Coburg - Neugestaltung von Teilbereichen des ehem. Schlachthof- und Güterbahnhofareals - Umfeld Globe - Objektplanung Freianlagen (LPH 5-9 HOAI) Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2022/000265
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
Coburg - Neugestaltung von Teilbereichen des ehem. Schlachthof- und Güterbahnhofareals - Umfeld Globe - Objektplanung Freianlagen (LPH 5-9 HOAI)
Objektplanung und -überwachung Freianlagen (LPH 5-9 HOAI)
Güterbahnhof- und Schlachthofareal in 96450 Coburg
Die Stadt Coburg vergibt die Leistungen der Lph 5-9 nach HOAI 2021 der Objektplanung "Freianlagen" für den Umgriff der zurzeit noch im Bau befindlichen dauerhaften Kulturstätte, bestehend aus dem Globe und seinen 3 Nebengebäuden. Die Leistungen der Lph 1-4 wurden bereits vom Büro Jühling & Köppel erbracht. Mit Hilfe dieses Verfahrens soll ein geeignetes Büro gefunden und beauftragt werden, welches die vorliegende Planung ab der Lph 5 bis zur Lph 9 weiterführt und umsetzt. Die Beauftragung erfolgt hierbei stufenweise. Es muss berücksichtigt werden, dass die Baudurchführung der Freianlagen bei laufendem Betrieb der genannten Gebäude zu erbringen ist. Die Planung und Durchführung der öffentlichen Verkehrsflächen des zu bearbeitenden Areals sind Aufgabe eines bereits beauftragten Verkehrsanlagenplaners, ebenso wie der Ober- und Unterbau der befestigten Freianlagen. Die dem Verfahren als Anlagen 6 bzw. 6A beiliegenden Pläne geben Auskunft über die Aufteilung der Flächen bzw. Leistungen zwischen Freianlagen- und Verkehrsanlagenplanung. Der Baubeginn für die Umsetzung dieser Planung ist für Mitte März 2023 festgelegt. Die Gesamtfläche bestehend aus Verkehrsanlagen und Freianlagen soll bis Frühjahr 2024 fertiggestellt sein. Honorargrundlage wird die in Bezug auf die aktuellen Baupreise, den Planungsumfang (Flächengröße) und die neue Zuordnung zum Leistungsbild Freianlagen vom AN zu überarbeitende Kostenberechnung aus dem Jahr 2019, sowie die im Vertragsentwurf eingetragenen Honorarparameter bzw. die vom AN angebotenen Parameter. Die künstlerische Oberleitung (BL) obliegt dem Freianlagenplaner. Optionen: Mit Vertragsabschluss werden die LPH 5-7 HOAI beauftragt. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme die folgenden Leistungen in weiteren Auftragsstufen zu übertragen: Stufe 2 = LPH 8-9 HOAI.
Mit Vertragsabschluss werden die LPH 5-7 HOAI beauftragt. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme die folgenden Leistungen in weiteren Auftragsstufen zu übertragen: Stufe 2 = LPH 8-9 HOAI.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Coburg - Neugestaltung von Teilbereichen des ehem. Schlachthof- und Güterbahnhofareals - Umfeld Globe - Objektplanung Freianlagen (LPH 5-9 HOAI)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80796
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/