Touchpoint-Strategie im Bahnland Bayern
Gegenstand der Ausschreibung ist die strategische Analyse, Bewertung, Definition, Gestaltung und Umsetzung der Touchpoints entlang der Customer Journey im Bahnland Bayern. Ziel ist es, einen konsistenten und serviceorientierten Gesamtauftritt, im Sinne von einheitlichen Designs sowie bayernweiten Standards, zu entwickeln, um den Kunden so die bestmögliche Orientierung durch das System SPNV zu bieten: Viele Touchpoints – ein Look and Feel.
Strategische Analyse, Bewertung, Definition, Gestaltung und Umsetzung der Touchpoints entlang der Customer Journey im Bahnland Bayern. Ziel ist es, einen konsistenten und serviceorientierten Gesamtauftritt, im Sinne von einheitlichen Designs sowie bayernweiten Standards, zu entwickeln, um den Kunden so die bestmögliche Orientierung durch das System SPNV zu bieten: Viele Touchpoints – ein Look and Feel.
Die Leistungserbringung erfolgt in drei Phasen:
Phase 1: Strategische Beratung, Analyse und Moderation Phase 2: Designentwicklung und Definition von Vorgaben für Verkehrsdurchführungsverträge Phase 3: Umsetzungsbetreuung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eintragungen unter II.1.7) sowie V.2.4) entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die entsprechenden Werte werden aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht bekanntgegeben.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Es gelten die Regelungen des § 135 GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags gemäß § 135 Abs. 2 GWB wird hingewiesen. Dieser hat den folgenden Wortlaut:
"(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“