Schule am Gröben: TA-Planung Anlagengruppen 1 bis 8 nach § 53 HOAI
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garmisch-Partenkirchen
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://buergerservice.gapa.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Schule am Gröben: TA-Planung Anlagengruppen 1 bis 8 nach § 53 HOAI
Die Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen plant den Neubau der Grund- und Mittelschule am Gröben.
Auf dem Grundstück befinden sich aktuell ein Hauptgebäude, ein Anbau und eine Einfachturnhalle. Hauptgebäude und Turnhalle werden abgebrochen und durch Neubauten (ca. 4.800 m² BGF ohne Turnhalle) ersetzt, wobei die Turnhalle nicht Gegenstand dieses Auftrags ist.
Der Anbau bleibt erhalten und beinhaltet künftig die Mittelschule. Im Neubau sollen Grundschule, Verwaltung und Offene Ganztagsschule Platz finden. Hinzu kommen untergeordnete Umbaumaßnahmen am Bestandsgebäude (ca. 3.000 m² BGF) im Bereich Übergang zum Neubau.
Die Technische Ausrüstung des Neubaus umfasst dabei die Anlagengruppen 1 bis 8.
Garmisch-Partenkirchen
Die Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen plant den Neubau der Grund- und Mittelschule am Gröben. Dazu ist bereits ein Planungswettbewerb für Gebäude und Freianlagen ausgeschrieben.
Das Grundstück befindet sich zwischen der Maximilianstraße und der Loisach. Auf dem Grundstück befinden sich aktuell ein Hauptgebäude, ein Anbau und eine Einfachturnhalle. Hauptgebäude und Turnhalle werden abgebrochen und durch Neubauten (ca. 4.800 m² BGF ohne Turnhalle) ersetzt, wobei die Turnhalle nicht Gegenstand dieses Auftrags ist.
Der Anbau bleibt erhalten und beinhaltet künftig die Mittelschule. Im Neubau sollen Grundschule, Verwaltung und Offene Ganztagsschule Platz finden. Hinzu kommen untergeordnete Umbaumaßnahmen am Bestandsgebäude (ca. 3.000 m² BGF) im Bereich Übergang zum Neubau. Der genaue Umfang der Umbaumaßnahmen wird vom Auftraggeber nach Auftragsvergabe bzw. in Abhängigkeit vom Wettbewerbsentwurf bestimmt.
Die Technische Ausrüstung des Neubaus umfasst dabei die Anlagengruppen 1 bis 8.
Bei der Wärmeversorgung ist hervorzuheben, dass die neue Heizung auch die bestehenden Gebäudeteile versorgen muss.
In Abhängigkeit vom Entwurf des Planungswettbewerbs sind ggf. Anlagen zur Eigenstromversorgung zu planen.
Zusätzlich soll eine Trafostation ersetzt werden, voraussichtlich an anderer Stelle.
Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren, voraussichtlich im Ende 2022. Es werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 im Leistungsbild Technische Ausrüstung gem. §§ 55 ff. HOAI mit den Anlagengruppen 1 bis 8 beauftragt.
Im weiteren werden voraussichtlich die Leistungsphasen 4 bis 9 beauftragt.
Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 100 bis 700 werden derzeit mit etwa 18,1 Mio. € geschätzt.
Der Baubeginn soll im Frühjahr 2024, der Abschluss der Maßnahme Ende 2025 erfolgen.
