Neubau Johann-Strauß-Grundschule in Augsburg - Tragwerksplanungsleistungen gem. § 49 ff. HOAI 2021, LPH 5-6, ggf. 8 Referenznummer der Bekanntmachung: 650 22 004 02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Johann-Strauß-Grundschule in Augsburg - Tragwerksplanungsleistungen gem. § 49 ff. HOAI 2021, LPH 5-6, ggf. 8
Neubau einer 4-zügigen Grundschule mit 17 Klassen nach Lernhauskonzept mit Räumen für die Ganztagesbetreuung, Mensa und integriertem Hort im "Augsburger Modell" / "Kooperativen Ganztag". Es wurden zwei Förderanträge, jeweils für die Bereiche Schule und Hort, bei der Regierung von Schwaben gestellt. Die bestehende Johann-Strauß-Grundschule muss auf Grund erheblicher baulicher und brandschutztechnischer Mängel geschlossen werden und durch einen Neubau ersetzt werden.
Die Vergabe erfolgt als 1-stufiges, offenes Verfahren.
Augsburg-Haunstetten
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 49 ff HOAI 2021, LPH 5-6, ggf. 8. Die LPH 1-2 ist abgeschlossen. Die LPH 3 ist derzeit in Bearbeitung. Die Planungen sollen auf dem bisherigen Planstand des vorbefassten Büros aufbauen. Die Unterlagen zum aktuellen Planstand werden vom Auftraggeber allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen.
Das zur Verfügung stehende Grundstück beträgt ca. 12.945 m2, die BGF ca. 11.620 m2 mit 5.643,25 m2 begehbarer Dachfläche. Dieser Wert beinhaltet auch die Fluchtbalkone im 1. und 2. OG. Die Dachterrasse DG umfasst 3.571,45 m2. Die Ganztagesbetreuungsquote liegt bei 90%. Außerdem ist zu beachten, dass der Auftraggeber großen Wert auf eine gehobene Ausstattung, einen hohen Energiestandard, sowie eine anspruchsvolle Architektur legt.
Aufgrund der erheblichen baulichen und brandschutztechnischen Mängel soll die Schule bis Schuljahresbeginn 2025/2026 durch einen Neubau ersetzt werden.
Zeitplan: Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach Anfang Mai 2022. Der Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragsvergabe. Der Baubeginn ist für 01.03.2023 vorgesehen. Die Inbetriebnahme der Schule ist im Sommer 2025 vorgesehen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: LPH 5-6, gem. § 51 f HOAI 2021.
Voraussichtlich wird die Einarbeitung in die bereits vorhandene Planung der LPH 1-4, sowie die ingenieurtechnische Kontrolle als besondere Leistung beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren LPH oder auf Beauftragung besonderer Leistungen besteht nicht.
Eignungsnachweise u. Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich d. elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per Email od. unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig u. führt zwangsläufig zum Ausschluss. Alle Bieterfragen sind ausschließlich über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nationale Identifikationsnummer: DE212
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der ausgefüllte Eignungsnachweis und auch die Angebote sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/ mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Eignungsnachweis auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Eignungsnachweis bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— der alte Eignungsnachweis für ungültig erklärt und kein neuer Eignungsnachweis abgegeben wird,
— der alte Eignungsnachweis für ungültig erklärt und ein neuer Eignungsnachweis abgegeben wird. Der neue Eignungsnachweis muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
— der alte Eignungsnachweis -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
— der alte Eignungsnachweis unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Eignungsnachweis, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Eignungsnachweis unverändert aufrecht gehalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]