A060 SuedOstLink: Archäologische Koordination D-Abschnitte
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: Amtsgericht Bayreuth: HRB 4923
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tennet.eu/de/
Adresse des Beschafferprofils: https://platform.negometrix.com/PublishedTenders.aspx?tenderid=193903
Abschnitt II: Gegenstand
A060 SuedOstLink: Archäologische Koordination D-Abschnitte
Im Rahmen unseres Projektes "A060 SuedOstLink" wird hier die Archäologische Koordination der D-Abschnitte ausgeschrieben.
Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsdokumenten im Bereich "Meine Dokumente".
Ausschreibungsunterlagen:
Zur Teilnahme an der Ausschreibung füllen Sie bitte das u.a. NDA aus und senden es per E-Mail an: [gelöscht] und [gelöscht]
Eine Freischaltung zu den weiteren Unterlagen erfolgt umgehend nach Eingang und Prüfung des Dokuments.
TenneT TSO GmbH wird die von Ihnen eingereichten Unterlagen und die darin enthaltenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gemäß §5 Sektorenverordnung vertraulich behandeln.
Abweichend von dem Hinweis in Ziffer II.1.6) werden jeweils zwei Teilabschnitte zu einem Teillos zusammengefasst.
Aus technischen Gründen ist auf die Darstellung der Aufteilung in Lose in dieser
Bekanntmachung verzichtet worden.
Im Rahmen der Herstellung der Höchstspannung-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) des SuedOstLink wird die Archäologische Koordination der D-Abschnitte benötigt. Es umfasst die folgende Teilabschnitte im SuedOstLink
(Münchenreuth bis Isar):
D1
D2
D3a
D3b
Abweichend von dem Hinweis in Ziffer II.1.6) werden jeweils zwei Teilabschnitte zu einem Teillos zusammengefasst. Aus technischen Gründen ist auf die Darstellung der Aufteilung in Lose in dieser
Bekanntmachung verzichtet worden.
Das Projekt SuedOstLink wird mit der Fördernummer INEA/CEF/ENER/M2017/1 509932 von der Europäischen
Kommission (INEA - Innovation and Networks Executive Agency)
in Teilen Bundesfachplanung und Planfeststellung gefördert.
Die hier ausgeschriebene Leistung ist jedoch nicht Bestandteil der EU-Förderung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(a) Unternehmensorganisation:
Der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat eine Darstellung der Unternehmensorganisation als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen, die auch Hinweise auf das Geschäftsmodell enthält. Des Weiteren sollte diese Unternehmenspräsentation folgendes beinhalten:
- Rechtsform des Bieters
- Informationen über die Bietergemeinschaft sofern angedacht
- Zahl eigener Mitarbeiter
Zur Nachweisführung ist das Formblatt Anlage A4 zu verwenden.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
• Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist. Der Bewerber hat in den letzten drei Geschäftsjahren durchschnittlich einen Gesamtumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] Euro pro Jahr nachzuweisen.
• Nachweis einer in Deutschland marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung . für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme mindestens 3,0 Mio. EUR je Versicherungsfall. Soweit diese nicht bereits vorliegt, ist eine Eigenerklärung abzugeben, eine solche Versicherung unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages abzuschließen, für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten und eine entsprechende Bescheinigung unaufgefordert vorzulegen.
Zur Nachweisführung ist das Formblatt Anlage A5 zu verwenden.
Ggf. Einschränkung über Einnahmen, Mitarbeiter
(a) Referenzen
Erfahrung mit vergleichbaren Aufgabenstellungen. Als vergleichbar gilt die Koordination von vorbereitenden archäologischen Arbeiten als nicht ausführende Firma.
Die Eignung ist durch drei durchgeführte Projekte und/ oder noch laufende Projekte nachzuweisen.
Die geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge sind in Form einer Liste der in den letzten sieben Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, u.a. mit Angabe des Auftraggebers, der Hauptleistungsinhalte und der Bausumme sowie der Dauer des Projektes vorzulegen.
Der entsprechende Abschnitt in Anlage A6 ist auszufüllen und gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen.
