Rahmenvereinbarung Beschaffung Komponenten des Herstellers Arista Networks Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-KOM-003
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lrz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Beschaffung Komponenten des Herstellers Arista Networks
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Komponenten des Herstellers Arista Networks
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Münchner Wissenschaftsnetz (MWN) und in anderen Netzen von bayerischen Universitäten und Hochschulen müssen ständig Netzkomponenten an geänderte Bedingungen angepasst (ausgetauscht) oder neu installiert werden.
In den Jahren 2021 und 2022 durchgeführte Marktuntersuchungen und Tests am Leibniz-Rechenzentrum (LRZ), dem Betreiber des MWN, bezüglich geeigneter Routingkomponenten haben gezeigt, dass Komponenten des Herstellers Arista Networks (kurz Arista) für diesen Zweck geeignet sind und zukünftig beschafft werden sollen.
Das LRZ strebt im Rahmen dieses Vergabeverfahrens den Abschluss einer Rahmenvereinbarung an, die es dem LRZ und weiteren bezugsberechtigten Einrichtungen über eine Laufzeit von 36 Monaten erlaubt, Hardware- und Software-Komponenten des Herstelllers Arista Networks zu beschaffen.
Die Rahmenvereinbarung kann zu den gleichen Konditionen um weitere 12 Monate in beiderseitigem Ein-vernehmen verlängert werden.
Dies hat mit einer Frist von vier Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeitsdauer des Vertrages schriftlich zu geschehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.