Neubau eines Feuerwehrhauses in 91080 Uttenreuth
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Uttenreuth
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91080
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-uttenreuth.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://feuerwacheuttenreuth.johannsraum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Feuerwehrhauses in 91080 Uttenreuth
Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 Gebäude nach §34 HOAI 2021 und Freianlagen nach §39 HOAI 2021 zum Vorhaben „Neubau einer Feuerwache in 91080 Uttenreuth, Gräfenberger Straße. Die Gemeinde Uttenreuth beabsichtigt, auf dem Flurstück 119 der Gemarkung Uttenreuth eine Feuerwache mit sieben Fahrzeugstellplätzen sowie einem Waschplatz und einem Gesamt-Raumprogramm von derzeit 1.925 qm Netto-Raumfläche und zugehörigen Freianlagen zu errichten. Der Neubau ist aufgrund aktuell verfügbarer Haushaltsmittel voraussichtlich in zwei Bauabschnitte aufzuteilen. Im ersten Bauabschnitt ab 2023 sollen bis zu fünf Fahrzeugstellplätze und zugehörige Räume von derzeit geplant 1.074 qm Netto-Raumfläche, die Zufahrt und ein Teil der Außenanlagen realisiert werden. Im zweiten Bauabschnitt soll die Erweiterung auf das vollständige Raumprogramm folgen. An der Vorbereitung des Verfahrens hat die Bayerische Architektenkammer mitgewirkt und das Einvernehmen erteilt.
91080 Uttenreuth
Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 Gebäude nach §34 HOAI 2021 in Verbindung mit Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 Freianlagen nach §38 HOAI 2021. es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Haushaltsmittel stufenweise und in bis zu zwei Bauabschnitten zu beauftragen. Stufe I: LPh1+2 Bauabschnitte I+II, Stufe II: Lph 3+4 Bauabschnitt I, Stufe III: Lph 5-8 Bauabschnitt I, Stufe IV: Lph9 Bauabschnitt I; Stufe V und folgende: Bauabschnitt II in gleicher Gliederung wie Bauabschnitt I. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer, über die jeweils beauftragten Leistungsphasen der jeweils beauftragten Stufe hinausgehende Leistungen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
In Abhängigkeit der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel und Erteilung der erforderlichen Genehmigungen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bewerberin bzw. des Bewerbers nach §122 (2) Nr.2 GWB in Verbindung mit §45 (1) Satz 2 Nr.3 VgV:
- Architektin/Architekt: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nach §45 (1) Satz 2 Nr.3 VgV;
- Landschaftsarchitektin/-architekt: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nach §45 (1) Satz 2 Nr.3 VgV;
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bewerberin bzw. des Bewerbers nach §122 (2) Nr.3 GWB in Verbindung mit §46 (1) + (3) Nr.8 VgV:
- Architektin/Architekt: Techn. Beschäftigtenanzahl (inkl. Inhaberinnen und Inhaber) / Anzahl techn. Beschäftigte zum Stichtag der Veröffentlichung;
- Landschaftsarchitektin/-architekt: Techn. Beschäftigtenanzahl (inkl. Inhaberinnen und Inhaber) / Anzahl techn. Beschäftigter zum Stichtag der Veröffentlichung;
- Architektin/Architekt: Referenzprojekt nach §122 (2) Nr.3 GWB in Verbindung mit §46 (1)+(3) Nr.1 VgV und §75(5) VgV;
- Landschaftsarchitektin/-architekt: Referenzprojekt nach §122 (2) Nr.3 GWB in Verbindung mit §46 (1)+(3) Nr.1 VgV und §75(5) VgV;
Detaillierte Angaben zu den Anforderungen und zur Wertung siehe Anlage 01 / Vergabeunterlagen.
Siehe detaillierte Erläuterungen in den Anlagen zur Bekanntmachung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Architektin / Architekt und Landschaftsarchitektin / -architekt:
1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§123 und 124 GWB, Eigenerklärung;
2. Nichtvorliegen von Ausführungs- und Lieferinteressen nach §73 (3) VgV, Eigenerklärung;
3. Nachweis der Berufsqualifikation Architektin/ Architekt bzw. Landschaftsarchitektin/ -architekt nach §122 (2) Nr.1 GWB in Verbindung mit §75 (1) VgV bzw. Eigenerklärung;
Gemäß §56 (2) VgV fordert die Vergabestelle keine Nachweise oder Eigenerklärungen zu den Ausschlusskriterien unter III.1.1) 1.-3. nach. Die Nichtvorlage der benannten Nachweise bzw. Eigenerklärungen spätestens zum Zeitpunkt des unter Punkt IV.2.2) genannten Schlusstermines für den Eingang der Teilnahmeanträge führt zum direkten Ausschluss der Bewerbung.
