Grundleitungen Referenznummer der Bekanntmachung: 404a
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
NUTS-Code: DE216 Bad Tölz-Wolfratshausen
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lra-toelz.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Grundleitungen
Im Wesentlichen sind folgende Leistungen zu erbringen:
- ca. 140 m Kunststoffleitungen HDPE Dimension DN 100 und DN 150
- ca. 120 Rohrbögen und Abzweige aus HDPE Dimension DN 100 und DN 150
- 17 Stück Bodenabläufe mit Geruchsverschlüssen DN 100
- ca. 75 m³ Bodenaushub
- ca. 20 m³ Entsorgung überschüssigen Materials;
Der Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen wird hier das gesamte Schwimmbad inklusive aller technischen Anlagen demontieren, entsorgen und wieder neu aufbauen. Der Schwimmbadkorpus wird ebenfalls neu gemacht. Grund hierfür ist das bereits beträchtliche Alter der Anlage. Dazu ist das hier bekannt gemachte und im Zuge der Beschaffung auszuschreibende Gewerk Grundleitungen erforderlich (siehe II. 1.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Grundleitungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Holzkirchen
NUTS-Code: DE21F Miesbach
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung zu erkennen sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]