Bis zum Abschluss des Projekts
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nach den geforderten Angaben grundsätzlich geeignet sind, erfolgt die Auswahl einer Mindestzahl von 3 Bewerbern nach den folgenden Kriterien:
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Projektleitung
Berufserfahrung der Projektleitung (max. 3 Punkte)
7 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 3 Punkte
5 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 2 Punkte
3 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 1 Punkt
weniger als 3 Jahre Berufserfahrung = 0 Punkte
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Referenzen der Projektleitung
Anlagengruppen, für die die Projektleitung verantwortlich war (max. 16 Punkte)
Anlagengruppe 1 = 2 Punkte
Anlagengruppe 2 = 2 Punkte
Anlagengruppe 3 = 2 Punkte
Anlagengruppe 4 = 2 Punkte
Anlagengruppe 5 = 2 Punkte
Anlagengruppe 6 = 2 Punkte
Anlagengruppe 7 = 2 Punkte
Anlagengruppe 8 = 2 Punkte
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Leistungsanteil je Anlagengruppe, für den die Projektleitung verantwortlich war
(max. 6 Punkte je Anlagengruppe)
Leistungsphase 2 = 1 Punkt
Leistungsphase 3 = 1 Punkt
Leistungsphase 5 = 1 Punkt
Leistungsphase 6 = 1 Punkt
Leistungsphase 7 = 1 Punkt
Leistungsphase 8 = 1 Punkt
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Vergleichbarkeit der Brutto-Grundfläche (max. 6 Punkte)
2.000 m² oder mehr = 6 Punkte
weniger als 2.000 m² = 0 Punkte
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Es können somit je Bewerbung erreicht werden:
Projektleitung 1 mit max. 3 Punkten
+ Projektleitung 2 mit max. 3 Punkten
+ Referenz 1 mit max. 70 Punkten (16 Punkte + 48 Punkte + 6 Punkte)
+ Referenz 2 mit max. 70 Punkten (16 Punkte + 48 Punkte + 6 Punkte)
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= 146 Punkte maximal
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Es werden maximal 2 Referenzen der Projektleitung bewertet.
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Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte erreichen. Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit behält sich der AG vor, entweder mehr als 3 Bewerber aufzufordern und/oder die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen;
Es werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 im Leistungsbild Technische Ausrüstung gem. §§ 55 ff. HOAI mit den Anlagengruppen 1 bis 8 beauftragt.
Im weiteren werden voraussichtlich die Leistungsphasen 4 bis 9 beauftragt.
Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A. Handelsregisterauszug (soweit einschlägig)
A. Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
2,0 Mio. € für Personenschäden und von 2,0 Mio. € für Sonstige Schäden (bei Bewerbergemeinschaften
von jedem Mitglied). Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers)
über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Mindestanforderungen
zu A) Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder einer entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
A. Benennung der maximal zwei für die Durchführung der Planungsaufgabe vorgesehenen Personen für die Projektleitung jeweils unter Angabe
(1) der beruflichen Qualifikation/Berufszulassung,
(2) der Berufserfahrung in Jahren,
(3) der Zuständigkeit für Anlagengruppen,
(4) von persönlichen Referenzprojekten als Projektleitung.
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Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen:
a. Name des Unternehmens
b. Name des Referenzprojekts
c. Name Auftraggeber mit Ansprechpartner und Anschrift
d. Zeitpunkt Fertigstellung LPh 8 (Monat/Jahr)
e. Brutto-Grundfläche (BGF) in m²
f. der eigene prozentuale Leistungsanteil an der Projektleitung
g. individuelle Beschreibung der Referenz auf max. einer DIN A4 Seite.
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B. Angabe der aktuellen Anzahl der ständig Beschäftigten, nur Fachkräfte, einschließlich der Inhaber/Führungskräfte.
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C. Angabe für welche Leistungsbereiche der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen ist und falls möglich Benennung der betreffenden Nachunternehmen.
Mindestanforderungen
• Nachweis einer entsprechenden beruflichen Qualifikation/Berufszulassung.
• Nachweis von persönlichen Referenzprojekten der vorgesehenen Projektleitung über die Planung im
Leistungsbild "Technische Ausrüstung" § 55 HOAI 2021. Es werden maximal zwei Referenzen bewertet,
jeweils eine je Projektleitung. Die Leistungsphase 8 muss nach dem 01.05.2012 fertiggestellt worden sein.
Es ist die verbindliche Erklärung abzugeben, dass die jeweils benannte Person bereit und in der Lage ist,
die Projektleitung persönlich und hauptverantwortlich zu erbringen.
• Mindestens 2 ständig Beschäftigte (Fachkräfte) inkl. Inhaber / Führungskräfte.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können ausschließlich über die Vergabeplattform von registrierten Nutzern gestellt werden. Fragen, die nicht bis spätestens zum 14.09.2022 eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Plattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
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Der Auftraggeber behält sich vor, an den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen der 2. Verfahrensstufe noch Änderungen vorzunehmen.
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Bitte nutzen Sie zur Bearbeitung den kostenlosen Acrobat Reader um technische Probleme zu vermeiden.
Bitte geben Sie die einzureichenden Formulare unverändert als einzelne Dateien ab.
Das Zusammenführen aller Unterlagen in eine PDF-Datei ist unerwünscht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).