Anzugeben sind jeweils Ansprechpartner mit Telefonnummer der Firma, Ort, Länge, Auftragswert, geeignete Nachweise über die erfolgreiche Umsetzung, Hauptleistungsinhalte und Dauer. Es ist möglich, noch nicht vollständig abgeschlossene Projekte anzugeben, wenn ein Abschluss innerhalb der nächsten 12 Monate zu erwarten ist.
Falls sich verschiedene Bieter zu einem Konsortium zusammenschließen, wird vom Auftraggeber nur eine
gesamtschuldnerische Haftung des Konsortiums akzeptiert. Darüber hinaus muss das Konsortium einen Konsortialführer benennen. Außerdem muss die genaue Konsortialkonstellation erläutert und die rechtliche Konstruktion dargestellt werden. Die im Teilnahmewettbewerb dargestellte Konsortialstruktur gilt als fest und darf
im weiteren Verlauf nicht verändert werden.
*** Für den Fall, dass der Bewerber/Bieter die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers in Anspruch nimmt (z. B. Konzernunternehmen), ist nachzuweisen, dass der andere Wirtschaftsteilnehmer im Auftragsfallentsprechend des Umfangs der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch haften wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber ist gem. § 57 SektVO berechtigt, das Vergabeverfahren jederzeit einzustellen. Auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
***
Die TenneT TSO GmbH behält sich das Recht vor, die Anzahl der Bieter in der Ausschreibungs- / Verhandlungsphase anhand der Zuschlagskriterien auf drei zu reduzieren.
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Die in diesem Formular erwähnten Daten / Zeiträume können sich gegebenenfalls später noch ändern.
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Die Vergabe des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Änderung der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Ankündigung geltenden rechtlichen und/oder regulatorischen Rahmenbedingungen, Regelungen und Vorschriften.
***
Bewerbergemeinschaften: Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist zulässig. Das führende Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu benennen. Weiterhin wird das führende Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Projektablauf als Ansprechpartner für den Auftragnehmer fungieren. Alle Unterlagen im Rahmen der Ausschreibung sind als ein in sich schlüssiges Dokument von der Gemeinschaft bzw. dem einen Geschäfts-und Ansprechpartner einzureichen. Die geforderten Teilnahmebedingungen (Abschnitt III.1) sind für folgende Kriterien kumuliert nachzuweisen, d.h. diese sind als Gemeinschaft, die sich als ein Bewerber bzw. Geschäfts- und Ansprechpartner zusammenschließt, zu erfüllen: Unternehmenspräsentation (siehe III.1.1), Umsatz der letzten 3 Jahre mit von durchschnittlich mindestens [Betrag gelöscht] Euro pro Jahr (siehe III.1.2) und Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (III.1.3), wobei für diese Kriterien grundsätzlich erkennbar sein soll, wie und in welchem Umfang das jeweilige Mitglied zur Erreichung des jeweiligen Kriteriums beiträgt. Alle weiteren Kriterien sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln nachzuweisen.
Im Falle der Teilnahme als Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung darüber abzugeben, dass sich die Mitglieder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und berechtigt ist, im Rahmen des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der
Bietergemeinschaft zu handeln, insbesondere im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe ein für alle Mitglieder verbindliches Angebot abzugeben, dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften.
***
In Ergänzung zu I.3)
TenneT führt die vorliegende Ausschreibung mit Hilfe des Vergabeportals Negometrix durch.
Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen soll eine Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen werden. Die Vergabeunterlagen können unter https://
platform.negometrix.com/PublishedTenders.aspx?tenderid=19642 in der dort beschriebenen Vorgehensweise eingesehen werden. Die Abgabe der Teilnahmeanträge und der Angebote sowie die gesamte Kommunikation erfolgt ausschließlich über Negometrix. Wir bitten Sie, Ihren Teilnahmeantrag - und im späteren Verlauf Ihr(e)Angebot(e) - elektronisch auf dem Vergabeportal Negometrix abzugeben.
***
Der Auftraggeber behält sich eine Zuschlagserteilung auf die Erstangebote anhand des bekannt gemachten Bewertungsverfahrens ohne Verhandlungen vor (§ 15 Abs. 4 SektVO).
***
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, eine von ihnen angenommene Verletzung von Vergabevorschriften mit
einer Rüge und einem Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer zu beanstanden. Ein Nachprüfungsantrag ist
gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird zudem auf folgende Fristen hingewiesen:
— ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen
werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB),
— die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union (§ 135Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/