Dienstleistung Außenreinigung und Winterdienst für das Klinikum Nürnberg Referenznummer der Bekanntmachung: 000041-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90419
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistung Außenreinigung und Winterdienst für das Klinikum Nürnberg
Dienstleistung Außenreinigung und Winterdienst für die Objekte Klinikum Nürnberg - Standort Nord (Los 1) und Klinikum Nürnberg - Standort Süd (Los 2)
Außenreinigung und Winterdienst für KN Nord
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags (Los 1) sind die Dienstleistungen Außenreinigung und Winterdienst für den Klinikum Nürnberg Standort Nord.
Bei den Leistungen der Außenreinigung sind generell 52 Leistungswochen zugrunde gelegt. Diejenigen Wochen, in denen aufgrund der Wintersituation keine Außenreinigung möglich ist, sind bei der Preisbildung entsprechend der Erfahrungen des Bieters zu berücksichtigen.
Definition der Leistungsarten:
- Reinigung von Gehwege/Zugänge/sonstige Verkehrswege,
- Reinigung von Stellflächen/-plätze,
- Gehwegflächen von Pflanzenwuchs befreien,
- Eingänge von Pflanzenwuchs befreien,
- Straßengerinne von Pflanzenwuchs befreien,
- Dächer von Pflanzenwuchs befreien,
- Brunnenreinigung,
- Sitzbänke reinigen,
- Fluchttreppen reinigen,
- Entwässerungsrinnen reinigen,
- Hofeinlässe reinigen,
- Licht- und Versorgungsschacht reinigen,
- Sturmkontrolle
- Manuelle Reinigung der Eingänge sowie ausgewiesener Verbindungswege und Zuwegungen,
Der Winterdienst umfasst die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Sie dient der Unfallvorsorge und Gewährleistung der sicheren Befahr- und Begehbarkeit. Die Winterdienstleistungen sind von Dezember bis einschließlich März durchzuführen. Die Einsätze richten sich nach der Wettersituation, die selbständig vom Auftragnehmer zu überwachen ist. Der Auftragnehmer soll kompetent entscheiden, wann welche Art von Einsatz von Nöten ist. Der Auftragnehmer stellt die laufende Beobachtung des Objektes und der Wetterstation (Niederschlag und Temperaturen) stets sicher. Die Enteisungs- und Räumarbeiten werden selbständig durch den Auftragnehmer durchgeführt. Der Auftragnehmer hat die Schnee- und Eisbeseitigung gemäß der jeweils aktuellen Satzung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit im Gebiet der Stadt Nürnberg (Stadtordnung) durchzuführen. Die Feuerwehrzufahrten müssen jederzeit befahrbar sein, hier ist die Verkehrssicherung rund um die Uhr zu gewährleisten. Innerhalb der Winterperiode ist der jederzeitige Einsatz durch eine Rufbereitschaft sicherzustellen. Diese Leistung wird gesondert vergütet.
Die genaue Wertangabe nach Abschnitt II.1.7) und Abschnitt V.2.4) sind keine gesetzliche Pflichtangaben, zumal die Angaben insbesondere aus Gründen der Geheimhaltung und Vertraulichkeit sowie mit Blick auf die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht möglich sind.
Außenreinigung und Winterdienst für KN Süd
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags (Los 2) sind die Dienstleistungen Außenreinigung und Winterdienst für den Klinikum Nürnberg Standort Süd.
Bei den Leistungen der Außenreinigung sind generell 52 Leistungswochen zugrunde gelegt. Diejenigen Wochen, in denen aufgrund der Wintersituation keine Außenreinigung möglich ist, sind bei der Preisbildung entsprechend der Erfahrungen des Bieters zu berücksichtigen.
Definition der Leistungsarten:
- Reinigung von Gehwege/Zugänge/sonstige Verkehrswege,
- Reinigung von Stellflächen/-plätze,
- Gehwegflächen von Pflanzenwuchs befreien,
- Eingänge von Pflanzenwuchs befreien,
- Straßengerinne von Pflanzenwuchs befreien,
- Dächer von Pflanzenwuchs befreien,
- Brunnenreinigung,
- Sitzbänke reinigen,
- Fluchttreppen reinigen,
- Entwässerungsrinnen reinigen,
- Hofeinlässe reinigen,
- Licht- und Versorgungsschacht reinigen,
- Sturmkontrolle
- Manuelle Reinigung der Eingänge sowie ausgewiesener Verbindungswege und Zuwegungen,
Der Winterdienst umfasst die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Sie dient der Unfallvorsorge und Gewährleistung der sicheren Befahr- und Begehbarkeit. Die Winterdienstleistungen sind von Dezember bis einschließlich März durchzuführen. Die Einsätze richten sich nach der Wettersituation, die selbständig vom Auftragnehmer zu überwachen ist. Der Auftragnehmer soll kompetent entscheiden, wann welche Art von Einsatz von Nöten ist. Der Auftragnehmer stellt die laufende Beobachtung des Objektes und der Wetterstation (Niederschlag und Temperaturen) stets sicher. Die Enteisungs- und Räumarbeiten werden selbständig durch den Auftragnehmer durchgeführt. Der Auftragnehmer hat die Schnee- und Eisbeseitigung gemäß der jeweils aktuellen Satzung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit im Gebiet der Stadt Nürnberg (Stadtordnung) durchzuführen. Die Feuerwehrzufahrten müssen jederzeit befahrbar sein, hier ist die Verkehrssicherung rund um die Uhr zu gewährleisten. Innerhalb der Winterperiode ist der jederzeitige Einsatz durch eine Rufbereitschaft sicherzustellen. Diese Leistung wird gesondert vergütet.
Die genaue Wertangabe nach Abschnitt II.1.7) und Abschnitt V.2.4) sind keine gesetzliche Pflichtangaben, zumal die Angaben insbesondere aus Gründen der Geheimhaltung und Vertraulichkeit sowie mit Blick auf die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht möglich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleistung Außenreinigung und Winterdienst für das Klinikum Nürnberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90449
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die genaue Wertangabe nach Abschnitt II.1.7) und Abschnitt V.2.4) sind keine gesetzliche Pflichtangaben, zumal die Angaben insbesondere aus Gründen der Geheimhaltung und Vertraulichkeit sowie mit Blick auf die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht möglich sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
§ 135 GWB regelt: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (1.) gegen § 134 verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vgl. außerdem § 134 GWB.