1. Architektin/ Architekt: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nach §45 (1) Satz 2 Nr.3 VgV über 3,0 Mio. € Personenschäden und 2,0 Mio. € Sonstige Schäden, 2-fache Leistung der Deckungssummen pro Jahr;
2. Landschaftsarchitektin / -architekt: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nach §45 (1) Satz
2 Nr.3 VgV über 3,0 Mio. € Personenschäden und 1,0 Mio. € Sonstige Schäden, 2-fache Leistung der Deckungssummen pro Jahr;
3. Architektin / Architekt und Landschaftsarchitektin / -architekt: Eigenerklärung oder Verpflichtungserklärung zu evtl. vorgesehenen Nachunternehmerinnen und Nachunternehmern gem. §36 (1) VgV
Gemäß §56 (2) VgV fordert die Vergabestelle keine Nachweise oder Eigenerklärungen zu den Ausschlusskriterien unter III.1.2)1.+2. nach. Die Nichtvorlage der benannten Nachweise bzw. Eigenerklärungen spätestens zum Zeitpunkt des unter Punkt IV.2.2) genannten Schlusstermines für den Eingang der Teilnahmeanträge führt zum direkten Ausschluss der Bewerbung.
Gemäß §56 (2) VgV behält sich die Vergabestelle vor, fehlende Nachweise und Angaben zum unter III.1.2) 3. genanntem Eignungskriterium nachzufordern. Die Vergabestelle behält sich weiter vor, von den Bewerberinnen und Bewerbern im Verfahren die Vorlage von Nachweisen zu Eigenerklärungen unter III.1.2) 3. zu verlangen.
1. Architektin/ Architekt: Techn. Beschäftigtenanzahl (inkl. Inhaberinnen und Inhaber) / Anzahl techn. Beschäftigte zum Stichtag der Veröffentlichung:
(Technische Beschäftigte = Architekt/in, BA/ MA/ Dipl.-Ing. Architektur, Hochbautechniker o.vgl.) Mindestanforderung vier technische Beschäftigte inklusive Inhaberin bzw. Inhaber;
2. Landschaftsarchitektin / -architekt: Techn. Beschäftigtenanzahl (inkl. Inhaberinnen und Inhaber) / Anzahl techn. Beschäftigter zum Stichtag der Veröffentlichung:
(Technische Beschäftigte = Landschaftsarchitekt/in, BA/ MA/ Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektur, Hochbautechniker o. vgl.)
Mindestanforderung drei technische Beschäftigte inklusive Inhaberin bzw. Inhaber;
3. Architektin/ Architekt: Referenzprojekt nach §122 (2) Nr.3 GWB in Verbindung mit §46 (1)+(3) Nr.1 VgV und §75(5) VgV; Es ist ein Referenzprojekt vorzulegen, dessen Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungsaufgabe vergleichbar sind.
Vergleichbar sind zum Tag der Veröffentlichung bereits realisierte Neubauten mindestens der Honorarzone IV des Leistungsbildes Gebäude (hohe Planungsanforderungen) nach §34 HOAI o.vgl., besonderem Schwerpunkt auf klimagerechtem und/oder nachhaltigem sowie kostengünstigem Bau, Betrieb und Unterhalt.
Die Bewerberin bzw. der Bewerber muss mindestens die Leistungsphasen 2-8 Gebäude nach §34 HOAI o. vgl. erbracht haben.
Es werden nach §46 (3) Nr.1 auch Referenzprojekte berücksichtigt, die mehr als drei Jahre (ohne zeitliche Begrenzung) zurückliegen.
Es müssen in der Anlage zu diesem Formblatt aussagekräftige, lesbare Darstellungen von vorgenanntem Referenzprojekt in Bild, Zeichnung und Text auf bis zu zwei einseitig bedruckten DIN A4-Seiten eingereicht werden.
Wird mehr als ein Referenzprojekt eingereicht, so hat die Bewerberin bzw. der Bewerber das zu bewertende Referenzprojekt zu benennen.
Fehlt diese Benennung, wird das zuvorderst liegende Referenzprojekt bewertet.
