Reinigungsleistungen Staatliches Gymnasium Oberhaching in 2 Losen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82041
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oberhaching.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsleistungen Staatliches Gymnasium Oberhaching in 2 Losen
Unterhalts- und Grundreinigung (Los 1) sowie Glas- und Rahmenreinigung (Los 2) in den Gebäuden des Staatlichen Gymnasiums Oberhaching für den Zeitraum vom 1.11.2022 bis 31.8.2025 mit Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr bis 31.8.2026.
Das Objekt besteht aus folgenden Gebäuden:
Gymnasium (Hauptgebäude), Sporthalle, Mensa
Kastanienallee 20
82041 Oberhaching
Schulpavillon / Schulcontainer
Alpenstraße 13
82041 Oberhaching
Offene Ganztagesschule (OGTS)
Pestalozzistraße 6
82041 Oberhaching
Unterhalts- und Grundreinigung
Kastanienallee 20, Alpenstraße 13, Pestalozzistraße 6, 82041 Oberhaching
— Unterhaltsreinigung (Reinigungsfläche gesamt alle Gebäude: 10 592,15 m2),
— Leerung und Reinigung der Außenabfallbehälter inkl. Umfeld/1-Meter-Radius (20 Stück),
— Grundreinigung (Reinigungsfläche gesamt alle Gebäude: 10 592,15 m2),
— Sonderarbeiten nach Bedarf und gesonderter Beauftragung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Grundreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.drhoffmann.eu
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glas- und Rahmenreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.straesser-reitmeir.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffern II.1.7) und V.2.4): Der Wert des erfolgreichen Angebots kann nicht angegeben werden, weil dem berechtigte geschäftliche Interessen des erfolgreichen Bieters entgegebn stehen (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV). Der ursprünglich veranschlagte Gesamtwert kann nicht angegeben werden, weil dies im Hinblick auf künftige Vergabeverfahren dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen würde und den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigen könnte (§ 39 Abs. 6 Nrn. 1 und 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).