Touchpoint-Strategie im Bahnland Bayern
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://beg.bahnland-bayern.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Touchpoint-Strategie im Bahnland Bayern
Gegenstand der Ausschreibung ist die strategische Analyse, Bewertung, Definition, Gestaltung und Umsetzung der Touchpoints entlang der Customer Journey im Bahnland Bayern. Ziel ist es, einen konsistenten und serviceorientierten Gesamtauftritt, im Sinne von einheitlichen Designs sowie bayernweiten Standards, zu entwickeln, um den Kunden so die bestmögliche Orientierung durch das System SPNV zu bieten: Viele Touchpoints – ein Look and Feel.
Strategische Analyse, Bewertung, Definition, Gestaltung und Umsetzung der Touchpoints entlang der Customer Journey im Bahnland Bayern. Ziel ist es, einen konsistenten und serviceorientierten Gesamtauftritt, im Sinne von einheitlichen Designs sowie bayernweiten Standards, zu entwickeln, um den Kunden so die bestmögliche Orientierung durch das System SPNV zu bieten: Viele Touchpoints – ein Look and Feel.
Die Leistungserbringung erfolgt in drei Phasen:
Phase 1: Strategische Beratung, Analyse und Moderation Phase 2: Designentwicklung und Definition von Vorgaben für Verkehrsdurchführungsverträge Phase 3: Umsetzungsbetreuung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat mit seinem Angebot einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister – sofern eine Registerpflicht besteht – nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, vorzulegen, der nicht älter als 3 Monate zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote ist. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der "aktuelle Ausdruck" (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der "chronologische Ausdruck" (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Ausländische Bieter haben eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes in amtlich beglaubigter Form vorzulegen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bieters ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter nach Einschätzung des Auftraggebers für die ordnungsgemäße Durchführung der ausgeschriebenen Leistung über ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Mittel verfügt.
Als Mindestanforderung für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr ein Umsatz in Höhe von mindestens 590.000,- € ohne USt. gefordert.
Zum Nachweis der Erfüllung der vorstehenden Anforderung hat der Bieter im Rahmen einer Eigenerklärung seinen Gesamtumsatz im letzten vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahr anzugeben und mit dem Angebot vorzulegen. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt FB 2 zu verwenden (siehe Vergabeunterlagen).
Der Bieter verfügt über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, wenn anzunehmen ist, dass er über die spezifischen Kenntnisse verfügt, die erforderlich sind, um die zu beauftragenden Leistungen zu erbringen.
Der Bieter muss über insgesamt mindestens drei geeignete Referenzen über vergleichbare Leistungen im Bereich Strategische Beratung, Analyse und Moderation und Designentwicklung aus den letzten drei Jahren verfügen. Weiterhin muss zwingend mindestens eine der drei Referenzen in der Mobilitätsbranche verankert sein. Vergleichbar mit den hier zu beauftragenden Leistungen ist eine Referenzleistung, wenn sie die nachfolgenden Anforderungen erfüllt:
- Es wurden strategische Beratungsleistungen im Rahmen der Definition einer Customer Touchpoint Strategie erbracht
- Es wurde eigenständige Recherche- und Evaluationsarbeit geleistet
- Designs wurden anhand technischer Vorgaben und basierend auf strategischen Empfehlungen entwickelt und umgesetzt
- Es wurden Workshops koordiniert, durchgeführt und moderiert
- Es wurden Marktforschungsprojekte koordiniert und betreut
Die Referenzen sind im Rahmen einer Eigenerklärung zu beschreiben. Anzugeben sind darin mindestens:
- der jeweilige Auftraggeber
- die Aufgabenstellung im jeweiligen Referenzprojekt
- der zeitliche Umfang des Auftrags
- die erbrachten Leistungen im jeweiligen Referenzprojekt inklusive beispielhafter Beschreibung der erbrachten Leistungen inklusive der Darstellung der Zielsetzung und einem Auszug der beispielhaften grafischen Ausgestaltung
- die jeweilige Zusammensetzung des Projekt-Personals hinsichtlich ihrer Anzahl und Funktionen
Die Vorlage von Referenzschreiben früherer Auftraggeber ist nicht erforderlich.
In der Eigenerklärung können über die geforderte Mindestanzahl an Referenzen hinaus weitere Referenzen angegeben und beschrieben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bewerberinformationen über die in Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungs-freien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter.
2) Im Angebot hat jeder Bieter eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für den jeweiligen Bieter Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes oder nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Sollten bei einem Bieter Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist außerdem zu erklären, ob und wenn ja, welche Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB der jeweilige Bieter ergriffen hat. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt FB 1, das unter der unter Ziffer VI.3) Nr. 2) genannten Internetseite (https://www.subreport-elvis.de/E75372747) erhältlich ist, zu verwenden. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
3) Der Bieter hat eine Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung abzugeben, die auch über die Beendigung der Vertragslaufzeit hinaus ihre Gültigkeit behält und deren Verpflichtungen der Bieter auch seinen mit der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes sowie Erbringung der Leistungen beschäftigten Mitarbeitern und/oder Subunternehmern auferlegen muss.
4) Gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Art. 1 Zif. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 darf der Zuschlag nicht an Personen oder Unternehmen erteilt werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen, soweit diese unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftreten oder mittelbar mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises beteiligt sind.
Einzelheiten sind der Anlage „Eigenerklärung zu Russlandsanktionen“ zu entnehmen, die , unter der unter Ziffer VI.3) Nr. 2) genannten Internetseite (https://www.subreport-elvis.de/E75372747) erhältlich ist, und das dem Angebot ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen ist.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“