Werden mehr als zwei einseitig bedruckte DIN A4-Seiten für das zu bewertende Referenzprojekt eingereicht, werden nur die beiden ersten Seiten bewertet.
4. Landschaftsarchitektin / -architekt: Referenzprojekt nach §122 (2) Nr.3 GWB in Verbindung mit §46 (1)+(3) Nr.1 VgV und §75(5) VgV; Es ist ein Referenzprojekt vorzulegen, dessen Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungsaufgabe vergleichbar sind.
Vergleichbar sind Tag der Veröffentlichung bereits realisierte Freianlagen
* in Stadt- und Ortslagen,
* Objekte o.a.
mindestens der Honorarzone IV (ohne Planungsanforderungen) des Leistungsbildes Freianlagen nach §39 HOAI o.vgl., mit besonderem Schwerpunkt auf Klimaresilienz und/oder Nachhaltigkeit sowie kostengünstigem Bau, Betrieb und Unterhalt. Es werden nach §46 (3) Nr.1 VgV auch Referenzprojekte berücksichtigt, die mehr als drei Jahre (ohne zeitliche Begrenzung) zurückliegen.
Es müssen aussagekräftige Darstellungen von vorgenanntem Referenzprojekt in Text und Bild auf bis zu zwei einseitig bedruckten DIN A4-Seiten eingereicht werden.
Wird mehr als ein Referenzprojekt eingereicht, so hat die Bewerberin bzw. der Bewerber das zu bewertende Referenzprojekt benennen.
Fehlt diese Benennung, wird das zuvorderst liegende Referenzprojekt bewertet.
Werden mehr als zwei einseitig bedruckte DIN A4-Seiten für das zu bewertende Referenzprojekt eingereicht, werden nur die beiden ersten Seiten bewertet.
Gemäß §56 (2) VGV behält sich die Vergabestelle vor, fehlende Nachweise und Angaben zu den unter III.1.3) 1.-4. genannten Eignungskriterien nachzufordern. Die Vergabestelle behält sich weiter vor, von den Bewerberinnen und Bewerbern im Verfahren die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu Eigenerklärungen unter III.1.3) 1.-4. zu verlangen.
Arbeitsgemeinschaften aus federführenden Architektinnen bzw. Architekten in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitektinnen bzw. -architekten im Sinne des jeweils geltenden Landesrechtes, bzw. gemäß §122 (2) Nr. 1 GWB in Verbindung mit §75 (1) VgV natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architektin bzw. Architekt und Landschaftsarchitektin bzw. -architekt berechtigt sind und in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig sein dürfen.
Juristische Personen müssen eine verantwortliche Berufsangehörige bzw. einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, die bzw. der die Anforderungen des §122 (2) Nr. 1 GWB in Verbindung mit §75 (1) VgV an natürliche Personen erfüllt.
Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
1. Architektin / Architekt: Berufshaftpflichtversicherung nach §45 (1) Satz 2 Nr.3 VgV über 3,0 Mio. € Personenschäden und 2,0 Mio. € Sonstige Schäden, 2-fache Leistung der Deckungssummen pro Jahr;
2. Landschaftsarchitektin / -architekt: Berufshaftpflichtversicherung nach §45 (1) Satz 2 Nr.3 VgV über 3,0 Mio.€ Personenschäden und 1,0 Mio. € Sonstige Schäden, 2-fache Leistung der Deckungssummen pro Jahr;
3. Rechtsform gemäß §43 (2) + (3) VgV: Bieter- oder Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, ein Mitglied ist als bevollmächtigte Vertreterin bzw. als bevollmächtigter Vertreter anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist gemäß §53 (1) VgV auf elektronischem Wege bei der unter I.3) genannten
Internet-Adresse (=Verfahrenswebseite) https://feuerwacheuttenreuth.johannsraum.de fristgerecht gemäß IV.2.2, vollständig und unterschrieben einzureichen. Eine andere als die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrages über die Verfahrenswebseite ist nicht zulässig. Die Verfahrenswebseite ist gemäß §41 (1) VgV ohne Registrierung zugänglich. Für den Teilnahmeantrag werden alle Vergabeunterlagen inklusive eines Bewerbungsbogens auf dieser Verfahrenswebseite bereitgestellt. Der Bewerbungsbogen ist für den Teilnahmeantrag zu verwenden, nicht unterzeichnete Bewerbungsunterlagen führen zum Ausschluss.
