Apotheken-Automat - RoMed Kliniken Referenznummer der Bekanntmachung: INVP-086-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.agkamed.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.agkamed.de
Abschnitt II: Gegenstand
Apotheken-Automat - RoMed Kliniken
Der RoMed Verbund bietet eine Wohnortnahe, hochwertige medizinische Versorgung für alle Menschen der Region. Für diese Aufgabe betreibt das RoMed Klinikum Rosenheim eine eigene Krankenhausapotheke. Als technische Unterstützung ist im ersten Schritt die Installation eines Kommissionierautomaten für Arzneimittel beschlossen. Im Anschluss daran ist die Installation einer Anlage zur maschinellen, patientenindividuellen Verblisterung geplant. Beide Anlagen sollen dann in einem Workflow zusammenarbeiten.
RoMed - Kliniken der Stadt und des Landkreises Rosenheim Pettenkoferstraße 10 83022 Rosenheim
Auftragsgegenstand ist die Beschaffung eines Kommissionierautomaten zur vollautomatischen Kommissionierung von Arzneimitteln. Dieser Kommissionierautomat muss den Bedarf eines Maximalversorgers mit 1400 Betten praxistauglich abbilden. Das Angebot muss auf der Basis der im Vergabeverfahren bereitgestellten funktionalen Leistungsbeschreibung geleistet werden. Das Bauvorhaben befindet sich sich in der Klinikapotheke des RoMed Klinikum Rosenheim, Ellmaierstraße 23, 83022 Rosenheim.
Der Aus- und Umbau erfolgt im laufenden Betrieb der Klinikapotheke und angrenzender Bereiche und Abteilungen. Behinderungen die aufgrund der Arbeiten des Auftragnehmers für den Klinikbetrieb zu erwarten sind, müssen rechtzeitig der Objektüberwachung schriftlich angezeigt und mit dieser abgestimmt werden. Die baulich vorhandene Ein- und Austransportöffnung für die vorgesehenen Geräte und Ausstattungen können im Rahmen eines vor Ort Termines ermittelt werden. Dies ist im Angebot entsprechend zu berücksichtigen.
Der Kommissionierautomat wird in einem Raum aufgestellt, in dem vorher ein Regalsystem installiert war. Notwendige Änderungen in der Haustechnik werden nach der Zuschlagserteilung vom Auftraggeber vorgenommen. Mit der Angebotsabgabe werden die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übermittelten Dokumente akzeptiert.
siehe Leistungsverzeichnis
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung BMWK Sanktionen (gemäß Formblatt)
2. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (gemäß AGKAMED-Formular)
1.) Formblatt "Erklärung über den Umsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre"
1. Nachweis der Objektbesichtigung (gemäß AGKAMED-Formular)
2. Nachweis der Nachunternehmer (gemäß AGKAMED-Formular)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine vorherige Objektbesichtigung ist zwingend erforderlich und kann nach telefonischer Absprache mit dem Auftraggeber erfolgen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3YYLM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.