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebotes (mit Ausnahme des im Rahmen
des Verhandlungsverfahrens von den ausgewählten Bietergemeinschaften verlangten städtebaulichen Lösungsansatzes) und der Teilnahme am Verhandlungsverfahren wird durch die Vergabestelle nicht erstattet. Der Aufwand für die fristgerechte und vollständige Erbringung eines städtebaulichen Lösungsansatzes durch die ausgewählten Bietergemeinschaften im Rahmen des Verhandlungsverfahrens wird gemäß Anlage 04 Honorar Mehrfachbeauftragung mit 6.000.- Euro netto zzgl. jeweils geltender MwSt. von derzeit 19% erstattet. Die Teilnahmeanträge und. Angebote verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht an die Bewerber- und Bietergemeinschaften zurückgesandt.
Bewerbergemeinschaften sind zum Verfahren zugelassen. Eine Mehrfachbewerbung als Mitglied einer Bietergemeinschaft, Einzelbewerberin oder -bewerber und in zusätzlicher Bewerbung als Nachunternehmerin oder Nachunternehmer ist ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen ausschließlich als Nachunternehmerin oder Nachunternehmern bei verschiedenen Einzelbewerberinnen und -bewerbern oder Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Auf der Verfahrenswebseite veröffentlicht die Vergabestelle alle Informationen zum Verfahren, wie z.B. Termine, Ablauf, Rückfragen zum Verfahren, Wertungsergebnisse usf.
Die Veröffentlichung aller weiteren Informationen zum Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich auf dieser Verfahrenswebseite, die Vergabestelle versendet grundsätzlich keine Unterlagen per e-Mail, Fax oder Post. Bewerberinnen und Bewerber müssen sich daher eigenverantwortlich regelmäßig über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren.
Rückfragen sind ausschließlich per e-Mail bis eine Woche vor Ablauf der Bewerbungsfrist, also bis zum 20. September 2022 um 12.00 Uhr an die unter 1.3 bezeichnete Kontaktstelle der Verfahrensbetreuuung zu richten: [gelöscht] und werden auf der Verfahrenswebseite inklusive der Beantwortung der Rückfragen fortlaufend veröffentlicht.
Allgemeine Angaben zu den Zuschlagskriterien:
Die Auftraggeberin legt gemäß §58 (2) VgV die preislichen Rahmenbedingungen des Auftrages unter Ausnahme eines Zu- oder Abschlages auf das Honorar der Grundleistungen, der Nebenkostenpauschale nach §14 (3) und der Stundenverrechnungssätze für das Leistungsbild Gebäude §§33 ff. gemäß §35 (7) HOAI auf Grundlage der Anlage 10.2 HOAI Objektliste Gebäude wie folgt fest:
- Honorarzone IV Mindestsatz
- Honorartabelle §35 HOAI
Die Auftraggeberin legt gemäß §58 (2) VgV die preislichen Rahmenbedingungen des Auftrages unter Ausnahme der Nebenkostenpauschale nach §14 (3) und der Stundenverrechnungssätze für die Leistungen nach §§38ff. Freianlagen gemäß §40 (2-4) HOAI auf Grundlage der Anlage 11.2 HOAI Objektliste Freianlagen wie folgt fest:
- Honorarzone IV Mindestsatz
- Honorartabelle §40 HOAI
Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung und Bewertung können der Anlage01 Vergabeunterlagen zur Veröffentlichung im Detail entnommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin hat gemäß §160 (3) Nr.1 GWB den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages gegenüber der Auftraggeberin innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen schriftlich zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß §160 (3) Nr.4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist ferner unzulässig, wenn der Antragsteller bzw. die Antragstellerin die geltend gemachten Verstöße gegen die Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber der Auftraggeberin nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn der Antragsteller bzw. die Antragstellerin Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen ersichtlich waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebotsabgabe gerügt hat.
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Nordbayern der Regierung von Mittelfranken kann gestellt werden, solange die Auftraggeberin noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Auftraggeberin die unterlegenen Bieterinnen und Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versand der Informationen per Fax oder e-Mail zehn Kalendertage vergangen sind. Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht zur Verhandlung zugelassen wurden, gilt dies nicht, sondern bei diesen reicht aus, dass sie über die Ablehnung ihrer Bewerbung informiert wurden, bevor die Auftraggeberin die unterlegenen Bieterinnen und Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html